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(Quelle: Markus Spiske | Unsplash)

Harte Strafen für Kindesmissbrauch und Kinderpornografie

Bundestag beschließt Verschärfungen im Sexualstrafrecht

Sexuell missbrauchte Kinder müssen unvorstellbares Leid ertragen. Das Ausmaß dieser Gräueltaten ist erschreckend: Fast 16.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland wurden 2019 Opfer sexueller Übergriffe. Die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Der Bundestag hat dem sexuellen Missbrauch der Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf angesagt und jetzt ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen. Das Ziel: Täter entdecken, hart bestrafen und künftige Taten verhindern. 

Kindesmissbrauch wird Verbrechen

Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Besonders wichtig: Der sexuelle Missbrauch wird künftig als das bestraft, was er ist – ein Verbrechen. Mit dieser Verschärfung werden die Strafen deutlich angehoben. „Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz“, erläutert Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bewährungsstrafen für Täter werden künftig die Ausnahme sein. Richter können leichter Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung anordnen. Auch Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie werden künftig im Strafgesetzbuch als Verbrechen eingestuft.

Taten durch Prävention verhindern

Harte Strafen für Missbrauchstäter sind notwendig. Genauso wichtig ist aber die Verhinderung künftiger Taten. „Wir wollen vor allem auch Übergriffe verhindern, also präventiv vorgehen. Einschlägig Vorbestrafte dürfen keine weiteren Kinder mehr missbrauchen können. Gefährliche Wiederholungstäter bekommen deswegen einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis“, sagt Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Damit werde sichergestellt, dass gefährliche Täter nicht mehr in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit, also zum Beispiel im Sportverein, tätig sein können.

Kindersexpuppen werden verboten

CDU/CSU haben sich außerdem dafür stark gemacht, dass „Kindersexpuppen“, also Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, verboten werden. Solche Puppen seien eine Eintrittspforte in den sexuellen Missbrauch, so Luczak. „Denn hier üben Täter den Missbrauch von Kindern ein, senken ihre Hemmschwellen und am Ende steht ein realer Missbrauch. Das war untragbar, jetzt schieben wir dem einen Riegel vor“, betont er.

Bessere Überwachungsmöglichkeiten für Ermittler

Das neue Gesetz enthält noch weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern: Polizei und Staatsanwaltschaft können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornografie künftig besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen. Für Richter und Staatsanwälte sind besondere Qualifikationsanforderungen vorgesehen. Strafverfahren mit minderjährigen Opfern sollen künftig beschleunigt werden.

Weitere Verbesserungen sind geplant

Bei diesem Gesetz wird es nicht bleiben, denn weitere Maßnahmen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch sind in Arbeit. „In Kürze sollen die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornografie-Plattformen in Kürze verschärft werden“, sagt Thorsten Frei. Zugesagt habe das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. In solchen Anleitungen wird erklärt, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können.