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Sylvia Pantel: "Wir haben sinnvolle Gesetze als Basis beschlossen"

Rede zu Kinder- und Vielehen und Genitalverstümmelung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das gerade gehört hat, glaubt man, dass wir hier im gesetzfreien Raum leben würden. Zwangsverheiratungen, Kinderehen, Vielehen und Genitalverstümmelungen

(Volker Münz [AfD]: Gibt es gar nicht, ne? Alles gelogen bestimmt!)

sind in Deutschland verboten, gehören verfolgt, bekämpft und bestraft – und das tun wir.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wurde bereits 2011 beschlossen. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist seit 2013 strafbar,

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Wirkungslos!)

und das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde 2017 beschlossen.

(Zuruf von der AfD: Das bringt gar nichts!)

Die heute vorliegenden Anträge der AfD kommen zu spät, sind oberflächlich und helfen in der Sache nicht weiter, zumal sie auch einfach den Föderalismus übersehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben sinnvolle Gesetze als Basis und einen großen Strauß an Maßnahmen beschlossen. Informations-, Präventions- und Aufklärungsarbeit sind den Gesetzen gefolgt, und Studien dienen aktuell der Verbesserung für die Praxis.

Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zum Eingehen einer Ehe nötigt, wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Ist aber wirkungslos!)

In Deutschland dürfen keine staatlichen Ehen mehr mit Minderjährigen geschlossen werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ausländerinnen müssen von den Jugendämtern begleitet werden. Der Staat ist verpflichtet, ungeklärte nichtverwandtschaftliche Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob es sich um eine Minderjährigenehe handelt, um dann tätig werden zu können.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das funktioniert aber nicht!)

– Das funktioniert. Ich weiß ja nicht, wo Sie wohnen, aber bei uns funktioniert es.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das zeigen die Zahlen!)

Das Justizministerium hat im Sommer die Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vorgelegt. Demnach werden religiöse Eheschließungen noch im Dunkelfeld praktiziert, und das gehen wir an. Deshalb benötigen wir Kontrollen und sehen Handlungsbedarf, auch wenn in § 11 Personenstandsgesetz festgelegt ist, dass religiöse Eheschließungen von Minderjährigen verboten sind. Bußgelder können gegenüber Geistlichen und Sorgeberechtigten verhängt werden, gemäß § 70 Personenstandsgesetz je nach Fall bis zu 5 000 Euro.

Ächtung und Bestrafung sind wirksame Maßnahmen, um gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Mädchen und Frauen zu ermöglichen. Weitere Maßnahmen zur Bildung und Qualifizierung von Mädchen und Frauen gehören selbstverständlich dazu.

Wer die äußeren Genitalien einer Frau oder eines Mädchens verstümmelt oder plant, dies zu tun, riskiert in Deutschland eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Wie viele haben Sie denn gefasst?)

Dies gilt auch dann, wenn der Tatort im Ausland liegt. Unser Passgesetz kann Ausreisen verhindern, wenn jemand eine Genitalverstümmelung im Ausland plant.

Der Bund entwickelt derzeit einen allgemeinen Schutzbrief. Dieser informiert über die Strafbarkeit von Genitalverstümmelung in verschiedenen Sprachen. Schon vor Jahren habe ich in meinem Wahlkreis in Düsseldorf einen solchen Schutzbrief unterstützt. Da wir das parteiübergreifend gemacht haben, habe ich das damals mit Frau Strack-Zimmermann gemacht; das ist schon Jahre her.

Ärzte schalten derzeit bereits bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Jugendamt ein. Die Entbindung von der Schweigepflicht regeln § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz oder auch der rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB. Für eine bessere Aufklärung des Fachpersonals haben wir 2020 auch die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen verändert.

Unter Leitung des Familienministeriums wurde außerdem eine Arbeitsgruppe zur Genitalverstümmelung mit Bund und Ländern gegründet. Fünf Bundesministerien sind beteiligt: Innen, Außen, Justiz, Gesundheit sowie das Entwicklungsministerium, damit auch alle Aspekte fachübergreifend mitbedacht werden können.

Die Überschriften der Anträge der AfD sollen vermuten lassen, dass wir untätig sind. Wir haben aber bereits gute Gesetze erlassen und stehen mit den Praktikern vor Ort im Austausch. Nur gemeinsam werden wir den Schutz der Frauen verbessern, und das tun wir – nicht nur mit plakativen Überschriften.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Sandra Bubendorfer-Licht [FDP])