Skip to main content

Dr. Silke Launert: Für Ärzte gibt es auch ansonsten Werbeverbote

Rede zur Werbung für Schwangerschaftsabbruch - § 219a StGB

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es schon gesagt wurde, so ist es doch so wichtig, dass ich es noch einmal wiederhole:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ich bin mir bewusst – viele haben es gehört, und sie werden es noch öfter hören –: Das sind nun einmal zwei Sätze, die alles ausmachen, wofür unsere Gesellschaft steht. Das ist der Kern unserer gesellschaftlichen Ordnung. Sie zitieren diesen Artikel ja auch oft genug. Es geht hier in der Tat um die Würde des Menschen. Ich möchte Sie bitten: Hören Sie zu, vielleicht erkennen Sie, weshalb wir hier einen Zusammenhang annehmen und weshalb es nicht nur um den § 219a StGB geht.

Es geht hier um das Recht auf Leben. Es geht um die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar und eindeutig festgestellt: Die Menschenwürde – Artikel 1 Grundgesetz – und das Recht auf Leben – Artikel 2 Grundgesetz – stehen auch dem ungeborenen menschlichen Leben zu.

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD – Dr. Eva Högl [SPD]: Das bestreitet auch niemand!)

Dieses Recht auf Leben besteht gegenüber jedem, auch gegenüber der Mutter.

In Artikel 1 Satz 2 unseres Grundgesetzes steht noch etwas anderes: Der Staat muss die Würde nicht nur achten, sondern er ist auch verpflichtet, sie zu schützen. Wir, der Staat, sind verpflichtet, das ungeborene Leben mit seinem Recht auf Leben zu schützen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD)

Das ist unser Auftrag. Ganz ehrlich: Deshalb kommen mir in allen Gesetzentwürfen – ich habe sie alle gelesen – dieses Recht und unsere Schutzpflicht viel zu kurz. Es tut mir leid.

Ich verkenne nicht, was es für eine Frau bedeutet. Ich kann mich sehr gut in die Lage einer Frau hineinversetzen, die in einer schwierigen Lebenssituation nicht so gerne schwanger werden will. Glauben Sie mir: Wir von der Union können das durchaus nachvollziehen. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht die Gegenrechte. Natürlich gibt es Gegenrechte der Mutter:

(Dr. Eva Högl [SPD]: Wir reden über § 219a!)

das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Leben und Gesundheit.

Wir verkennen auch nicht, dass es sich keine Frau in dieser Situation leicht macht. Aber das Bundesverfassungsgericht führt aus – offensichtlich muss man mehrfach das Bundesverfassungsgericht zitieren, weil es sonst keiner glaubt; es ist nun mal so –: „Die Vorkehrungen, die der Gesetzgeber“ – also wir – „trifft, müssen für einen angemessenen und wirksamen Schutz“ des ungeborenen Lebens „ausreichend sein“. Wo habe ich irgendetwas dazu gehört?

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Dr. Eva Högl [SPD]: Dazu haben wir aber einiges gehört!)

Das Bundesverfassungsgericht führt weiter aus, Mindestanforderung sei es, dass der Schwangerschaftsabbruch – wortwörtlich – „grundsätzlich als Unrecht angesehen wird und demgemäß rechtlich verboten ist“. Das ist ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD)

Auch wenn Ausnahmeregelungen zugelassen werden, gerade weil wir die schwierige Lage von Frauen – –

(Dr. Eva Högl [SPD]: Wir reden über § 219a!)

– Hören Sie zu! Vielleicht verstehen Sie dann den Zusammenhang.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Ich verstehe das ganz gut, liebe Frau Launert! Da müssen Sie sich keine Sorgen machen!)

– Nein, offensichtlich nicht. Bemühen Sie sich mal, sich reinzuversetzen! – Also: Selbst dann, wenn wir Ausnahmeregelungen zulassen, was das Bundesverfassungsgericht akzeptiert hat, dann – so hat es das Gericht ausgeführt – gibt es einen Schutzauftrag des Staates. Unsere Pflicht ist es

(Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Aber es geht um § 219a!)

– hören Sie zu! –,

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD)

„den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen …“ – –

(Zurufe von der SPD)

– Herr Präsident!

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Lassen Sie sich nicht stören, Frau Kollegin. Machen Sie einfach weiter.

Dr. Silke Launert (CDU/CSU):

Ich wiederhole es noch einmal – Zitat des Bundesverfassungsgerichts –: Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben“.

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das steht in § 218, aber nicht in § 219a!)

Wir sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Menschen verstehen, dass das kein Standard ist, dass das kein Normalfall ist.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Das sagt ja auch niemand!)

Das ist unsere Pflicht; das sagt uns das Bundesverfassungsgericht ganz klar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb haben wir dieses ausdifferenzierte System. Genau deshalb gibt es in Ausnahmefällen eine Zulassung, weil man sagt, es sei für die Frau unzumutbar.

Wir haben gleichzeitig eine Beratungspflicht. Die Beratung durch unabhängige Stellen muss von dem Bemühen geleitet sein, der Frau die Möglichkeit zu geben, sich vielleicht doch für das Kind zu entscheiden.

(Grigorios Aggelidis [FDP]: Mein Gott! Sie sprechen drei Minuten am Thema vorbei!)

Diese Beratung darf nicht vom Arzt durchgeführt werden, der dann die Abtreibung vornähme. Wenn das zulässig wäre, bestünde die Gefahr der Kommerzialisierung, und es wäre im Hinblick auf die anderen Regelungen, die wir für Frauen erreicht haben, grob fahrlässig und gefährlich, das auszublenden.

Nur noch ganz kurz: Für Ärzte gibt es auch ansonsten Werbeverbote.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Eigentlich ist die Zeit zu Ende, Frau Kollegin.

Dr. Silke Launert (CDU/CSU):

Die Zurufe haben viel Zeit gekostet. –

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wir wollen jetzt keine Referate mehr!)

Wir haben im Moment eine Gesellschaft, in der man die Werbung für Tabak verbieten, aber die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft legalisieren will.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt doch nicht!)

Das verstehe, wer will.

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD – Zurufe von der SPD)