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Dr. Thomas de Maizière: Angleichung der Befugnisse der Zollfahndung an die des Bundeskriminalamtes

Rede zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Dr. Thomas de Maizière (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf auch für die Kollegin Arndt-Brauer sprechen. – Dieses Gesetz, das neue Zollfahndungsdienstgesetz, ist ein sehr wichtiges Gesetz für die Zollfahndung, die ja auch eine Sicherheitsbehörde ist. Die Novellierung war notwendig geworden, weil das Gesetz über das Bundeskriminalamt verändert werden musste und weil europäische Datenschutzvorschriften umgesetzt werden mussten. Das hat das Finanzministerium zum Anlass genommen, eine komplette Novellierung dieses Gesetzes vorzulegen. Die Befugnisse der Zollfahndung werden nahezu wortgleich an die des Bundeskriminalamtes angeglichen. Das ist auch sehr sinnvoll für gemeinsame Ermittlungen.

Der Gesetzentwurf ist gelungen. Wir freuen uns auf die Beratungen, und wir hoffen auf eine breite Zustimmung.

Vielen Dank.