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Dr. Volker Ullrich: Die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden

Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“)

Wir werden heute eines der wohl kürzesten Änderungsgesetze abschließen. Es werden lediglich zwei Zahlen ersetzt. Aus vier wird viereinhalb und aus viereinhalb wird fünf. Gemeint ist die Verlängerung der Studienzeit im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss der Ersten juristischen Prüfung auf viereinhalb Jahre und die von Studien- und Prüfungszeit auf fünf Jahre. Trotz der Kürze entfaltet diese Änderung im Deutschen Richtergesetz keine unwesentliche Relevanz. Durch die Verlängerung der Regelstudienzeit weitet sich um den gleichen Zeitraum die Förderung der Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, aus. Das ist der Grund, weshalb wir heute über dieses Gesetz entscheiden.

Für diese Änderung liegen die Fakten auch klar auf dem Tisch. Die tatsächliche Studiendauer hat sich nach Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung auf durchschnittlich 11,3 Semester verlängert, sodass die Anhebung der Regelstudienzeit gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere auch im Vergleich mit den Masterstudiengängen angemessen, die ebenfalls zumeist eine Regelstudienzeit von fünf Jahren vorsehen. Es ist derzeit sehr widersprüchlich, wenn ein Master Recht, möglicherweise mit einer Spezialisierung auf einem Rechtsgebiet, mit einer längeren Regelstudienzeit veranschlagt ist als das Jurastudium mit den Zugangsmöglichkeiten zu den klassischen juristischen Berufen.

Mit der Ausweitung der BAföG-Förderdauer werden sich positive Folgen für den persönlichen Studienerfolg und den Abschluss der Ersten juristischen Prüfung der Studierenden einstellen. Wir nehmen den Leistungsdruck und gewährleisten nicht zuletzt vergleichbare Bedingungen für alle Studierenden – ob anspruchsberechtigt oder nicht. Denn für eine qualitativ gute Juristenausbildung zählen nicht nur die Inhalte. Es müssen auch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es kann nicht unser Ziel sein, dass fleißige Studierende in der Examensvorbereitungsphase zur Bestreitung des Lebensunterhalts einem Knochenjob in der Kneipe bis spät in die Nacht nachgehen müssen und damit letztendlich ihren Examenserfolg gefährden.

Eine Beschneidung der Studieninhalte zur Verkürzung der Studiendauer kann auch keine Alternative sein. Das Qualitätsmerkmal der deutschen, auch im Ausland hochgeschätzten Juristenausbildung möchten wir aufrechterhalten und nicht gefährden. Wir brauchen gut ausgebildete und zunehmend spezialisierte Juristen. Denn in Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Wirtschaft besteht weiterhin ein hoher Bedarf. So stellt die Länderjustiz im Rahmen der Vereinbarungen zum Pakt für den Rechtsstaat 2 000 neue Richter und Staatsanwälte ein. Für die Zukunft wird es nicht anders aussehen, wenn in den nächsten zehn Jahren 40 Prozent aller Juristen aus dem Justizdienst ausscheiden werden.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit ist sicherlich nur ein kleiner Baustein für eine gute Juristenausbildung. Im Gesamtkontext ist sie aber, so pathetisch es klingen mag, ein Beitrag zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und des Rechtsstaats in Deutschland. Mit Blick auf Ihre eigenen Erfahrungen des (Jura-)Studiums kann ich nur um Zustimmung zu diesem Gesetz bitten.