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Dr. Volker Ullrich: Es kann keine Flucht vor der Gerechtigkeit geben

Internationalen Strafgerichtshof stärken

Kriegsverbrechen, die schwer wiegen wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dürfen nicht ungesühnt bleiben. Eine wertgebundene und wehrhafte Weltgemeinschaft im Lichte der absoluten Geltung der Menschenrechte hat auch die strafrechtliche Aufklärung und Aburteilung dieser Verbrechen zu leisten.

Bittere Erkenntnisse über schwere Menschenrechtsverbrechen während der Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda haben den Weltsicherheitsrat bestärkt, Ad-hoc-Kriegsverbrechertribunale einzurichten, aber eben nur für diese Geschehnisse.

Die Überzeugung, dass auch weitere Menschrechtsverbrechen in anderen Teilen der Welt einer Aufarbeitung bedürfen, hat 1998 zum Statut von Rom geführt. Diese Einrichtung eines permanenten internationalen Strafgerichtshofs kann durchaus als Meilenstein in der Entwicklung des Völkerrechts bezeichnet werden.

Es darf in der derzeitigen Situation durchaus hinterfragt werden, ob der Weltgemeinschaft zur Stunde ein ähnlich entschlossener Schritt gelingen würde.

So gut der Internationale Strafgerichtshof auch ist und so bestechend die Idee der konsequenten Aburteilung von Kriegsverbrechen auch erscheint, wir können dennoch nicht über die Umstände zufrieden sein.

Die UN-Sicherheitsmächte China und USA erkennen den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. Russland hat erklärt, das Protokoll nicht zu ratifizieren.

Und auch wenn es heute vielleicht zu optimistisch erscheint, wir müssen dennoch darauf hoffen, dass der Strafgerichtshof eines Tages von allen Vetomächten des Sicherheitsrats akzeptiert wird. Das mag ein langer Weg sein, aber wir müssen auch diesen Aspekt des Völkerstrafrechts zum Teil unserer internationalen Bemühungen machen.

Es ist auch kein gutes Zeichen, dass mit Burundi ein afrikanischer Staat das Statut bereits verlassen hat und weitere Staaten einen Austritt erwägen. Für uns ist klar: Es kann keine Flucht vor der Gerechtigkeit geben, und niemand darf sich seiner Verantwortung vor Kriegsverbrechen entziehen.

Dem mit den Austrittsgedanken verbundenen Vorwurf eines angeblich zu starken Fokus auf afrikanische Staaten ist entgegenzutreten. Zum einen sind in einigen afrikanischen Staaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden. Zum anderen beruhen die Ermittlungen und Verfahren ja gerade auf Ersuchen oder Überweisungen durch afrikanische Staaten wie in den Fällen aus Uganda, der demokratischen Republik Kongo und Mali.

Dass mit dem Präsidenten des Gerichtshofs und der Chefanklägerin zwei Toppositionen mit Spitzenjuristen aus Nigeria und Gambia besetzt sind, zeigt, wie sehr hier Verantwortung übernommen wird.

Wir müssen den Weg weitergehen, den Internationalen Strafgerichtshof zu stärken. Durch eine bessere personelle und finanzielle Unterstützung. Durch ein aktives Werben, damit ihm weitere Staaten beitreten und keiner das Statut verlässt. Das ist ein noch langer aber notwendiger Weg zur konsequenten strafrechtlichen Aufarbeitung von schweren Menschenrechtsverbrechen.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.