Kinderehen in Deutschland verbieten
Unionsfraktion positioniert sich auf Klausurtagung für besseren Schutz von Minderjährigen
Politiker der Unionsfraktion fordern, Kinderehen aus dem Ausland künftig nicht mehr anzuerkennen. Dazu hat die Spitze der Unionsbundestagsfraktion jetzt Maßnahmen für eine gesetzliche Neuregelung beschlossen.
Sie sind oft erst 11, 12 oder 13 Jahre alt - minderjährige Mädchen, die in ihrer Heimat mit einem viel älteren Mann verheiratet wurden. Mit der Einreise hunderttausender Flüchtlinge im letzten Jahr wurde inzwischen deutschlandweit von den Behörden eine schätzungsweise vierstellige Anzahl dieser Kinderehen registriert. Genaue Zahlen zu diesen Kinderehen für das Bundesgebiet insgesamt liegen noch nicht vor. Aber immer wieder melden einzelne Bundesländer jeweils eine dreistellige Anzahl von verheirateten Minderjährigen unter den Flüchtlingen.
Für ein in Ehe gefangenes Kind ist jeder Tag ein Tag zu viel. Eheschließung nur nach dt. Recht! #Harbarth#kinderehepic.twitter.com/pU7nawETTy
— CDU/CSU (@cducsubt) 1. September 2016
Herausforderung für deutsches Recht
Dieses Phänomen stellt sowohl die deutsche Rechtsordnung als auch unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Während in Deutschland nur heiraten darf, wer bereits 18 Jahre ist oder 16 Jahre alt und die Genehmigung des Familiengerichts hat, ist dies insbesondere in vielen muslimisch geprägten Ländern völlig anders. "Wir senden jetzt ein eindeutiges Signal gegen diese Kinderehen in Deutschland aus", erklärte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth am Rande der Klausurtagung seiner Fraktion. Für die Union sei es aus ihrem Werteverständnis heraus demnach völlig inakzeptabel, wenn Minderjährige verheiratet werden. "Das Problem ist in Deutschland angekommen und wir erwarten vom Bundesjustizminister zügig eine Vorlage eines entsprechenden Referentenentwurfs", so Harbarth. Von seiten der Union wünsche man sich vor allem, dass "wir noch in diesem Jahr zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen."
Staat muss Schwache beschützen
Denn: Ein starker Staat dient vor allem dem Schutz der Schwächeren. Ehen unter Zwang und jedwede Unterdrückung der Frau widerspricht unseren Gesetzen und Grundwerten. Jeder hat ein Recht auf ein individuelles, selbstbestimmtes Leben. Viele dieser - meist geflüchteten - Frauen sind jedoch Opfer der patriarchalischen Strukturen in ihren Heimatländern.
Rechtlichen Rahmen für Kinderhen verändern
Der Staat und die Rechtsordnung müssen über das bereits existierende strafrechtliche Verbot der Zwangsverheiratung hinaus eine Antwort auf die Frage geben, wie mit ausländischen Kinderehen in Deutschland dauerhaft umzugehen ist. Diese rechtliche Regelung soll nach Willen der Unionsfraktion an folgenden Eckpunkten ausgerichtet werden:
Aufhebung auch von Auslandskinderehen auf Antrag der Minderjährigen oder der zuständigen Behörde
Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Eheschließung
Anhebung der Altersgrenze auf generell 18 Jahre im deutschen Recht
Stärkung der Jugendbetreuungs- und Obhutsnahmestellen
Psychosoziale Begleitung und Betreuung
Das vollständige Beschlusspapier finden Sie hier.