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Dr. Volker Ullrich: Wir brauchen Fairness und Transparenz zwischen Unternehmen und den Verbrauchern

Rede zu Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im elektronischen Geschäftsverkehr brauchen wir Fairness und Transparenz zwischen Unternehmen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es geht darum, dass Vertragsschluss und Vertragskündigung auf Augenhöhe stattfinden können, ohne größere Hürden, sondern durch einfaches Zutun des Verbrauchers. Wir haben übrigens diesbezüglich bereits gehandelt. Bis 2016 waren in Deutschland der Vertragsschluss und die Vertragskündigung nach unterschiedlichen rechtlichen Regeln zulässig. Damals haben wir gesagt: Die Vertragskündigung muss nach den gleichen Regeln erfolgen wie der Vertragsschluss. Es darf kein strengeres Schriftformerfordernis geben, weil es oftmals so war, dass Sie mit einem einfachen Mausklick einen Vertrag schließen konnten; aber zur Kündigung mussten Sie einen Brief schreiben oder ein Fax schicken. Das haben wir bereits 2016 geändert.

Tatsache ist aber auch, dass sich seitdem die Entwicklung im elektronischen Geschäftsverkehr nicht in allen Bereichen so verbraucherfreundlich gezeigt hat, wie wir uns das damals erhofft haben. Deswegen gibt es hier einen Regelungsbedarf. Diesem Regelungsbedarf wollen wir nachgehen. Wir wollen schlicht und einfach deutlich machen und zukünftig zum Gesetz erheben, dass auch die Kündigung eines Vertrages, eines Dauerschuldverhältnisses, mit den gleichen Möglichkeiten möglich sein muss wie der Vertragsschluss. Das ist eine Frage der Augenhöhe und der Transparenz im Verbraucherbereich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es kann nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über ein einfaches Design einen Vertrag eingehen, dass aber die Vertragskündigung dann aufgrund künstlich errichteter Barrieren nicht möglich ist und dass Verbraucher oftmals, wenn sie versäumen, ihren Vertrag zu beenden, ihre Rechte nicht wahrnehmen, weil es eine strukturelle Asymmetrie gibt zu Unternehmen, die viele Zehntausende oder Hunderttausende Verträge abgeschlossen haben, und schließlich sagen: Na gut, die 10 oder 20 Euro mehr pro Monat nehme ich hin und kündige demnächst. – Auch diese Kleinschäden sind auf Dauer nicht hinnehmbar und stören das Verhältnis zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen. Deswegen sehen wir hier einen Regelungsbedarf.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können Sie ja zustimmen!)

Ich bin optimistisch, dass wir das in absehbarer Zeit im Rahmen eines umfassenden Gesetzespaketes im Deutschen Bundestag besprechen werden.

Aber wir sollten uns Gedanken machen, ob wir nicht noch weitere Punkte aufnehmen. Eine Frage lautet, wie wir denn bei Schädigungen und Erstattungen vorgehen. Gerade wenn ein Konzert oder eine Kinoveranstaltung ausfallen, ein Flug oder eine Bahnfahrt nicht stattfinden können, bekommen Sie, wenn Sie mit einer Kreditkarte die entsprechende Leistung gebucht haben, nicht einfach eine Erstattung, sondern müssen meistens aufwendig mit einem Formular oder einer E-Mail Ihren Erstattungsanspruch deutlich machen. Auch das sollten wir ändern. Wir sollten darüber nachdenken, ob es nicht möglich ist, dass eine Erstattung überall dort, wo bereits Kreditkartendaten hinterlegt sind, bei klarer Rechtslage automatisch erfolgt. Das wäre eine Entlastung des Rechtsverkehrs

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und würde in der Tat sehr viel Ärger wegnehmen.

Ich glaube, dass wir insgesamt in dem Bereich des Verbraucherschutzes durch ein kluges Design der Verträge, durch ein In-die-Pflicht-Nehmen der Anbieter und durch Digitalisierung eine fairere Verteilung von Risiken und Chancen zwischen Verbrauchern und Unternehmern bekommen. Lassen Sie uns sehr konstruktiv über diesen Antrag und über weitere Anträge im Rechtsausschuss beraten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)