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Ingmar Jung: "Geldwäsche macht Organisierte Kriminalität erst lohnenswert"

Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man konnte ein bisschen durcheinanderkommen bei manchen Wortbeiträgen im Laufe der Debatte. Worum geht es denn heute eigentlich? Wir schaffen heute bessere Voraussetzungen zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und von Clankriminalität.

Ich will noch mal kurz erläutern, warum wir im Bereich der Geldwäsche den All-Crimes-Ansatz, der jetzt schon mehrmals hin und her diskutiert wurde, für so wichtig und richtig halten. Geldwäsche sichert doch letztlich Organisierte Kriminalität ab. Geldwäsche macht Organisierte Kriminalität erst lohnenswert. Denn was bringt es mir, wenn ich Geld oder Vermögensgegenstände aus Straftaten erwerbe und ich nicht danach eine Horde Geldwäscher habe, die es schafft, das Geld wieder zurück in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen, und es mir nutzbar macht, sodass ich etwas davon habe? Deswegen ist die Geldwäsche aus unserer Sicht so strafwürdig und so verfolgungswürdig.

Meine Damen und Herren, jetzt sagen Sie mir doch mal, welche Rolle es spielen soll, aus welcher Straftat das inkriminierte Vermögen stammt! Wir wollen, dass es sich überhaupt nicht lohnt, aus Straftaten Geld zu erlangen, das am Ende wieder legal in den Wirtschaftskreislauf kommt. Das ist die Botschaft dieses Gesetzes, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie sagen, dass dadurch das Verhältnis zwischen Verdachtsmeldung und Verfolgung am Ende schlechter würde. – Das Gegenteil ist der Fall. Das Problem heute ist doch, dass Sie viele Verdachtsmeldungen haben, aber am Ende nicht ganz genau wissen, ob tatsächlich die richtige Vortat betroffen ist. Das schaffen wir ab. Nicht der Heuhaufen wird größer, die Nadeln werden mehr, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen ist der Ansatz an der Stelle der richtige. Ich hoffe, dass wir diesen heute auch so beschließen.

Lassen Sie mich noch für unseren Änderungsantrag werben. Frau Kollegin Bayram, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, müssten Sie unserem Änderungsantrag mit Freude zustimmen; denn gerade im Bereich der Einziehungsvorschriften ändern wir ja einiges. Wir haben drei Dinge im parlamentarischen Verfahren miteinander besprochen und schlagen sie heute zur Änderung vor:

Erstens: die Einziehungsmöglichkeit von Surrogaten. Wir wollen grundsätzlich schon am Anfang des Ermittlungsverfahrens, auch bei Bestehen eines Anfangsverdachts, dass es sich um erkennbar inkriminiertes Vermögen handelt, dessen Sicherstellung und Einziehung ermöglichen. Das muss auch für Surrogate gelten, also nicht nur für die 200 000 Euro, die einer aus einer Straftat erlangt hat, sondern auch für den davon gekauften schicken roten Sportwagen. Das ist doch logisch. Das ist, glaube ich, auch in Ihrem Sinne. – Das ist die erste Änderung, die wir vorschlagen.

Die zweite Änderung: Wir haben in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, dass dies für alle Geldwäschestraftaten gelten soll. Denn Sie wissen doch oft bei Bestehen eines Anfangsverdachtes, am Anfang des Ermittlungsverfahrens noch nicht genau, welche Geldwäschestraftat am Ende tatsächlich vorliegt. Deswegen wollen wir die Einziehungsvorschriften im Vergleich zu denen im bisher vorliegenden Entwurf ausweiten. Wir wollen, wenn inkriminiertes Vermögen vorliegt, die Möglichkeit schaffen, dass die Ermittlungsbehörden das einziehen. Ich glaube, das ist richtig. Wir stellen auch klar, meine Damen und Herren, dass, auch wenn sich erst nach der ersten Sicherstellungsverfügung herausstellt, dass möglicherweise eine einziehungsfähige Tat vorliegt, die Sicherstellung dann möglich ist.

All das sind Möglichkeiten, die unsere Ermittlungsbehörden in die Lage versetzen, ein Stück Waffengleichheit gegenüber kriminellen Banden zu bekommen, die dazu führen, dass sie ein bisschen mehr auf Augenhöhe agieren können und nicht die Schlupflöcher bei Vortaten, bei einziehungsfähigen Taten so bleiben, dass kriminelle Banden sich gelegentlich totlachen. Deswegen, meine Damen und Herren, ist das der richtige Weg. Ich werbe herzlich um Zustimmung zum Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, bedanke mich heute, weil es ja nicht immer so ist, ausdrücklich beim Koalitionspartner für die hervorragende Zusammenarbeit im parlamentarischen Verfahren

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

und hoffe, dass Sie alle zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)