Skip to main content

Carsten Müller: "Verfolgen statt löschen"

Rede zu Bestandsdatenauskunft

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber wir uns heute unterhalten, ist schon mehrfach ausgeführt worden. Einigen wir uns auf die Begrifflichkeit „Reparaturgesetz“. Zu Beginn meiner kurzen Rede will ich kurz auf das abheben, was der Kollege Movassat hier zum Besten gegeben hat.

Es geht hier nicht um die Ermittlung, wer in diesem Land an Krebs erkrankt ist oder nicht. Es geht um nicht mehr, aber vor allen Dingen auch um nicht weniger als die Verfolgung von Gewalttätern, um die Verhinderung von extremistischen Übergriffen und – am heutigen Tage umso wichtiger – um die Ermittlung von Mördern. Es geht darum, solche Taten im Idealfall im Vorfeld zu verhindern. Das, was Sie heute fabriziert haben, war aber Täterschutz at its best.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das machen wir nicht mit.

Wir wollen die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Qualität der Rechtsgrundlagen zur Abfrage und Übermittlung der Bestandsdaten auch im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität umsetzen.

(Manuel Höferlin [FDP]: Warum machen Sie es dann nicht verfassungsfest?)

Namentlich dreht es sich hier um § 10 BKA-Gesetz und § 15a Telemediengesetz. Wir wollen das zügig umsetzen.

Lassen Sie mich aus rechtspolitischer Sicht die Diskussion und die Notwendigkeiten kurz zusammenfassen. Wir haben dieses Thema bereits im März und im Juni vergangenen Jahres umfangreich diskutiert. Ich hatte den Bezug zu den Taten von Halle und Hanau sowie zum Mord an Walter Lübcke dargestellt. Wir beobachten immer mehr, dass Hass, Hetze und Einschüchterungsversuche gegenüber Andersdenkenden in der realen Welt, allerdings auch im Netz, um sich greifen. Diesen Entwicklungen wollen wir entgegentreten mit dem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, mit strafrechtlichen Verschärfungen und auch einer Meldepflicht für die großen Anbieter der sozialen Netzwerke.

Wir verfolgen als Union dabei den Ansatz „Verfolgen statt löschen“. Was bedeutet das? Wir ordnen dem BKA eine Zentralstellenfunktion zu. Das BKA nimmt die gemeldeten Inhalte – es ist übrigens gut dafür gerüstet – entgegen, prüft diese, und wenn es einen Anfangsverdacht bejaht, dann leitet es die Inhalte an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiter.

Die Grünen haben einen Änderungsantrag vorgeschlagen. Sie wollen ein zweistufiges Verfahren. Wir können diesen Änderungsantrag nicht mittragen. Warum können wir das nicht? Weil im Rahmen der Strafverfolgung jeder Tag, jede Stunde zählt. Ihr Verfahren ist aus unserer Sicht nicht zügig genug, wenngleich uns der Ansatz eint, Hasskriminalität, rechtsradikalen und insgesamt radikalen Straftaten entgegenzutreten.

Meine Damen und Herren, ich bin unter rechtspolitischen Gesichtspunkten der festen Überzeugung, dass wir uns heute für die unbürokratischste, effektivste – auch verfassungsgemäße – und damit insgesamt angemessenste Variante der rechtlichen Problemlösung entschieden haben. Und wie funktioniert das? Wir werden neben der Übermittlung des Inhaltes auch die Übermittlung der IP-Adresse und der Portnummer festlegen, und dann können die Strafverfolgungsbehörden, wenn einem Anfangsverdacht nichts im Wege steht, mit der Arbeit beginnen. – Wir können, kurzgefasst, dem Antrag der Grünen heute nicht zustimmen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!)

Leider sehen es nicht alle so in diesem Hause, dass wir gegen Hasskriminalität einschreiten müssen; wir haben aber im Grundsatz eine Einigkeit darüber. Insofern bitte ich trotzdem um Ihre Zustimmung. Überdenken Sie Ihre Einlassungen. Wir würden uns freuen, und es würde der Sache helfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)