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Axel Müller: "Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind präzise und normenklar festgelegt"

Rede zu Bestandsdatenauskunft

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mehrfach hier gesagt worden: Wir wollen mit dem Gesetzgebungsverfahren das sogenannte Reparaturgesetz zum Abschluss bringen, weil das bisherige Telekommunikationsgesetz und die entsprechenden Begleitgesetze nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtliche Mängel hatten, die aber nicht so schwerwiegend gewesen wären, als dass man das nicht hätte in Ordnung bringen können. Das haben wir mit dem heute zu beschließenden Gesetz getan.

Entsprechend den gerichtlichen Vorgaben sind nunmehr Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung präzise und normenklar festgelegt. Mehr mussten wir nicht und mehr wollten wir nicht, Herr Kollege Höferlin und Herr Kollege von Notz. Dass wir das Ziel erreicht haben, haben uns die Sachverständigen auch mehrheitlich bestätigt. Sie wollen allerdings über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen, und das ist nicht erforderlich.

Die Rollen von Anbieter und Behörde – das sogenannte Doppeltürmodell; es ist genannt worden – haben wir klar definiert. Die Anbieter sorgen für die Daten. Die Behörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Auskunftsverlangen vorliegen. Die dabei anzulegenden Maßstäbe geben wir mit diesem Gesetz nachvollziehbar vor, abgestuft nach der Intensität des Eingriffs in das bereits genannte Grundrecht.

Für die einfachen Bestandsdaten in Gestalt der Vertragsdaten zwischen Anbieter und Nutzer gibt es ein automatisiertes Auskunftsverfahren, und für die sensibleren, die sogenannten IP-Adressen, ein manuelles, wobei sich die abzuwendende Gefahr für die Rechtsgüter konkretisiert haben muss. Je geringer die Konkretisierung ausfällt, desto gewichtiger muss das Rechtsgut sein, das Schaden nehmen könnte, bis hin zu der Verengung, die uns § 100a der Strafprozessordnung vorgibt. Das entspricht exakt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, zu dessen Einhaltung uns das Bundesverfassungsgericht ermahnt hat.

Zugleich schaffen wir – das ist auch schon genannt worden – damit die Voraussetzungen für ein Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das bisher an den gleichen Mängeln litt und das wir dringend brauchen, um unser Deutschland, wie es Charlotte Knobloch in ihrer beeindruckenden Rede gestern formuliert hat, gegen die Feinde von Demokratie und Toleranz zu verteidigen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dafür ist der Antrag der Grünen eben nicht geeignet. Sie wollen ein Zweistufenmodell. Erst soll der Anbieter die Daten an das BKA übermitteln – erste Stufe. Dann soll das BKA prüfen, ob die Voraussetzungen für die Strafverfolgung vorliegen – zweite Stufe. Aber diese Daten sollen nur zwei Wochen lang gespeichert bleiben. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Verfolgung von Straftaten und deren Aburteilung muss ich Ihnen sagen: Sie haben keine Ahnung von der Praxis.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben keine Ahnung!)

Das ist nicht zu schaffen. Der gestrige Schlag gegen die Cyberkriminalität oder die Internetkriminalität als solche wäre mit Ihrer Haltung nicht gelungen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Müller, hallo!)

Diese extreme zeitliche Einschränkung ist nach den Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung auch gar nicht erforderlich. Ein Glück für Sie,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Müller!)

dass man Strafvereitelung nur begehen kann, wenn man absichtlich oder wissentlich handelt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wofür haben Sie studiert?)

Sie wissen es schlicht und einfach nicht, obwohl Sie eigentlich immer besserwisserisch und vor allem misstrauisch gegenüber den Ermittlungsbehörden unterwegs sind.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für ein Quatsch!)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Darf ich Sie trotzdem an die Redezeit erinnern?

 

Axel Müller (CDU/CSU):

Ja, ich bin gleich fertig. – Sosehr Sie kommunikativ immer auf die politische Mitte schielen, Herr von Notz,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt „schielen“? Wir sind die Mitte! Sie sind links von uns, Herr Müller! Links!)

Sie haben ein tief verwurzeltes Misstrauen gegen die Sicherheitsbehörden in unserem Land, und das kommt in Ihrem Antrag einmal mehr zum Ausdruck.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])