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Dr. Volker Ullrich: Das Gesetz ist ein guter Kompromiss

Redebeitrag zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie sich mit Unternehmensgründern oder mit Inhabern kleiner Handwerksbetriebe unterhalten und fragen, was bei der Erstellung eines Onlinebusiness die größte Sorge ist, dann antworten sie, dass die Frage nach dem Absatz die eine und die Frage, ob man das Impressum richtig geschrieben hat, die andere große Sorge ist, und zwar vor allen Dingen deswegen, weil sich kleine und mittelständische Unternehmen zu Recht fürchten, wegen eines kleinen Fehlers im Impressum abgemahnt und mit hohen Kosten überzogen zu werden.

Das hat mit dem Schutz des Wettbewerbs im Grunde genommen wenig zu tun, sondern ist ein Geschäftsmodell, das aus den Fugen geraten ist, und mit diesem Geschäftsmodell machen wir heute Schluss, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN)

Es geht nicht darum, dass wir die Abmahnung als Rechtsinstrument infrage stellen. Gerade die Selbstregulierung des Marktes über Abmahnungen hat einen ökonomischen Nutzen, weil sich die Wettbewerber in der Tat selber ins Benehmen setzen müssen, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder nicht. Aber die Grenze ist dort erreicht, wo es nicht mehr darum geht, einen gravierenden Wettbewerbsverstoß aus der Welt zu schaffen, sondern wo allein das ökonomische Interesse an den Abmahngebühren im Vordergrund steht. Das ist etwas, was weder dem Wettbewerb noch den Interessen der kleinen Gewerbetreibenden nützt.

Entscheidend ist, dass die Abmahnung auch zukünftig möglich ist; aber sie wird aufgrund des Wegfalls des Aufwendungsersatzes nicht mehr diese ökonomische Dimension haben, und ich glaube, das ist jetzt ein guter Kompromiss, der auch die Fehler aus der Welt schafft, die das Gesetz aus dem Jahr 2013, das gut gemeint war, nicht beheben konnte.

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schon wieder „gut gemeint“!)

Wir wollen auch mit mehr Transparenzpflichten und einer höheren Darlegungslast für den Abmahnenden verhindern, dass er von vornherein eine Abmahnung auch aus Gründen eines fehlgeleiteten Wettbewerbsbegriffes in die Welt setzt.

Klar ist auch, dass wir denjenigen zukünftig helfen, die von einer missbräuchlichen Abmahnung betroffen sind. Sie haben zukünftig nämlich die Möglichkeit, Aufwendungsersatz für ihre eigenen Rechtsverfolgungskosten vom Abmahner zu verlangen. Ich glaube, das ist ein guter Interessenausgleich, der die Kleinen schützt und trotzdem das Instrument der Abmahnung in der Welt lässt.

Deswegen ist es auch richtig, dass wir beim fliegenden Gerichtsstand eine Zweiteilung vorgenommen haben. Gerade wenn es um strukturelle Ungleichheit zwischen Großen und Kleinen geht, kann es nicht sein, dass der Große den Gerichtsstand bestimmt und der Kleine bezahlt, weil er zum Beispiel aus Augsburg nicht nach Hamburg möchte, um dort ein Verfahren zu führen. Das ist ganz selbstverständlich. Aber wenn sich zwei Wettbewerber auf Augenhöhe begegnen, dann, glaube ich, ist es nach wie vor angemessen, dass beide den Gerichtsstand auch eigenverantwortlich bestimmen können. Deswegen haben wir auch in dieser Frage des Gerichtsstands einen guten Kompromiss gefunden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wichtig ist auch, dass wir bei Abmahnungen zum Thema Datenschutz-Grundverordnung sicherstellen, dass sich das Ehrenamt nicht fürchten muss, betroffen zu sein. Wir wollen nicht regeln, ob die Datenschutz-Grundverordnung eine marktrelevante Tatsache ist oder nicht – das sollen die Gerichte entscheiden –; wir wollen aber deutlich machen, dass diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, zukünftig nicht auch noch Abmahnungen wegen der Datenschutz-Grundverordnung befürchten müssen. Das ist also auch ein Gesetz, welches denen hilft, die sich tatsächlich engagieren.

Zum Schluss jetzt noch eine kurze Bemerkung zum Thema „Designschutz und Reparaturklausel“. Ich glaube, es ist richtig, dass wir eine Unterscheidung zwischen den Bauteilen, die ab sofort hergestellt werden, und denjenigen, Frau Kollegin Rawert, die bereits produziert werden, getroffen haben.

(Mechthild Rawert [SPD]: Ja, da bin ich anderer Meinung!)

Warum? Weil es um den Schutz geistigen Eigentums geht. Wir müssen hier einen Kompromiss finden bezogen auf die Bauteile, die neu hergestellt werden und bei denen die Hersteller wissen, dass sie keinen Designschutz mehr haben, und die Bauteile, die im Vertrauen darauf produziert worden sind, dass es einen Rechtsschutz gibt.

(Ingmar Jung [CDU/CSU]: So ist es!)

Der Schutz des geistigen Eigentums ist auch aus dem Eigentumsgrundrecht des Grundgesetzes heraus ein abwägungsrelevanter Belang. Deswegen haben wir hier diesen Kompromiss gefunden.

Ich glaube insgesamt, mit dieser Änderung wird deutlich, dass wir bereits jetzt, aber auch mittel- und langfristig im Bereich der Automobilreparatur vielen helfen werden. Deswegen gibt es diesen Kompromiss.

Das Gesetz ist ein guter Kompromiss. Es beseitigt das Abmahnunwesen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Marianne Schieder [SPD]: Das machen wir!)