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Gero Storjohann: "Unsere D-Routen brauchen manchmal einen Lückenschluss über Autobahnen"

Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg, Herr Gastel – wir hatten ja heute Morgen schon die Diskussion über die Eisenbahninfrastruktur –: Die Fehmarnbeltquerung kommt – das wird einen richtigen Pusch geben, was die Kilometerzahl des Schienenverkehrs angeht –, und die Fehmarnsundbrücke wird für den Radverkehr freigeschaltet werden. Das sind tolle Nachrichten aus Schleswig-Holstein. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Wir verabschieden heute die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes sowie die Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen. Hier ist schon sehr richtig ausgeführt worden, dass das heute ein guter Tag für den Radverkehr ist, und deswegen sprechen wir Radverkehrspolitiker heute auch alle – bis auf Herrn Gelbhaar. Wir freuen uns, dass hier wichtige Dinge auf den Weg gebracht worden sind.

Es ist schwer zu bemessen, was es bedeutet, wenn der Bund Kreuzungen, Überquerungen und Unterführungen baut und die Kommunen in dem Zuge auch gefordert werden, und inwieweit dort Planungen und Umsetzungen verhindert werden, weil zum Beispiel eine Kommune in diesem Fall überfordert wäre, einen Radweg zu bauen, obwohl es vernünftig wäre.

Diesen Bremsklotz wollen wir heute mit dieser Gesetzesänderung wegschlagen, und das wird auch richtig Nachhall geben. Das ist nicht sofort messbar, das ist auch nicht unbedingt sofort in Euro zu messen, aber das ist ein wichtiges Signal an die Kommunen: Überlegt euch, rechtzeitig in die Planungen einzusteigen; denn es lohnt sich für den Radverkehr.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Also: Müssen Kreuzungsbauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen erhaltungsbedingt erneuert werden, sind die Aufwendungen bisher vollständig vom Baulastträger der nachgeordneten Straße zu tragen. Das kann der Kreis sein, das kann die Kommune sein. Die sind häufig überrascht, dass plötzlich gebaut werden soll, und sind sich meistens auch nicht einig, ob sie so viel Geld in die Hand nehmen sollen. Deswegen werden Radwege zuweilen bei Querungen von Autobahnen, von Bundesstraßen nicht errichtet, und das macht durchaus Sinn. Unsere D-Routen in Deutschland brauchen manches Mal einen Lückenschluss über solche großen Hindernisse wie Autobahnen. Hier haben wir die Möglichkeit, einen Radweg dort anzuflanschen, wo schon landwirtschaftliche Fahrwege sind – eine wunderbare Sache. Ich freue mich, dass das auf den Weg gebracht worden ist.

Wir haben ja Erfahrung: bei den Wasserstraßen und mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dort haben wir nämlich die Änderung zugunsten der kommunalen Baulastträger bereits vorgenommen. Aufgrund dieser guten Erfahrung machen wir das jetzt auch bei den Bundesfernstraßen.

Es ist so, dass wir eine attraktive Infrastruktur für den Radverkehr errichten müssen; denn nur so können wir das Gesamtverkehrsaufkommen dort steigern und so einen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten. Ein flächendeckendes Radverkehrsnetz aufzubauen, wird durch kreuzende Bundesfernstraßen und Eisenbahnstrecken immer wieder vor große Herausforderungen gestellt. Radverkehrstechnisch wurden die Kommunen deshalb immer vor die Frage gestellt, ob sie dabei mitmachen oder nicht.

Wir haben dem eigentlichen Gesetzentwurf weitere Änderungen angefügt.

Als Vorsitzender des Eisenbahninfrastrukturbeirates bei der Bundesnetzagentur möchte ich auch auf die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes eingehen. Wir haben eine neue gesetzliche Zweckbestimmung in der Förderbestimmung im Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgesehen, nämlich den Bau und Ausbau kommunaler Radwege; damit ist eine wesentliche Ergänzung des Förderzwecks, der bisher ausschließlich auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit abzielte, erfolgt. Für gemeinsame Ausbauprojekte unter Beteiligung einer Eisenbahn des Bundes und einer Bundesfernstraße sind zur Verwaltungsvereinfachung die Herstellungskosten von nun an hälftig zwischen Bund und Land zu teilen, wenn die Änderungen beider Beteiligter die Erneuerung des Bauwerks zur Folge haben.

Bei Maßnahmen an Bahnübergängen bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen übernehmen die Länder die bisherigen Kostenanteile der Kommunen. Dass wir die Länder mit eingebunden haben, ist neu. Es ist nicht allein eine Bundesgesetzgebung, der die Länder nur zustimmen, sondern die Länder sind jetzt auch in die Pflicht genommen worden – ein weiterer wichtiger Meilenstein –, und ich kann mir auch vorstellen, dass so etwas dann auch länger dauert.

(Beifall der Abg. Veronika Bellmann [CDU/CSU])

Es ist hier auch darauf hingewiesen worden, dass bei Stilllegung und Einziehung von Verkehrswegen Radwege geschaffen werden können und dass zweckmäßige Nachnutzungen ermöglicht werden müssen. Alles das ist jetzt erfolgt, und deshalb lässt sich insgesamt sagen: Diese Änderung löst einen Bremsklotz bei der Radwegplanung und gibt einen kräftigen Schub für einen wichtigen Mobilitätssektor. Ich bitte aus vollem Herzen um Zustimmung. An alle Fraktionen, die noch Bedenken haben: Machen Sie mit beim Radverkehr! Das ist ein gutes Signal an alle.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)