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(Quelle: dpa)

Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien beenden

Hinweise des Bundesverfassungsgerichts werden umgesetzt

Im Bundestag wurde in 1. Lesung das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetztes (Artikel 21) beraten.

Alle Parteien werden vom Staat auf Grundlage des Parteiengesetzes finanziert, auch die NPD, die im Jahr 2015 1,3 Millionen Euro aus der Staatskasse bekam. Ihr Verbot war im Januar vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden, begründet durch ihre politische Bedeutungslosigkeit. Die NPD hat weniger als 6000 Mitglieder und ist in keinem Landtag mehr vertreten.

In seinem Urteil wies das Gericht aber darauf hin, dass die Finanzierung der NPD geändert werden könne. Diesem Hinweis folgt der Bundestag. „Jeder Cent für diese Partei ist ein Cent zu viel“, so Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die NPD sei abstoßend, ihre Ideologie menschenverachtend und sie trete die Würde des Menschen mit Füßen. „Die Demokratie muss ihre Feinde nicht finanzieren“, so Harbarth.

Neben den Mitteln aus der direkten Parteienfinanzierung streichen die Gesetzesentwürfe auch die steuerrechtlichen Begünstigungen von Zuwendungen. Harbarth ist es wichtig, dass der vom Bundesverfassungsgericht aufgezeichnete Weg ohne Verzögerung umgesetzt wird. Klar sei aber auch, dass für den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung allein das Bundesverfassungsgericht zuständig sein könne und müsse.