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Familiennachzug bleibt ausgesetzt

Der Bundestag hat die weitere Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus bis Ende Juli dieses Jahres beschlossen. Danach können bis zu 1000 Familienmitglieder pro Monat aus humanitären Gründen zu den subsidiär Geschützten nachziehen. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefall-Regelung. Die Unionsfraktion ist zufrieden mit dem erzielten Ergebnis.

Mit der erfolgreichen Abstimmung im Bundestag ist klar, dass es auch weiterhin zu keinem unkontrollierten Familiennachzug kommen wird. Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, ist deshalb zufrieden mit dem Ergebnis. So wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis Mitte des Jahres weiter ausgesetzt, nach dem 1. August streng begrenzt und nur im Rahmen der deutschen Aufnahmemöglichkeiten erfolgen. „Auch in Zukunft wird es keinen Anspruch auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geben“, bekräftigt Harbarth.

Ein guter Kompromiss

In der Bundestagsdebatte betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dass mit der Neuregelung ein guter Kompromiss zwischen Union und SPD gefunden wurde. „Unser Kompromiss steht für Humanität und Verantwortung, Menschlichkeit und Begrenzung“, so de Maizière. „Die meisten Praktiker begrüßen diese Regelung“.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatte Unionsfraktionschef Volker Kauder deutlich gemacht, dass künftig ein neues Gesetz „die genauen Ansprüche regeln und formulieren wird, wer kommen darf". Aber klar sei: „Es findet kein weiterer Zuzug nach Deutschland statt“. Details der Neuregelung, die ab August greifen wird, wollen Union und SPD in den kommenden Wochen ausarbeiten.

Zuwanderung nach Deutschland wird nicht erhöht

Für besondere Einzelschicksale gilt künftig -wie schon bisher- eine Härtefallregelung. Im Gegenzug entfällt die Aufnahme von monatlich 1.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien. Damit hat die Unionsfraktion ihr Ziel, die Zuwanderung nach Deutschland nicht zu erhöhen, erreicht. Denn für die Unionsfraktion ist der eingeschränkte, subsidiäre Schutz grundsätzlich ein Schutz auf Zeit. So müssen subsidiär Geschützte Deutschland - etwa nach dem Ende des Bürgerkrieges in Syrien - wieder verlassen.

Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hält die zwischen Union und SPD gefundene Einigung für einen echten Durchbruch. So wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst weiter ausgesetzt und dann in stark begrenztem Umfang für humanitäre Fälle ermöglicht. „Das gibt unseren Kommunen die nötige Zeit und Planungssicherheit, um die Mammutaufgabe der Integration zu meistern“, betont Mayer. „Mit dieser Begrenzung der Zuwanderung leisten wir einen Beitrag zum Erhalt des gesellschaftlichen Friedens.“