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(Quelle: picture alliance/ dpa)

Deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft entziehen

3 Fragen, 3 Antworten mit Innenpolitiker Mathias Middelberg

In Nordsyrien sitzen IS-Terrorkämpfer in kurdischen Lagern fest. Viele davon sind Doppelstaatler und haben so auch einen deutschen Pass. Was soll mit ihnen geschehen? Wie geht man mit deutschen IS-Kämpfern um, die aus den Kriegsgebieten Syriens und des Iraks nach Deutschland zurückkehren? Fragen dazu an den innenpolitischen Sprecher der Fraktion Mathias Middelberg.

Um welchen Personenkreis geht es bei der aktuellen Diskussion?

Um ehemalige Kämpfer für den IS und deren Frauen und Kinder, die - möglicherweise neben einer weiteren - die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor, es dürfte sich aber insgesamt wohl um eine niedrige dreistellige Zahl handeln. Im Regelfall handelt es sich bei den ehemaligen IS-Kämpfern um Personen, die seinerzeit gezielt aus Deutschland in die Kampfgebiete des IS gereist sind, um sich dort der Terrororganisation anzuschließen. Zum Teil haben diese Personen furchtbare Kriegsverbrechen begangen, sind im Umgang mit Waffen und Sprengstoff geschult und mittlerweile extrem verroht. Wir müssen davon ausgehen, dass von diesen Personen eine erhebliche Gefahr ausgehen kann. Dies gilt Übrigen auch für deren indoktrinierte Ehefrauen und Kindern.

Warum sollte Deutschland diese zurücknehmen?

Grundsätzlich kann kein Staat es ablehnen, seine eigenen Staatsbürger wieder aufzunehmen. Bevor über eine Rücknahme solcher Person entschieden werden kann, sind zunächst eine ganze Reihe von Fragen zu klären. Unsere Sicherheitsbehörden müssen Gewissheit über die Identität und Staatsangehörigkeit dieser Personen sowie im Falle der IS-Kämpfer über deren Straftaten und, ob hierfür auch entsprechende Beweise vorliegen, haben. Auch ist zu klären, ob nicht eine Strafvollstreckung im Ausland, in dem diese Taten immerhin begangen wurden, möglich ist - so wie ein deutscher Drogendealer üblicherweise auch dort im Ausland bestraft wird, in dem er seine Tat begangen hat. Im Falle von Doppelstaatlern ist zudem zu klären, ob diese Personen nicht in ihr weiteres Heimatland zurückgeführt werden können.

Sollte man diesen Personen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen?

Das fordert die Union bereits seit langem. Allein die ablehnende Haltung des damaligen Bundesjustizministers Maas, der jetzt als Bundesaußenminister in anderer Funktion mit genau diesem Problem konfrontiert ist, hat eine entsprechende Regelung verhindert. Die jetzige Bundesjustizministerin, Frau Barley, wäre daher gut beraten, dem ihr seit November letzten Jahres vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums rasch zuzustimmen. Eines ist doch klar: wer sich willentlich einer mörderischen Terrororganisation wie dem IS anschließt, um dort und auch in unserem Land ein islamistisches Kalifat zu errichten, der hat sich eindeutig und endgültig von unserem Staat losgesagt. So jemand sollte daher die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.