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Familiennachzug stark eingeschränkt

Bundestag beschließt Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Ein großer Erfolg für die Unionsfraktion: Der Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Gemäß Koalitionsvertrag konkretisiert das Gesetz die Voraussetzungen und die Ausschlussgründe für den begrenzten Familiennachzug. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, hält die Neuregelung für eine gute Balance zwischen Menschlichkeit und Begrenzung von Migration.

War der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz seit Frühjahr 2016 ausgesetzt, so dürfen ab August monatlich bis zu 1000 Angehörige der Kernfamilien von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen. Einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht. Das hat der Deutsche Bundestag beschlossen.

In der Debatte zur Neuregelung des Familiennachzugs betonte Middelberg, dass das Gesetz für eine Begrenzung, Steuerung und Ordnung der Migration stehe. Gleichzeitig verliere es den Aspekt der Menschlichkeit nicht aus dem Auge. Außerdem machte Middelberg deutlich, dass die getroffene Regelung besonders dem Kindeswohl Rechnung trage und Härtefälle vorrangig berücksichtigt würden. 

Kein Familiennachzug zu Gefährdern

Ausgeschlossen vom Familiennachzug sind Gefährder und Menschen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben! Das betont nicht nur Middelberg in seiner Rede, sondern auch sein Kollege Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion.

Migration besser steuern

Mit der Neuregelung des Familiennachzugs handele man ganz nach dem Motto Joachim Gaucks: „Unser Herz ist weit, aber unsere Möglichkeiten sind endlich“ - Daher sei das Gesetz ein Kompromiss, der helfe, Migration zu steuern und auf ein gesellschaftlich verträgliches Maß zu begrenzen. Harbarth mahnte zudem, dass ohne die beschlossene Neuregelung ein unbegrenzter Zuzug ein erheblicher Anreiz wäre, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Diese Magnetwirkung innerhalb Europas werde mit dem verabschiedeten Gesetz vermieden, da auch die Nachbarländer entsprechende Regelungen hätten. 

Familiennachzug seit 2016 ausgesetzt

Hintergrund des jetzt vorgelegten Gesetzes war die sehr hohe Zahl an Schutzsuchenden in 2015 und Anfang 2016. Mit dem  Asylpaket II der damaligen Großen Koalition war unter anderem den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten von März 2016 an für zwei Jahre ausgesetzt worden. Im Februar dieses Jahres wiederum beschlossen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die Aussetzung bis zum 31. Juli 2018 zu verlängern, sowie für die Zeit ab dem 1. August 2018 den bislang geltenden Nachzugsanspruch abzuschaffen und nur noch im Rahmen von Ermessen aus humanitären Gründen höchstens 1.000 Personen pro Monat den Nachzug zu gewähren. 

Konkretisierung auf Grund des Koalitionsvertrags

Das Gesetz konkretisiert entlang der Vorgaben des Koalitionsvertrags nun die Voraussetzungen und die Ausschlussgründe für diesen begrenzten Familiennachzug. Dabei sollen die erforderlichen humanitären Gründe insbesondere eine lange dauernden Trennung, Betroffenheit minderjähriger Kinder, oder etwa eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben sein. Ausgeschlossen ist der Familiennachzug dagegen dann sein, wenn etwa eine Ehe erst während bzw. nach der Flucht geschlossen wurde. Ebenso wenn der sich in Deutschland aufhaltende Ausländer schwerwiegende Straftaten begangen hat oder seine Ausreise kurzfristig zu erwarten ist.