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(Quelle: Michael Wittig)

Unionsfraktion will EU mehr mitgestalten

Wohngeldreform, Bürokratieentlastungsgesetz, Grundsteuerreform im Plenum

Der CDU/CSU-Fraktion will sich in der Europäischen Union stärker einbringen als in der Vergangenheit. Zum Auftakt der Sitzungswoche kündigte Fraktionschef Ralph Brinkhaus die Verabschiedung eines Positionspapiers zu Europa an. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Leikert sagte, die EU müsse in den großen Fragen wie Klimaschutz oder Sicherheit Antworten geben. Man werde die neue Kommission unter Ursula von der Leyen unterstützen.

 

Im Mittelpunkt der laufenden Sitzungswoche stehen unter anderem die Wohngeldreform, ein Bürokratieentlastungsgesetz, die Strafbarkeit von Cybergrooming und die Grundsteuerreform. Brinkhaus sprach auch den Vorschlag der Opposition zu einer Wahlrechtsreform an, der eine Verkleinerung des Bundestags zum Ziel hat. Zwar teile die Unionsfraktion das Ziel. Doch sei der Vorschlag so nicht akzeptabel, weil er auf Kosten der Wahlkreise gehe. Die Wahlkreise jedoch seien die „Keimzelle der Demokratie“, betonte der Vorsitzende. Hier pflegten die Abgeordneten den engen Draht zu den Bürgern. 

Angriff auf Kurdengebiet inakzeptabel

Auch auf die schwierige außenpolitische Lage – namentlich an der türkisch-syrischen Grenze – ging Brinkhaus ein. Ein völkerrechtswidriger Angriff sei nicht akzeptabel, sagte er. Die Türkei versucht mit der Militäraktion die Kurden aus der von ihnen kontrollierten Zone in Nordsyrien zu vertreiben. Der Fraktionsvorsitzende warnte, dass der Konflikt zwischen Kurden und Türken auch auf Deutschland überspringen könne, wie man bei einer Demonstration in Herne gesehen habe. 
Von der EU forderte Leikert eine schnellere Handlungsfähigkeit in sicherheitspolitischen Fragen. Zu den Forderungen der Unionsfraktion gehörten ein europäischer Sicherheitsrat und langfristig eine europäische Armee, sagte sie. Der europäische Binnenmarkt müsse auf die Bereiche Digitales und Kapitalmarkt ausgeweitet werden. 

Wohngeld steigt zum 1. Januar 2020

Was die wichtigen Themen der Sitzungswoche angeht, so steht am Donnerstag eine Entscheidung des Bundestags über den Entwurf für ein Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) an. Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Anpassung des Wohngeldes an gestiegene Wohnkosten und Verbraucherpreise. Außerdem soll das Wohngeld zum 1. Januar 2020 dynamisch alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Die letzte Anpassung liegt bereits drei Jahre zurück. Von der Wohngeldreform sollen rund 660.000 Haushalte profitieren, darunter viele Familien und Rentnerhaushalte.

Mit Bürokratieentlastungsgesetz Milliarden einsparen

Der Entwurf für das dritte Bürokratieentlastungsgesetz umfasst Maßnahmen, die Wirtschaft, Bürger und Verwaltung um rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlasten soll. Dazu gehören u.a. die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine Erleichterung bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen, ein digitales Meldeverfahren im Beherbergungsgewerbe sowie Entlastungen für Kleinunternehmer.

Kinder und Jugendliche besser vor Cybergrooming schützen

Ein weiterer Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und Jugendliche besser vor Cybergrooming zu schützen. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Häufig täuschen die Täter jünger zu sein als sie in Wirklichkeit sind und versuchen so, das Vertrauen von Kindern zu erschleichen. Cybergrooming ist in Deutschland nach § 176 Absatz 4 Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches kann in Zukunft auch der untaugliche Versuch bestraft werden. Das sind Fälle, in denen der Täter glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen (beispielsweise Eltern oder Polizei) kommuniziert. 

Entscheidung über Grundsteuerreform

Schließlich wollen die Parlamentarier über eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) abstimmen. Das Gesetzespaket wurde von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebracht und soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das Gericht hatte die Art und Weise kritisiert, wie die Grundsteuer berechnet wurde und das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Für eine Übergangszeit darf die Grundsteuer wie bisher erhoben werden, aber das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, in der eine Neuregelung erlassen werden muss. Ansonsten darf die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. 

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, für die Erhebung der Grundsteuer nicht allein den Bodenwert des Grundstücks, sondern auch dessen Erträge wie Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Die Grundsteuer soll als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen – die damit u.a. Infrastruktur, Schulen oder Schwimmbäder finanzieren - erhalten werden. Die Grundsteuerreform erfordert eine Änderung des Grundgesetzes, um dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen. Für die Länder ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können.