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Alexander Hoffmann: Das Täterbild ist inzwischen ein anderes

Redebeitrag zur Änderung des StGB - Modernisierung des Schriftenbegriffs

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass die Protokollgabe der Rede des Kollegen Brunner bei mir die Messlatte hoch hängt. Deswegen in aller Kürze: Der Rechtsstaat ist immer so viel wert, wie er auch in der Lage ist, mit der Zeit auf Augenhöhe zu bleiben. Ich möchte von dem vorliegenden Gesetzentwurf zwei Bausteine gesondert – in aller Kürze – herausgreifen.

Wir etablieren hier eine Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Absatz 3 StGB. Das ist etwas, was sich jeder erklären kann – die Ministerin hat es vorhin schon schön dargestellt –: Früher war eine Schrift immer ein Inhalt, der auf einem papierenen Trägermedium transportiert worden ist. Heute, im digitalen Zeitalter, geschieht das im Internet, über moderne Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu muss sichergestellt sein, dass es auch einen Übertragungsvorgang geben kann, ohne dass der Inhalt beim Empfänger gespeichert ist. Das alles wollen wir abbilden mit diesem Gesetzentwurf.

Ich möchte aber einen kleinen Exkurs einbauen, aus gegebenem Anlass. Wir haben heute viel hier in diesem Haus diskutiert über die effektive Bekämpfung von Kinderpornografie. Da sollten wir uns schon einmal ganz kurz die Zeit nehmen, festzustellen, dass die Digitalisierung im Hinblick auf die Bekämpfung von Kinderpornografie ganz besondere Herausforderungen erzeugt, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen ist es so, dass der Umstand, dass es eben keine papierenen Trägermedien mehr gibt, dazu führt, dass wir bei allen Skandalen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wahrnehmen können, dass zigtausendfach Bilder gefertigt und verbreitet werden. Ich glaube, das ist eine Herausforderung für den Rechtsstaat.

Die zweite Komponente will ich hier auch ansprechen, weil das Täterbild ein anderes ist: Überlegen Sie einmal, wie pädophile Täter sich in den 80er-Jahren hätten vernetzen können! Das wäre kaum möglich gewesen, das wäre eigentlich nur möglich gewesen, indem man immer auch die Entdeckung riskiert. Heute, im Schutzkreis des Internets, findet Vernetzung statt, findet Austausch statt, finden Verabredungen statt, finden auch, unter Umständen, Anstachelung und Anstiftung statt. Ich glaube, dass wir diesem Phänomen begegnen müssen. Da will ich einfach appellieren, dass wir alle eine breite Front bilden und bereit sein müssen, solche Täter dingfest zu machen und wirklich dort alle Register zu ziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der zweite Baustein – nur in aller Kürze; der Kollege Jung hat es schon sehr schön dargestellt –: Man muss natürlich im digitalen Zeitalter auch die Frage überdenken: „Wo ist der Ort der Tatbegehung?“, weil jemand im Ausland digital etwas in Gang setzen kann, was am Schluss einen „Erfolg“ im Inland zeitigt. Ich glaube, auch das bildet der vorliegende Entwurf sehr gut ab. Deswegen freue ich mich auf die weiteren Beratungen.

Die folgenden 1 Minute 46 Sekunden schenke ich uns allen natürlich sehr gerne.

(Marianne Schieder [SPD]: Super! Sehr schön!)

Einen schönen Abend. Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)