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Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Nachzeichnung der Kindergrundrechte im Grundgesetz soll ein Gewinn sein für die Kinder"

Rede zum Einzelplan 07 - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Haushaltsdebatte besteht Gelegenheit, jedes Thema aufzurufen, was uns in der Rechtspolitik gerade beschäftigt. Das sind typischerweise immer sehr unterschiedliche Themen. Die Kindergrundrechte wurden gerade lang und breit thematisiert. Wir teilen absolut den Ansatz, dass Grundrechte auch jetzt schon Kindern zustehen. Wir haben aber vereinbart, dass wir das im Grundgesetz noch einmal deutlicher machen wollen, und zwar ganz explizit so – da weiß ich die Frau Ministerin an unserer Seite –, dass das Dreieck zwischen Eltern, Kindern und Staat nicht verändert wird. Von daher können Sie sicher sein, dass wir darauf achten werden, dass an der Stelle nichts passiert.

(Fabian Jacobi [AfD]: Sie werden sich schon über den Tisch ziehen lassen!)

Die Nachzeichnung der Kindergrundrechte im Grundgesetz soll ein Gewinn sein für die Kinder, wenn es um Zielkonflikte zwischen Kindern und anderen Anliegen geht. Wir werden als Union ganz dezidiert darauf achten, dass nur das der Effekt dieser Grundrechtsänderung ist. Wir werden den vorgelegten Entwurf an der Stelle sehr genau prüfen und auch die Formulierung, die jetzt vorliegt, noch einmal infrage stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Fabian Jacobi [AfD])

Aber das Ergebnis und das Ziel sind jedenfalls klar.

Wir beraten heute den kleinsten Haushalt – das wurde schon mehrfach gesagt –: unter 1 Milliarde Euro. Mir ist es deshalb ein Anliegen, zu sagen, dass das die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit oder des Gerichtswesen im Lande nicht annähernd beschreibt, sondern das ist der Tatsache zuzuschreiben, dass im Bundeshaushalt im Wesentlichen nur die obersten Bundesgerichte plus der Verbraucherschutz plus der eigene Bedarf des Ministeriums plus einige sehr gute Projekte etatisiert sind. Denken Sie also nicht, dass es uns nicht mehr wert ist. Wir verzeichnen einen Aufwuchs durch das Forum Recht. Wir sind froh, dass die Richterakademie in Wustrau auch wieder enthalten ist und auch einige gute Projekte gegen Rassismus und Antisemitismus.

In einem weiteren zentralen Punkt geht es auch ums Geld – der ist schon genannt worden –, nämlich beim Pakt für den Rechtsstaat. Wir haben als Bund sozusagen die Anschubfinanzierung für die Schaffung neuer Stellen für Richter und Staatsanwälte in den Ländern übernommen und werden den Ländern insgesamt 220 Millionen Euro zukommen lassen. Die erste Tranche ist im Kontext eines anderen Gesetzes unterwegs; deshalb ist das nicht hier etatisiert. Wenn wir das aber dazurechnen, liegen wir über 1 Milliarde Euro. Dann haben wir diese Grenze endlich auch mal geknackt.

(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Da ist man also stolz drauf!)

Ein gutes Verfahrensrecht ist auch Teil des Paktes für den Rechtsstaat. Wir haben in der letzten Sitzungswoche zielgenaue Veränderungen in der Strafprozessordnung vorgenommen. Wir haben beim Zivilprozessrecht dafür gesorgt, dass der Bundesgerichtshof nicht aufgrund zahlreicher Revisionsverfahren untergeht und seine Arbeit darunter leidet, und haben das Ganze auf einen guten und praktikablen Weg gebracht. Uns ist aber auch klar, dass damit nicht alle Probleme gelöst sind. Deshalb gibt es natürlich weiterhin eine To-do-Liste mit Vorschlägen, die noch nicht abgehakt sind.

Ich bin dankbar, dass mit Frau Ministerin Lambrecht jetzt einige Punkte möglich sind, die mit ihren Vorgängern eben nicht möglich waren, die wir über eine lange Zeit immer wieder eingebracht haben und die wir jetzt vielleicht ins Gesetzblatt bekommen. Ich spreche da zunächst von der Wiederaufnahme von Verfahren. Gerade bei Tötungsdelikten haben wir – auch in bekannten Verfahren – die Situation, dass durch Weiterentwicklungen bei der DNA-Analyse mittlerweile Nachweise möglich sind, die vorher nicht möglich waren. Wir hätten damit die Chance, freigesprochene Angeklagte, die aber vermutlich doch Täter sind, wieder vor Gericht zu bringen. Denn es kann im Sinne der Angehörigen und der Opfer nicht hingenommen werden, dass es bei einem Freispruch bleibt. Hier wollen wir die Möglichkeit der Wiederaufnahme prüfen. Ich bin froh, dass Sie diesen Vorschlag aufgreifen, liebe Frau Ministerin.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Martens der FDP-Fraktion?

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):

Ja.

 

Dr. Jürgen Martens (FDP):

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, zu Ihren Ausführungen gerade eben zur Frage der nachträglichen Beweisführung durch DNA-Tests: Heißt das, dass die Rechtskraft von Urteilen, auch von freisprechenden Urteilen, in Zukunft nicht mehr gelten soll?

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):

Wir haben uns vorgenommen, das zu prüfen. Ich sehe bei der Ministerin eine große Sympathie dafür. Wenn das nach Prüfung durch das Ministerium für möglich gehalten wird, dann wollen wir das tun, ja.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die audiovisuelle Dokumentation. Da gab es in der StPO-Anhörung allerdings sehr viel Skepsis, und zwar über alle Instanzen hinweg. Anwesend waren unter anderem der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, seines Zeichens Direktor eines großen Amtsgerichts, ein OLG-Richter und ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, und von keinem kam an der Stelle Zustimmung, dass das letztendlich weiterführend ist. Es steht in Ihrem Ermessen, dazu eine Kommission einzurichten. Aber ich bitte darum und würde es für sinnvoll halten, wenn wir von vornherein diesen Sachverstand mit einbeziehen.

Kurz ansprechen möchte ich die elektronische Akte. Diese soll bis 2025 kommen. Ich glaube, da sind wir im Verzug. Ich möchte wirklich den nachdrücklichen Appell an das Ministerium richten, hier koordinierend tätig zu werden. Wir haben im Moment die Situation, dass die Länder in drei Gruppen an unterschiedlichen Lösungen arbeiten. Ich glaube, da wäre die Effizienz zu steigern und noch viel an Tempo zuzulegen. Deshalb an der Stelle diese nachdrückliche Bitte an Sie.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben den Fokus bisher vor allem auf das Strafverfahren gelegt. Ich glaube, wir müssen uns auch das Verwaltungsgerichtsverfahren noch einmal ansehen. Das war auch gestern in der Generaldebatte ein Punkt. Ralph Brinkhaus hat dargestellt, dass wir da zu schnelleren Verfahren kommen müssen, vor allem in Bezug auf Infrastrukturmaßnahmen. Das stieß ja auch durchaus auf positive Resonanz. Ich glaube, es ist ein wichtiger, unverzichtbarer Beitrag der Rechtspolitik zur Energiewende, den wir an der Stelle leisten müssen. Denn wir müssen es schaffen, dass diese Abwägungsprozesse, also welche Rechte im Raum stehen und wie sie gegeneinander abgewogen werden, einfach schneller gehen müssen,

(Beifall des Abg. Timon Gremmels [SPD])

damit wir nicht an der Stelle letztendlich die Energiewende scheitern lassen.

Ich glaube, dass es angesichts dieses Themas in allen Bereichen der Rechtspolitik zu einer grundsätzlichen Ausrichtung kommen sollte; bei uns steht es vielleicht nicht gerade an oberster Stelle. Beim Wohnungseigentumsrecht haben wir vor, die Mehrheitserfordernisse zu verändern, wenn es darum geht, Elektroladestationen für Autos einzubauen.

(Beifall des Abg. Timon Gremmels [SPD])

Ich glaube, wir müssen das gleiche Vorgehen in Betracht ziehen, wenn es darum geht, Photovoltaik auf die Dächer zu bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Timon Gremmels [SPD])

Wir müssen uns auch überlegen, wie man Anreize im Kontext von Mietverträgen schaffen kann, um auch bei Mietshäusern die Photovoltaik auf die Dächer zu bekommen; denn sonst schaffen wir diese Energiewende nicht. Wir wollen ja auch, dass Wohnungseigentümer und Mieter Zugang zu diesem Strom haben, der ja perspektivisch immer günstiger wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ganz kurz möchte ich noch das Thema Antisemitismus aufgreifen. Wir hatten Herrn Dr. Schuster in unserer Fraktion zu Gast. Ich war früher Richterin, deshalb liegt mir Justizschelte fern, und ich weiß die Unabhängigkeit der Richter zu schätzen. Trotzdem gibt es hier und da Urteile, wo man sich fragt: Ist das das richtige Signal? – Dr. Schuster hat einige Beispiele gebracht. Deshalb unterstützen wir es ausdrücklich, antisemitische Motivation in § 46 StGB aufzunehmen und damit robuste Maßnahmen gegen Hass, Hetze und Beleidigung überall im Netz, auch mithilfe des NetzDG, zu stärken.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss, bitte.

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):

Jetzt komme ich zum Schluss. – In diesem Sinne wünsche ich der Rechtspolitik weiterhin sehr viel Erfolg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)