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Axel Müller: Im Grundgesetz finden sich nur wenige Elemente der direkten Demokratie

Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland finden sich nur wenige Elemente der direkten Demokratie. Ausschließlich Artikel 29 Grundgesetz sagt dazu etwas aus. Bei einer Neugliederung des Bundesgebietes gibt es nämlich ein Bundesgesetz, das dann durch einen Volksentscheid bestätigt werden soll.

Auch wir von der Regierungskoalition sind daher zu der Überzeugung gekommen, dass wir mit Blick auf eine geforderte erhöhte Akzeptanz in der Bevölkerung Überlegungen anstellen müssen, wie wir mehr direkte Demokratie in das Grundgesetz aufnehmen können, wie es einzelne Landesverfassungen ja auch vorsehen. Daher werden wir – das ist heute von einem der Vorredner schon gesagt worden – eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte – ich betone: bewährte – parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung noch gestärkt werden kann.

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von den Linken, geht jedoch zu weit. Er sprengt den Rahmen unseres Grundgesetzes. Mal ganz abgesehen davon, dass er ein sehr kompliziertes Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksabstimmung vorsieht, das doch ganz sperrig und bürgerunfreundlich daherkommt, beinhaltet er auch noch Wahlmänner bzw. Vertrauensleute, die doch mit einer etwas merkwürdigen und nicht besonders hohen demokratischen Legitimation ausgestattet sind.

Ja, es geht Ihnen in Wirklichkeit um etwas ganz anderes – das wurde von Vorrednern bereits betont –: Sie wollen sich ein neues Wahlvolk zusammenstellen. Um es frei nach Bertolt Brecht zu sagen: Sie wollen das Volk gleich selbst zusammenstellen und aussuchen. – Dazu wollen Sie den Kreis der Wahlberechtigten, wie ihn Artikel 38 Grundgesetz vorsieht, dahin gehend abändern, dass bei solchen Volksabstimmungen künftig nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch ausländische Staatsangehörige wahlberechtigt sein sollen. Dies gilt dann, wenn sie seit fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, es reicht schon aus, wenn ich eine Wohnung mein Eigentum nenne, unabhängig davon, ob ich hier wirklich lebe.

(Zuruf der Abg. Marianne Schieder [SPD])

Das reicht nach Ihrem Antrag aus.

Da muss man schon sagen: Wenn man keine Steuern zahlt, wenn man sich in dieser Bundesrepublik Deutschland nicht in den Arbeitsprozess einbringt und am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, aber seit über fünf Jahren über ein Immobilieneigentum verfügt, ist man abstimmungsberechtigt.

(Zuruf von der LINKEN)

Damit ignorieren Sie natürlich auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eben nur der deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt ist, weil das Volk im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 Grundgesetz das deutsche Staatsvolk ist, das in Artikel 116 Grundgesetz abgebildet ist.

(Beifall bei der AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so wie es der Kollege Amthor gesagt hat: Das deutsche Volk als verfassungsgebende Gewalt hat sich das Grundgesetz gegeben, so wie es im Grundgesetz in der Präambel festgeschrieben ist.

Ihre bisherige Antragspraxis, meine Damen und Herren von den Linken, unterstreicht meine Behauptung; denn in Ihren Anträgen aus der 14., 15., 16. und 17. Wahlperiode haben Sie diese Ausweitung nicht vorgenommen. Jetzt auf einmal, wo Ihnen offenbar die Mehrheiten nicht ausreichen, kommen Sie auf diese Idee.

Ich komme gleich zum Schluss, möchte aber noch eins hinzufügen: Nach Ihren Ausführungen könnte sogar ein Nichtunionsbürger über den Verbleib Deutschlands in der Europäischen Union abstimmen; denn mit der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung des Artikels 38 Absatz 2 – ihn nennen Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich – wollen Sie erreichen, dass ausländische Staatsangehörige über einen Verbleib in überstaatlichen Einrichtungen abstimmen können. Überspitzt formuliert könnte der englische Brexit-Befürworter, der seit fünf Jahren in Deutschland Immobilieneigentum hat, über den Verbleib Deutschlands in der Europäischen Union abstimmen.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Axel Müller (CDU/CSU):

Es bleibt mir nur, einen Appell, wenngleich er angesichts der fortgeschrittenen Zeit verhallen mag, an die Wählerinnen und Wähler zu richten: Wenn Sie bei der letzten Bundestagswahl für Die Linke gestimmt haben, meine Damen und Herren, dann suchen Sie sich jetzt andere Repräsentanten.

(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)