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Dr. Mathias Middelberg: Wir müssen die Probleme konsequent angehen

Haltung der Bundesregierung zu den Korruptionsvorwürfen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde ganz gerne wieder zur Sache zurückkommen. Wir reden hier über die Vorgänge in Bremen, über die Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter einer konkreten Behörde, einer Außenstelle des Bundesamtes, und führen keine allgemeine Diskussion über sämtliche Fragen der Flüchtlingspolitik. Ich würde auch den Anlass für diese Diskussion für ausreichend erachten, um daraus konkrete und brauchbare Schlüsse zu ziehen.

Die Fragen, die die FDP hier ins Spiel gebracht hat, und die Punkte, die sie benannt hat, sind ja gar nicht so verkehrt. Da sind wir, was die Analyse des Sachverhalts angeht, durchaus der gleichen Auffassung. Auch Staatssekretär Mayer hat ja die Schwachpunkte, die schon deutlich geworden sind, durchaus offen und klar benannt. Unser Ziel muss – diese Auffassung teilen wir als CDU/CSU-Fraktion zu 100 Prozent – eine umfassende und restlose Aufklärung dieser Sachverhalte in Bremen sein. Das ist Ziel Nummer eins.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dann ist in dem Gespräch, das wir gestern im Innenausschuss geführt haben, deutlich geworden – es war ja sehr intensiv und ausführlich –, dass es über den Einzelfall bzw. über das Fehlverhalten konkreter einzelner Personen hinaus ganz offensichtlich auch strukturelle Mängel oder jedenfalls Indizien für strukturelle Mängel gibt, denen wir wirklich nachgehen müssen. Da ist es massenhaft zu Fällen gekommen, in denen Verfahren ohne erkennungsdienstliche Behandlung nicht nur durchgeführt, sondern auch abgeschlossen wurden. Wir haben offensichtlich massenhaft Fälle gehabt, in denen eine örtlich unzuständige Behörde Fälle an sich ziehen konnte. Das ist zunächst einmal wundersam, weil es in der Verwaltung nicht regelmäßig vorkommt, dass örtlich unzuständige Behörden Fälle an sich ziehen. Dann haben wir Verstöße gegen das Vieraugenprinzip gehabt, weil offensichtlich eine Leiterin für sich selbst agiert hat, und wir haben besondere Auffälligkeiten hinsichtlich der Schutzquote gehabt, die in Bremen deutlich über 90 Prozent lag, während sie im Bundesschnitt bei etwas über 60 Prozent liegt. Auch das hätten Indizien sein müssen, den Dingen früher nachzugehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deswegen ist es richtig, dass der Bundesinnenminister jetzt den Vorschlag eingebracht hat, dass der Bundesrechnungshof, der besonders auf solche Strukturüberprüfungen spezialisiert ist, als unabhängige Behörde diese Sachverhalte in Bremen überprüft. Diese Entscheidung begrüßen wir außerordentlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Staatssekretär Mayer hat hier völlig zu Recht in Aussicht gestellt, dass sich bestimmte Dinge im Verfahren ändern werden, dass es in Zukunft bei zu großem Auseinanderdriften der Schutzquote zur Prüfung von Amts wegen kommen muss und dass, was die Abgabe von Verfahren innerhalb der Behörde angeht, demnächst schärfere Kriterien gelten müssen.

Jetzt haben hier viele Redner betont, es ginge nicht darum, das BAMF allgemein zu kritisieren. Trotzdem ist wieder massenhaft Kritik am BAMF geäußert worden. Ich finde, es ist jetzt erforderlich, im Rückblick auf die letzten Jahre einmal deutlich darzulegen, was diese Behörde unterdessen geleistet hat und was da wirklich besser geworden ist. Das BAMF hat – das muss man einmal anerkennen – allein in den letzten drei Jahren 1,6 Millionen Asylentscheidungen getroffen. Die Zahl der Entscheider haben wir von Anfang 2015 – damals waren es 360 – bis heute auf 1 800 Personen aufgestockt. Das sind nur die Entscheider. Das ist eine Verfünffachung. Das zeigt: Das BAMF ist wesentlich leistungsfähiger geworden. Die Zahl der offenen Verfahren – zum Ende des vorletzten Jahres waren es noch über 300 000, jetzt sind es 50 000 – ist um mehr als 83 Prozent zurückgegangen. Das ist für alle Beteiligten, gerade auch die Betroffenen, ein Riesenvorteil.

Wer jetzt nach Deutschland kommt und Asyl begehrt, der hat einen Asylbescheid in weniger als drei Monaten. Ich finde, das ist eine hervorragende Leistung, angesichts derer man auch einmal sagen kann: Da arbeitet das BAMF gut.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])

Auf die Schritte zur Qualitätsverbesserung nach dem Fall Franco A. hat Staatssekretär Mayer hinreichend hingewiesen.

Ich möchte noch den Punkt der Klagequote und der Erfolgsquote ansprechen, weil das hier falsch dargestellt wurde, Frau Jelpke; das sage ich Ihnen ganz ausdrücklich. Die Klagequote hat sich in den letzten Jahren überhaupt nicht verändert. Sie lag im Jahr 2013 bei 46 Prozent, sie liegt jetzt bei 49,8 Prozent. Das sind kaum merkliche Veränderungen. Die Erfolgsquote in den Verfahren beträgt 20 Prozent. Sie liegt in diesem Jahr bis dato sogar nur bei 18 Prozent. Es ist, glaube ich, wichtig, das einmal festzuhalten. Diese Quoten unterscheiden sich nicht wesentlich von anderen Quoten bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren; das will ich Ihnen einmal sagen. Zwischenzeitlich mag die Quote etwas höher gewesen sein. Das war der besonderen Anforderungssituation geschuldet, als wir mehrere Hunderttausend Fälle pro Jahr zu bearbeiten und zu prüfen hatten. Da, glaube ich, muss man auch einmal konzedieren, dass das BAMF eine Zeit lang überlastet war. Jetzt ist es arbeitsfähig und im Wesentlichen vernünftig in Schuss.

Die Probleme, die jetzt noch aufzuarbeiten sind, müssen wir konsequent angehen. Wenn dazu – das hat Staatssekretär Mayer richtigerweise betont – weiteres Personal erforderlich ist, dann findet diese Entscheidung jedenfalls die volle Unterstützung unserer Fraktion. Wir werden das BAMF so lange strukturell und auch personell stärken, bis die Fehlerquote so weit wie irgend möglich gedrückt ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Lars Castellucci [SPD])