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Alexander Hoffmann: " Keine Pflicht zur allgemeinen Überwachung"

Rede zu Start-Ups und Mittelstand - Urheberrechtsreform

Der vorliegende Antrag ist in der Sache inhaltlich durchaus richtig, er ist aber letztendlich nichts anderes als die Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten.

Wir haben die Debatte ums EU-Urheberrecht in den zurückliegenden Wochen und Monaten intensiv geführt, und all das, was die Liberalen heute hier vorlegen, wurde von den Regierungsfraktionen mehrfach als Zielsetzung formuliert. Dies lässt letztendlich nur den Rückschluss zu, dass die FDP dieses Thema künstlich am Leben halten möchte, um Profit daraus zu schlagen.

Hierzu nur drei Bemerkungen:

Erstens. Bereits die Richtlinie sieht umfangreiche Ausnahmeregelungen vor: Zitate, Kritiken, Rezensionen, Karikaturen und Parodien sind völlig ausgenommen, ebenso Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz generieren. Insgesamt, und auch das erscheint mir wichtig, gilt die Richtlinie ohnehin nur für Dienstanbieter, welche das Teilen von Inhalten zum Geschäftsmodell haben.

Zweitens. Was wird geregelt? Die Richtlinie regelt, dass derjenige, der eine solche Plattform betreibt und damit viel Geld verdient, final auch verantwortlich sein muss für die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften. Die Maßnahmen, die er dabei treffen muss, sind immer zu messen am Maßstab der Verhältnismäßigkeit, und das eben gerade auch in Bezug auf die Kosten. Ausdrücklich regelt die Richtlinie dabei sogar, dass es keine Pflicht zur allgemeinen Überwachung gibt.

Dabei wird gerade nicht vorgegeben, dass Uploadfilter eingesetzt werden müssen. Und es wird eben gerade auch nicht vorgegeben, dass bereits der Upload verhindert werden muss. Das letztendlich ist einzig und alleine eine Erfindung von FDP, AfD, Grünen und Linken.

Drittens. Sie haben das Schreckgespenst der Uploadfilter erfunden. Richtig dabei ist, dass bei großen Mengen von Uploads sicher mit Filtern gearbeitet werden muss. Falsch ist jedoch, dass jeder Upload gleich geblockt werden muss. Falsch ist zudem, dass diese Prüfungspflicht die Unternehmen in technologischer und finanzieller Hinsicht erdrücken könnte. Eine Vielzahl von Plattformen arbeitet heute mit Filtern; das ist also weder technisch noch finanziell eine Hexerei – es ist vielmehr eine Selbstverständlichkeit. So gibt es zum Beispiel einen Schweizer Anbieter, der Filtersoftware in bezahlbarem Rahmen anbietet.

Wir stehen nun vor der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Dabei bitte ich alle um mehr Sachlichkeit und weniger parteipolitisches Kalkül.