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(Quelle: pa/Martin Schutt/dpa-zentralbild)

Kinder im Netz besser schützen

Strafverschärfung beim Cybergrooming

Wer im Netz Kinder sexuell belästigt, wird bestraft. So regelt es das Gesetz. Künftig soll aber auch bestraft werden, wer bei dem sogenannten Cybergrooming verdeckten Ermittlern schon beim Versuch ins Netz geht, mit Kindern in Kontakt zu treten. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Lesung eine entsprechende Gesetzesänderung

„Wir müssen das Internet für Kinder ein Stück weit sicherer machen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, in der Debatte. „Wir müssen alles Mögliche tun, um Strafbarkeitslücken zu schließen.“ Vor allem müsse man denen „auf die Schliche kommen, die Kinder missbrauchen, malträtieren und in schlimme Zustände bringen“, forderte Frei. Der rechtspolitischen Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker zufolge soll mit dem Gesetzentwurf der Verfolgungsdruck erhöht werden. Die Ermittler sollen zu einem früheren Zeitpunkt einschreiten können.  

Pädophile in Chatrooms

Cybergrooming beschreibt das Verhalten, im Internet mit Kindern Kontakt aufzubauen, um sie für sexuelle Handlungen zu missbrauchen. Kurz: Pädophile Täter geben sich – meist in Chatrooms - als Kinder aus und suchen sich dort ihre Opfer. Das Muster ist nahezu immer gleich: Zunächst bauen die Täter Vertrauen zu ihren minderjährigen Opfern auf, anschließend belästigen sie die Kinder im Internet sexuell. Diese Belästigung ist strafbar – der Versuch jedoch nicht. Gehen die Pädophilen Ermittlern ins Netz, die sich nur als Kinder ausgeben, dann werden sie bislang allein für diesen Versuch nicht bestraft - also wenn sie glauben auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit Ermittlern oder den Eltern chatten. 

Versuch muss strafbar sein

Können die Ermittler diesen Nutzern keine Taten nachweisen, gab es bislang keine Strafen. Nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte sich das schon lange ändern, scheiterte bislang aber am Koalitionspartner, obwohl aus der Praxis eindeutige Forderungen danach kamen. „Eine Änderung des Paragrafen 176 StGB zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming ist seit langem überfällig“, sagte Frei. 

Ihm gehen die Änderungen allerdings nicht weit genug: Er bemängelt, dass die Ermittler in geschlossene Foren des Darknets oft nicht hineinkämen, da als „Keuschheitsprobe“ meist strafbare Fotos zur Identifikation dort hochgeladen werden müssten. „Damit machen sich Ermittler strafbar. Es ist ihnen nicht erlaubt“, bedauerte Frei. „Wir müssen jetzt Möglichkeiten finden, wie Ermittler in diese geschlossenen Darknet-Foren hineinkommen können, um schlimmste Verbrechen zu vermeiden.“ So hätte man beispielsweise Fälle wie in Staufen aufdecken können. Dort hatte eine Mutter gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten einem Pädophilenring ihre Kinder angeboten.  

Auch Winkelmeier-Becker forderte im Bundestag weitere Schritte, um dem Schutz der Kinder mehr Gewicht zu geben. „Sie brauchen einen Schutzraum, und den müssen wir liefern, wir als Erwachsene, wir als Staat.“