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Josef Oster: Karte und PIN-Nummer garantieren höchstes Sicherheitsniveau

Rede zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises

Über ein Thema, das mir so am Herzen liegt wie die eID-Karte, kann man auch mal zu dieser späten, oder besser: frühen, Stunde debattieren. In meiner Rede vor vier Wochen zu diesem Thema habe ich es so formuliert: „Wir denken die Digitalisierung vom Bürger aus.“ Und ich habe betont: „Wir setzen dabei auf Effektivität und Sicherheit.“ Daran hat sich seitdem nichts verändert, und daran wird sich auch in Zukunft nichts verändern. Wir wollen die Verwaltung digitalisieren. Wir haben dafür ein schlüssiges Konzept. Und mit der eID-Karte geht es heute um einen wichtigen Baustein für den Umbau von analogen zu digitalen Dienstleistungen.

Zunächst einige Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument im eigentlichen Sinne. Sie ist eine Chipkarte, auf der Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse gespeichert sind. Damit ist eine sichere Identifizierung im Internet möglich. Warum ist die eID-Karte notwendig? Meine Antwort: Immer mehr Deutsche identifizieren sich mit der eID-Funktion ihres Personalausweises im Internet wie selbstverständlich: Ummeldungen, Elterngeld, Kfz-Zulassung, Steuererklärung, Führungszeugnis; die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. All dies wird in nicht ferner Zukunft online möglich sein. Insgesamt werden wir 575 Leistungen digitalisieren. Aber Stand heute wären die rund 5 Millionen Unionsbürger, die in Deutschland leben, davon ausgeschlossen. Aber auch sie haben ein berechtigtes Interesse an der Inanspruchnahme deutscher Verwaltungsleistungen. Mit der eID-Karte öffnen wir ihnen dafür die Tür. Natürlich – und das sage ich in die Richtung all derer, die sich um den Datenschutz sorgen und Missbrauch fürchten –: Ja, es gibt keine absolute Sicherheit. Aber Karte und PIN-Nummer garantieren höchstes Sicherheitsniveau.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, nun komme ich zu Ihrem Antrag. Sie werfen uns vor, aus schlechten analogen Prozessen schlechte digitale Prozesse zu machen, und Sie fordern uns auf, eine Gesamtstrategie vorzulegen. Beiden Aussagen widerspreche ich ganz entschieden. Als langjähriger Bürgermeister und Chef einer Verwaltung kann ich mit Überzeugung sagen: Das Gesamtkonzept der Bundesregierung ist schlüssig und umfassend. Es ist vom Bürger aus gedacht und für die Verwaltung wie gemacht. Es ist sicher und effektiv, und es ist zeitnah umsetzbar. Sie schlagen in Ihrem Antrag vor, den Personalausweis Smartphone-kompatibel zu machen. Sie schlagen ferner vor, ein „Wallet“ als zentrales Kernelement für amtliche Urkunden und Dokumente einzuführen. Das sind beides auf den ersten Blick gute Vorschläge. Ihr erster Vorschlag ist sogar so gut, dass wir auch schon längst daran gedacht haben. Auch unser Ziel ist, ein digitales Abbild des Personalausweises auf dem Smartphone speichern zu können. Wir setzen auf eine vom Personalausweis abgeleitete Smartphone-Identität. Hierzu läuft momentan das BMWi-Förderprojekt OPTIMOS 2.0. Wer über einen mobilen Dienst beispielsweise einkaufen oder ein Fahrrad mieten möchte, der benötigt eine elektronische Identität und ein Kundenkonto. In sicherheitskritischen Fällen reicht das allerdings nicht. Die Identität des Nutzers muss verifiziert werden. In dem Projekt OPTIMOS 2.0 wird deshalb ein offenes System entwickelt, an dessen Ende eine sichere Smartphone-Identität stehen wird. Ihren zweiten Vorschlag, die Einführung eines sogenannten „Wallets“, also einer dezentralen Sammelmappe für amtliche Urkunden, sehen wir kritischer. Wir setzen dagegen auf zentral geführte Nutzerkonten. Darin sollen amtliche Dokumente als strukturierte Datensätze zentral vorgehalten werden. Je nach Anwendung kann der Bürger dann die benötigten Daten freigeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, die eID-Karte ist nur der erste Schritt hin zu einer digitalen Zukunft. Stellen Sie sich diesem nicht in den Weg, weil Sie den fünften Schritt vor dem ersten gehen wollen. Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam zum Ziel kommen.