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Alexander Hoffmann: "Herzstück des Gesetzentwurfes sind die sogenannten präventiven Restrukturierungsmaßnahmen"

Rede zum Sanierungs- und Insolvenzrecht

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Praxis im Insolvenzbereich, aber auch für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land gehen wir heute mit diesem Gesetz, wenn wir es in zweiter und dritter Lesung beschließen, einen gewaltigen Schritt nach vorn. Ja, es ist richtig – das ist angeklungen –: Der Gesetzentwurf ist schon weit vor Corona und unabhängig von Corona auf die Gleise gesetzt worden. Aber er beinhaltet eben auch effektive und wirksame Instrumente, die Unternehmen in den nächsten Monaten brauchen werden, um gegen die Folgen der Coronapandemie anzukämpfen.

(Judith Skudelny [FDP]: Aber warum sagen dann die Experten was anderes?)

Deshalb war es uns so wichtig, dass das Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Herzstück des Gesetzentwurfes – auch das ist schon skizziert worden – sind die sogenannten präventiven Restrukturierungsmaßnahmen. Ich will an dem Punkt etwas länger verweilen, um zu zeigen, wie wichtig das für die Praxis ist. Bislang hatten Sie nur die Wahlmöglichkeit zwischen zwei Instrumenten: entweder eine außergerichtliche Sanierung, durch die das Insolvenzverfahren entfiel – doch die musste einstimmig beschlossen werden –, oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens; dann galt das Mehrheitsprinzip. Aber das Insolvenzverfahren musste dafür eingeleitet werden.

Jetzt gibt es eine weitere Variante vor dem Insolvenzverfahren. Wir alle wissen natürlich, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für jedes Unternehmen ein Malus ist, auch auf dem Markt. Zudem wird nun die Möglichkeit eröffnet, dass die Sanierungsmaßnahme unter Umständen vom aktuellen Geschäftsführer vorgenommen werden kann. Dies sind Instrumente, von denen wir glauben, dass wir sie den Unternehmerinnen und Unternehmern unbedingt zum 1. Januar 2021 zur Verfügung stellen müssen. Sie bieten ein hohes Maß an Flexibilität und eine sachgerechte Handhabung im Einzelfall. Zudem ist ausgeschlossen, dass die negative Signalwirkung, die von einem Insolvenzverfahren ausgeht, das Image eines Unternehmens belastet.

Es ist angeklungen, dass das Verfahren nicht ohne Probleme war. Es ist richtig: Wir haben im Vorfeld viele Diskussionen darüber geführt. Ich bin Ihnen, Frau Kollegin Rottmann, dankbar – das will ich ganz ehrlich sagen –, weil Sie dem Vorhaben zu jedem Zeitpunkt mit sehr viel Verständnis begegnet sind. Ich kann Sie auch verstehen, wenn Sie sagen, dass Sie spätestens diese zweite Sondersitzung abends um 21.30 Uhr nicht mehr hinnehmen können.

Ich will aber auch deutlich machen, dass wir die ganze Zeit – und das zeigt auch der Verlauf des Verfahrens – immer von dem Wunsch beseelt waren, dass diese Instrumentarien am 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen. Insoweit kann man das Verfahren auch mit einer anderen Überschrift versehen, nämlich dass der Rechtsausschuss und das Parlament handlungswillig sind, dass sie auch in der Krise handlungsfähig sind und Lösungen schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Judith Skudelny [FDP]: Waren stets bemüht, zu handeln!)

Deshalb bitte ich um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)