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Detlef Seif: Wer zusätzliche Rechtsmittel einführt, erreicht zunächst nur, dass die Verfahren länger dauern

Rede zur Änderung des Asylgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes ist durchaus nachvollziehbar und auch zu begrüßen. Zwischen 2015 und 2017 haben sich die Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten deutlich erhöht. Während in den anderen Bereichen die Eingänge relativ stabil bei 100 000 im Jahr liegen, haben sie sich bei Asylsachen vervierfacht, von 50 000 auf jetzt 200 000 im Jahr. Rund 365 000 Asylklagen sind derzeit anhängig. Mit den 1 700 Verwaltungsrichtern in der ersten Instanz kann man aber nur 200 000 Fälle jährlich erledigen. Selbst wenn die Zahl der Neuzugänge auf das Niveau des Jahres 2015 zurückginge, was wir derzeit aber nicht absehen können, würde der Rückstand jährlich um nur 50 000 Fälle reduziert werden. Das Ganze ist also ein Projekt, das uns in jedem Fall noch über Jahre begleiten wird.

Die Verwaltungsgerichte wenden derzeit drei Viertel ihrer Energie nur für die Asylverfahren auf, obwohl das ein Teilaspekt ihrer Zuständigkeit ist. Ganz wichtige Bereiche sind auch Ausbildungsförderung, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Prüfungsrecht, Schulrecht, Wohngeldrecht usw. usf. Es gibt also noch viele weitere Zuständigkeiten. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle ein Lob an die Verwaltungsrichter. Wenn ich bedenke, was diese im Moment zu bearbeiten haben und wie hoch dennoch die Qualität der Arbeit ist, kann man nur den Hut vor ihnen ziehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber eines muss doch klar sein: Auch mit dem höchsten Einsatz und Veränderungen des Prozessrechts wird man das aktuelle Problem nicht lösen können, sprich: zu zügigen Verfahren kommen, die auch unseren rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen. Es sind Maßnahmen erforderlich. Die Frage ist nur, welche.

Änderungen am Prozessrecht – darüber kann man diskutieren – werden das Grundproblem der personellen Unterbesetzung nicht beheben. 400 zusätzliche Stellen reichen nicht. Hier müssen die Länder bei der ersten Instanz noch einmal deutlich nachbessern.

Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Kern darum, in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auch die Berufung durch die Verwaltungsgerichte zuzulassen. Weiterhin sollen Verwaltungsgerichte bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde gegen Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz zulassen können. Um fallübergreifende allgemeine Tatsachenfragen der Entscheidung in höchster Instanz zuzuführen, sehen Sie die Möglichkeit der Revision vor.

Richtig ist, dass obergerichtliche Entscheidungen bei schwierigen und streitigen Fragen nicht nur den Gerichten, sondern sicherlich auch dem BAMF Orientierung geben werden. Aber es ist doch zweifelhaft, ob es tatsächlich zu der gewünschten Verfahrensbeschleunigung kommt. Niemand kann vorhersehen, in wie vielen Fällen von der Möglichkeit der Berufung, Beschwerde und Revision Gebrauch gemacht wird. Eines ist doch klar: Wer zusätzliche Rechtsmittel einführt, wird zunächst einmal erreichen, dass die Verfahren länger dauern, dass sie in jedem Fall komplizierter werden – zumindest vorrübergehend – und dass die Verfahren insgesamt nicht so schnell der Erledigung zugeführt werden können. Die Entscheidung wird nicht so schnell rechtskräftig werden. Der Aufenthaltsstatus der Betroffenen wird sich sogar noch verfestigen. In letzter Instanz könnte das auch zu fehlender Akzeptanz der aktuellen Politik, die wir machen, führen.

Heute findet die erste Lesung statt. Das ist nicht der Ort, an dem man einen Korb gibt. Ich habe gesagt, dass es ein guter Ansatz ist. Aber wir müssen die Risiken mit dem abwägen, was wir möglicherweise erreichen können. Die Bundesregierung prüft aktuell, ob und wenn ja, welche Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und -vereinheitlichung möglich sind. Es ist auch eine Vorabentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht im Gespräch. Das ist vielleicht ein guter Ansatz, um durch eine entsprechende Gesetzesänderung die Einheitlichkeit herbeizuführen. Egal wie das Ergebnis der weiteren Beratung aussehen wird, am Schluss muss die Beschleunigung der Verfahren stehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)