
Grundsteuer-Reform auf gutem Weg
Koalition bringt Gesetzespaket in den Bundestag ein
Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben im Bundestag für die zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Reform der Grundsteuer geworben. Es soll nach der Sommerpause in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Besonders wichtig ist der Union dabei eine Öffnungsklausel für die Bundesländer.
„Die Grundsteuer ist Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Jung (CDU) bei der ersten Lesung der geplanten Grundsteuer-Reform am 27. Juni im Bundestag. Es sei der Unionsfraktion besonders wichtig gewesen, dass mit der Reform jedes Bundesland künftig ein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen könne. „Wer das als Flickenteppich bezeichnet, hat Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung nicht verstanden“, betonte Jung. „Die Gegebenheiten vor Ort sind eben unterschiedlich zwischen Kiel und Konstanz.“ Die Einnahmen aus der Grundsteuer – im vergangenen Jahr mehr als 14 Milliarden Euro – kommen ausschließlich den Kommunen zu.
Andreas Jung: Die Neuregelung zur #Grundsteuer sei ein Kompromiss. Aber dieser Kompromiss sei ein gutes Paket, weil es verhindert, das #Wohnen teurer werde. #Bundestag#bauenwohnenlebenpic.twitter.com/fVScXlvrDP
— CDU/CSU (@cducsubt) 27. Juni 2019
Auch der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans Michelbach (CSU), hob hervor, dass die Union eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder durchgesetzt hat, was ein Gewinn nicht nur für die Länder und Kommunen, sondern auch für die Bürger sei. Wie andere Redner der Unionsfraktion lehnte er eine Abschaffung der Steuer ab, da dies für die Kommunen fatale Konsequenzen hätte. „Eine Schließung der Schwimmbäder ist kein Ergebnis, das wir akzeptieren können“, so Michelbach. Er wies auch darauf hin, dass die Kommunen mit ihrem Hebesatzrecht in der Verantwortung stehen, eine inakzeptable Mehrbelastung der Bürger vor Ort zu vermeiden.
Als „sehr klugen Kompromiss“ bezeichnete der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion Fritz Güntzler das Gesetzespaket. Auch wenn die geplante Neuregelung nicht ganz so einfach sein werde wie ein reines Flächenmodell für Immobilien, habe man mit der Reform doch viel überflüssige Bürokratie verhindert. „Ich freue mich schon auf die Debatten, die die Länder führen werden“, sagte er mit Blick auf die von der Union durchgesetzte Öffnungsklausel.
Der Kommunalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion Christian Haase stellte zum Ende der Debatte fest, dass den Kommunen mit dem erzielten Kompromiss ein Stein vom Herzen gefallen sei. „Bitte legen Sie jetzt nicht wieder einen drauf“, sagte er an die Adresse von FDP und Grünen, deren Zustimmung für die geplante Grundgesetz-Änderung notwendig ist.
Bis Ende 2019 müssen Bundestag und Bundesrat die notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen haben, damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden. 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden. Bis dahin gelten noch die alten Sätze. Die Grundsteuer betrifft alle: Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter müssen sie zahlen, entweder direkt an das Finanzamt oder über die Nebenkosten an den Vermieter.