Skip to main content

Detlef Seif: "Von der Kannvorschrift wird sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht"

Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Anhörung der Sachverständigen hat also ziemlich eindeutig ergeben, dass es sich um eine gute Idee handelt, das Planungssicherstellungsgesetz zu verlängern, und dass wir das hier tun sollten. Das kam in den letzten Beiträgen nicht so ganz durch.

(Christian Dürr [FDP]: Doch!)

Denjenigen, die bereits bei der Erstauflage des Gesetzes forderten, dass Planungsverfahren vorläufig ausgesetzt werden sollen – das haben wir heute auch wieder gehört –, ist nach wie vor eine klare Absage zu erteilen. Es handelt sich oftmals um wichtigste Infrastrukturmaßnahmen: Wohnungsbau, Klimaschutz, angestrebte Energie- und Verkehrswende.

Wenn die Vorhabenträger privat sind, müssen wir immer auch sehen, dass eine Untätigkeit des Staates in deren Rechtskreis eingreift und einen Eingriff in Eigentumsrechte und die Gewerbefreiheit darstellen kann.

Die Aussage eines Sachverständigen in der Anhörung „Es geht ja sowieso nicht immer ganz schnell bei den Planungen, insbesondere auch im Bereich der Ausschreibungen und der Vergabe; also ist das jetzt auch nicht so tragisch“ ist doch genau der falsche Weg. Es geht doch darum, Verfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und hier keine Verzögerung hinzunehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Verzögerungen können fatale und kostspielige Auswirkungen für Investoren und auch für öffentlich-rechtliche Vorhabenträger haben. Denken wir doch an die geschützten Flächen, die teilweise von Planungen betroffen sind: FFH-Richtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Denken wir an die Vogelschutzrichtlinie, wo es um den Schutz seltener Vögel geht. Wenn die Gutachten einige Jahre alt sind, sind sie nach der gefestigten Rechtsprechung nicht mehr zu nutzen, nicht mehr zu verwerten. Wir fangen dann in der Planung von vorne an. Das kann doch nicht Sinn unserer gesetzgeberischen Tätigkeit sein. Deshalb müssen wir hier in der Tat tätig werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Eins ist klar: Die Onlinekonsultation ist nicht das, was eine Anhörung ist. Soweit man da das Ganze kritisch beleuchtet, ist das auch richtig. Hier geht es um Rede und Gegenrede. Hier geht es darum, Planungsfehler zu erkennen. Hier geht es um einen Ausgleich und letztlich auch um eine befriedende Wirkung. Deshalb muss man an der Stelle genau hingucken. Wenn wir die Verfahren nach der Pandemie digital fortsetzen, wird das einer der wichtigsten Punkte sein, auf den wir unser Augenmerk zu legen haben.

Jetzt komme ich zu Reden von linker Seite und auch aufseiten der AfD, dass das Ganze ja ein Beschneiden der Bürgerrechte sei und wie schlimm das alles sei.

Wenn Sie in der Anhörung denjenigen gut zugehört hätten, die mit den Planungen befasst sind – ich rede jetzt insbesondere von der Vertreterin des Städte- und Gemeindebundes –, hätten Sie gehört, dass sie ganz klar gesagt hat: Das wird sensibel angegangen. Von der Kannvorschrift wird sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Es werden ganz unterschiedliche Verfahrensarten auch hybrider Natur genutzt. Das hat dazu geführt, dass derzeit nicht wirkliche Fehler und Probleme entstanden sind. – Das ist doch auch im Interesse der Behörde, dass sie aufpasst, dass keine Planungsfehler entstehen, dass man tatsächlich die Betroffenen gehört hat. Deshalb haben die ein ureigenes Interesse, dass das ordnungsgemäß abläuft. Das ist an dieser Stelle Ihnen zu entgegnen.

Das ist nicht wirklich schlecht, was wir heute beschließen; das ist gut. Das wird in der Situation der Pandemie auch dringend erforderlich sein. Aber wenn es dann um die digitale Umsetzung nach der Pandemie geht: Ja, einverstanden, da müssen wir überlegen, wie wir die Mitwirkungsmöglichkeiten im digitalen Bereich so ausbauen, dass wir die Funktion der Anhörung demnächst umsetzen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)