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Horst Seehofer: "Die Städtebauförderung bleibt ebenfalls auf Rekordniveau"

Rede zum Baulandmobilisierungsgesetz

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht einmal zweieinhalb Jahre her, dass hier in Berlin ein Wohngipfel stattgefunden hat – mit allen Akteuren der Wohnungswirtschaft, und seitdem ist viel passiert. Die Bundesregierung hat einschließlich des heute zu beratenden Gesetzes praktisch alle Maßnahmen umgesetzt.

Sie wissen, unser Ziel ist, 1,5 Millionen neue Wohnungen fertigzustellen bzw. in Bau befindlich zu haben. Dieses Ziel werden wir innerhalb der uns selbst gesetzten Marke von vier Jahren erreichen. Der Bund investiert auf Rekordniveau in den sozialen Wohnungsbau. Wir stellen bis 2021 5 Milliarden Euro zur Verfügung, und damit werden mehr als 100 000 versprochene Sozialwohnungen gebaut.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Städtebauförderung bleibt ebenfalls auf Rekordniveau. Das Baukindergeld ist eine sprichwörtliche Erfolgsgeschichte. Wir haben die steuerliche Absetzbarkeit von Wohnungsbau verbessert. Und worauf ich besonders stolz bin: Wir haben in dieser Legislaturperiode das Wohngeld zweimal erhöht und nach jahrzehntelangem Kampf endlich dynamisiert.

(Ulli Nissen [SPD]: Da haben wir hart gekämpft!)

Das heißt: automatische Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten. – Auch das ist eigentlich einen Beifall wert.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt nun als weiterer Meilenstein der Wohnungsbaupolitik das Baulandmobilisierungsgesetz. Die Formel ist einfach: Ohne Bauland keine neuen Wohnungen. Und wir setzen mit diesem Gesetz genau da an. Wir nutzen alle rechtlichen Stellschrauben, um den Wohnungsbau zu erleichtern, vereinfachen die Verfahren und beschleunigen Prozesse, wenn Wohnraum geschaffen wird, und Wohnraum – ich kann das nicht oft genug sagen – ist die soziale Frage unserer Zeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die Kommunen sollen leichter Bauland mobilisieren können; Baugenehmigungen sollen leichter erstellt werden.

Worauf es mir bei diesem Gesetz besonders ankommt: Wir haben als Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf ausschließlich Dinge realisiert, die in der Baulandkommission beschlossen wurden oder die von den Koalitionsspitzen in Koalitionsbeschlüssen vereinbart worden sind.

Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage von dem Abgeordneten Klaus Mindrup?

 

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Ja.

(Marianne Schieder [SPD]: Kann so schlimm nicht werden, oder?)

– Ist ja unser Partner.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Marianne Schieder [SPD]: Ja eben! – Stephan Brandner [AfD]: Nicht immer!)

 

Klaus Mindrup (SPD):

Herr Minister, herzlichen Dank. – Vielleicht wäre es ja noch gekommen; aber es ist immer schwierig, vorauszusagen, was in der Rede noch kommt.

Sie haben eben betont, wie wichtig der Neubau ist, und das unterstütze ich auch ausdrücklich. Wir haben im Koalitionsvertrag auch geregelt, dass bezahlbarer Wohnraum ausdrücklich zu sichern ist. Das ist ja auch noch ein ganz wichtiges Ziel, das wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Ich kann mich noch gut an die Verhandlungen erinnern. Vielleicht erinnern Sie sich noch an das erste Gespräch, das wir hatten. Da ging es um die Frage des Umwandlungsschutzes. Ich möchte aus einem Protokoll der Bayerischen Staatsregierung bzw. aus einem Bericht der Kabinettssitzung vom 4. Februar 2014 zitieren; vielleicht können Sie sich noch daran erinnern.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Da gab es eine Pressekonferenz mit Ihnen in Ihrer alten Funktion. Dort haben Sie die Einführung des Genehmigungsvorbehaltes in Milieuschutzgebieten vereinbart. Dort wird ausdrücklich gesagt:

Die Einführung des Genehmigungsvorbehalts

– also der Umwandlungsschutz, in diesem Fall in Milieuschutzgebieten –

dient gleichfalls einem besseren Mieterschutz. Damit setzen wir um, was wir vor der Landtagswahl angekündigt hatten und was im vergangenen Jahr am Widerstand der FDP gescheitert war.

(Daniel Föst [FDP]: Gute Leute!)

Sie haben also in der Koalition mit der FDP diesen Mieterschutz in Milieuschutzgebieten offenbar nicht hinbekommen. Als Sie alleine regiert haben, haben Sie es hinbekommen.

Wir wollen jetzt diesen Mieterschutz – so war es ja auf dem Mietengipfel bei der Bundeskanzlerin vereinbart, und so ist es im Koalitionsausschuss vereinbart worden – ausdehnen: auch außerhalb der Milieuschutzgebiete. Meine Frage ist: Was brauchen Sie denn noch an Unterstützung aus der Bevölkerung, damit wir das auch hinkriegen?

(Caren Lay [DIE LINKE]: Wollen Sie das überhaupt?)

Denn der Widerstand kommt ja diesmal nicht nur aus der FDP, sondern auch noch aus Ihren eigenen Reihen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

 

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Also, ich habe ja gerade darauf hingewiesen, Herr Kollege, dass wir alles, was wir umsetzen, mit den Koalitionsspitzen besprochen bzw. in der Baulandkommission erarbeitet haben. Es waren also so ziemlich alle beteiligt. Man kann gerade bei diesem Gesetz nicht oft genug darauf hinweisen.

Dazu kommt, dass das, was vereinbart ist, auch meiner persönlichen Überzeugung entspricht,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Wir setzen auf Sie, Herr Seehofer!)

gerade aus der Erfahrung von zehn Jahren in der Verantwortung in Bayern. Da waren wir mit der FDP sehr unterschiedlicher Ansicht. Das hat der FDP dann in der Wahl 2013 offensichtlich ein bisschen Belastungen verschafft; dafür kann ich aber nichts. Ich hatte ihr prophezeit, dass dies so kommen wird.

Deshalb bin ich froh, dass wir, wie ich finde, eine auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft stehende Regel zum Umwandlungsrecht gefunden haben, die im Gesetzgebungsverfahren durchaus noch mal unter die Lupe genommen werden kann –

(Ulli Nissen [SPD]: Verbessert werden kann!)

– Ja. – Zum Beispiel: Auf den Fall, dass jemand zur Alterssicherung eine Eigentumswohnung hat und die umwandeln möchte, weil er sie jetzt vermietet hat, kann man noch mal schauen, dass man das sehr sauber absichert, damit das eine Ziel, die Mieter zu schützen, nicht das andere Ziel konterkariert, dass ein gesunder Wohnungsmarkt auch Wohnungseigentum braucht. Beides gehört zusammen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb ist – dies haben Sie mir durch Ihre Frage vorweggenommen; sie war aber nicht bestellt –

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

eine Umwandlungsregelung in diesem Gesetzentwurf vorgesehen. Sie wurde von den Partei- und Fraktionsvorsitzenden in Auftrag gegeben. Dass da unterschiedliche Ansichten bestehen, haben Sie alle ja mitbekommen.

Wir haben den sektoralen Bebauungsplan, und wir haben das Vorkaufsrecht – damit stützen wir unsere Kommunen –, aber nicht im Sinne von Enteignungsmaßnahmen oder Ähnlichem, sondern auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Schon lange nicht mehr! Das ist nur noch Marktwirtschaft!)

Ich denke, das ist jetzt der letzte Baustein, den wir auf Grundlage der Beschlüsse des Wohnungsgipfels noch realisieren. Ich hoffe darauf, dass wir den Gesetzentwurf jetzt zügig beraten. Wir sind – das sage ich auch im Nachklapp zur gerade beendeten Diskussion zur Digitalisierung – ja immer bereit, bei Gesetzentwürfen mitzuwirken: Wie kann man sie noch optimieren? Wie kann man sie verbessern? Gemeinsames Ziel muss immer bleiben, dass wir die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Auge haben. Das muss unser Ziel bleiben. Dem dient auch dieser Gesetzentwurf – nach vielen anderen Dingen, die wir in dieser Legislatur schon gemacht haben und die garantieren, dass wir die Ziele, die wir uns in der Großen Koalition gesetzt haben, auch erreichen.

Ich bitte also um konstruktive Beratungen in den nächsten Wochen und zügige Verabschiedung.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)