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Dr. Günter Krings: Die Identifikationsnummer in den Registern erfüllt die qualitativen Anforderungen

Redebeitrag zum Registermodernisierungsgesetz

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Sachen Verwaltungsdigitalisierung war das eben verabschiedete Meldegesetz für heute der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja ein starker Anfang!)

– Ich hätte noch eine andere Einleitung anzubieten, Herr Kollege.

Ein Registermodernisierungsgesetz hört sich zunächst wie ein Beispiel für ein Oxymoron an. Die Kombination aus „Register“ und „modern“ drängt sich nicht jedem sofort auf. Aber umso wichtiger ist es, dass die Modernisierung unserer Registerlandschaft auch Platz greift, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, konkret das Onlinezugangsgesetz, voranzubringen.

Heute erledigen viele von uns Einkäufe oder auch Bankgeschäfte digital von zu Hause, bequem von unterwegs. Der Gang zur Behörde muss aber ebenfalls virtueller werden – jedenfalls die Möglichkeit dazu – und vom Mobiltelefon aus möglich sein. Es geht uns darum: Bürgerinnen und Bürger wollen wir von Nachweispflichten, wo es möglich ist, entlasten. So muss zum Beispiel eine Geburtsurkunde nur noch einmal vorgelegt werden und nicht bei jedem Antrag in einer anderen Behörde erneut. Bereits vorhandene Dokumente können aus anderen Registern abgefragt werden. Ja, das klingt selbstverständlich, ist es aber heute leider noch nicht.

Durchgehend digitale Verwaltungsvorgänge von der Antragstellung bis zum Bescheid sind aber nur möglich, wenn Daten zweifelsfrei der richtigen Person zugeordnet werden können. Das ist heute nicht der Fall. Für eine registerübergreifend eindeutige Zuordnung brauchen wir daher ein veränderungsfestes Ordnungsmerkmal, das stets auf die richtige Person verweist. Deutschland hat glücklicherweise bereits heute eine Identifikationsnummer in den Registern, die die qualitativen Anforderungen erfüllt. Das ist die Steuer-ID. Sie ermöglicht seit über zehn Jahren die eindeutige, die zuverlässige Zuordnung von Personen in Verwaltungsvorgängen mit steuerlichem Bezug.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oje!)

Dieses vorhandene Ordnungsmerkmal kann in seiner Funktion ohne Weiteres auf Register erweitert werden, die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wichtig sind. Das tun wir unter voller Wahrung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen, eine Profilbildung werden wir dabei weiterhin wirksam ausschließen.

Dazu haben wir im Gesetzentwurf ein ganzes Paket an Maßnahmen vorgesehen, die ein äußerst hohes Datenschutz- und Transparenzniveau sicherstellen. Als Beispiel nenne ich das sogenannte 4‑Corner-Modell. Hier stehen zwischen einzelnen Verwaltungsbereichen digitale Wächter, die nur gesetzlich erlaubte Datenübermittlungen durchlassen. Genau damit ist eben eine Profilbildung wirksam ausgeschlossen. Zusätzlich können mit dem Datencockpit – eben wurde es schon vom Kollegen Höferlin angesprochen – Verwaltungsvorgänge transparent protokolliert und so für die Bürgerinnen und Bürger auch nachvollziehbar gemacht werden.

Meine Damen und Herren, 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nutzen bereits eine registerübergreifende, einheitliche und offene Identifikationsnummer. Die Datenschutz-Grundverordnung lässt eine solche auch ausdrücklich zu. Ein einziges Land in der Europäischen Union hat sich bisher gegen eine einheitliche Identifikationsnummer entschieden, aber der Preis sind hier auf nationaler Ebene zentralisierte Melderegister. Ich kann in dieser Lösung kein Mehr an Datenschutz erkennen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben in Deutschland eine dezentrale Registerlandschaft, und ich finde, das soll auch so bleiben. Umso mehr brauchen wir aber eine einheitliche Identifikationsnummer. Ansonsten bleibt das Once-Only-Prinzip – von allen gefordert – eben nur ein frommer Wunsch der Digitalisierung.

Meine Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf – und dann hoffentlich bald Gesetz – gehen wir einen großen Schritt, um in Sachen Digitalisierung endlich wieder zur europäischen Spitzengruppe aufzuschließen; denn da gehören wir hin. Aber dazu brauchen wir ebendieses Gesetz. Ich bitte daher um Unterstützung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)