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Ermittlungen Chat Kinderpornografie
(Quelle: picture alliance/Arne Dedert/dpa)

Kinderpornografie endlich stoppen

Unionsfraktion für funktionierende Speicherfristen im Netz

In der Debatte, ob Ermittler im Kampf gegen Kindesmissbrauch die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung brauchen, hat der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr wegen der nicht umgesetzten Vorratsdatenspeicherung 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden konnten. Stephan Harbarth, stellvertretender Unionsfraktionschef, hält diese Zahlen für erschreckend. 

Beim Bundeskriminalamt gingen täglich Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern ein, betont deren Chef Holger Münch. In vielen Fällen sei der einzige Hinweis auf den Täter eine IP-Adresse des Computers. Doch seien den Ermittlern wegen der nicht umgesetzten Vorratsdatenspeicherung oft die Hände gebunden. Laut BKA-Chef Münch konnten allein im Jahr 2017 über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden.

Erschreckend hohe Zahl an Missbrauchsfällen

„Die Zahlen nicht nachverfolgbarer Missbrauchsfälle sind erschreckend“, kommentiert Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth die aktuellen Erkenntnisse. Hinter jedem einzelnen Fall der Verbreitung von Kinderpornografie stehe das Schicksal eines Kindes, das missbraucht wurde. Deshalb ist für Harbarth selbstverständlich: „Wenn uns Ermittler immer wieder sagen, dass sie Mindestspeicherfristen brauchen, um Kinderpornografie im Netz aufzuklären, dann nehmen wir das sehr ernst.“ 

Speicherfristen sind dringend notwendig

Die IP-Adresse ist bei Ermittlungen zum Handel mit Kinderpornographie oft die einzige Spur zu den Tätern. Deshalb hat Harbarth auch eine klare Forderung: „Wir brauchen dringend funktionierende und rechtlich umsetzbare Speicherfristen, damit Ermittler Sexualstraftätern das Handwerk legen können, die sich an Kindern vergehen oder daran beteiligen.“

Ermittler brauchen mehr Befugnisse

In der Debatte um den Staufener Missbrauchsfall, in dem die Täter ein Kind im Darknet angeboten hatten, hat die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornographie gefordert. Der Fall zeige außerdem, wie wichtig es sei, dass Ermittlungen im Darknet möglich sein müssen. „Ermittlern muss deshalb erlaubt werden, dass sie im Darknet Dateien mit computergenerierten kinderpornographischen Bildern hochladen und anbieten dürfen, um den erforderlichen Zugang zu den entsprechenden Foren zu erhalten“, so Winkelmeier-Becker.