Gero Storjohann: Die Novelle wurde in der Schlussabstimmung von allen Ländern einstimmig beschlossen
Rede zum Bußgeld-Katalog der StVO-Novelle
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir beraten heute im Lichte der Ankündigung des Ministers Andi Scheuer, den Bußgeldkatalog in Nuancen zu überarbeiten. Wir haben zwei Anträge vorliegen, einen von der AfD und einen von der FDP.
Wir haben von Herrn Wiehle, der stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss ist, gehört, dass er seine Aufgabe nicht so richtig wahrnimmt. Es gibt keine Petition dieser Größenordnung beim Deutschen Bundestag. Insofern sollten Sie da noch mal nachlesen.
Das BMVI hat einen Entwurf erarbeitet mit umfassenden Maßnahmen, wie man den Bußgeldkatalog ändern kann. Dieser Entwurf wurde abgestimmt mit allen Ministerien. Dieser Entwurf ist dann in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen, und diese gaben zu diesem Entwurf ihre Stellungnahmen ab. Dann reichte das BMVI diesen Entwurf beim Bundesrat ein. Bis dahin waren wir als Politiker der Koalition in so manche Debatte eingebunden. Wir haben uns nicht überall durchsetzen können, aber wir haben gesagt: Das ist in Ordnung.
Die Fachausschüsse des Bundesrats nahmen zum Entwurf Stellung, erarbeiteten Änderungen. So wie ich gehört habe, gab es 162 Änderungsanträge in diesem Bereich. Es gab dann eine längere Debatte, die nicht abgeschlossen werden konnte. Es gab eine Verzögerung bis in den Februar hinein, um letzten Endes zu diskutieren: Akzeptieren wir dieses Änderungspaket, oder sammeln wir es in Gänze wieder ein? – Minister Andi Scheuer hat sich, da auch viele gute Ansätze in der Novelle enthalten gewesen seien, für die Veröffentlichung entschieden. Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, nachdem alle anderen Ministerien hier zugestimmt haben.
Die AfD hat jetzt einen Änderungsantrag gestellt, mit dem alle diese Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden sollen, bis auf zwei Punkte, und die FDP ist auch noch schnell aufgesprungen. Nun muss man wissen, dass die FDP im Bundesrat prominent vertreten ist. In zwei Länderkabinetten stellen Sie den Verkehrsminister:
(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Aha!)
in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Die Novelle wurde in der Schlussabstimmung von allen Ländern einstimmig beschlossen. Jetzt wird festgestellt: Ogottogott, was haben wir da gemacht?
(Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung [FDP])
Hauptsächlich geht es um den Punkt, dass wir bei Fahrverboten bisher das Prinzip verfolgen: Der Wiederholungstäter muss damit rechnen, dass er ein Fahrverbot erhält, aber nicht beim erstmaligen Vergehen. – Außerdem sind die zulässigen Geschwindigkeiten reduziert worden. Wir als Verkehrspolitiker vertreten den Ansatz: Man hält sich gefälligst an Regeln!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Wenn man das nicht macht, gibt es eine Strafe. – In anderen europäischen Ländern ist die Strafe wesentlich höher. Hier geht es jetzt aber um das Fahrverbot. Man sollte bei diesem Punkt – ich kann damit leben – noch mal darüber nachdenken, ob das in dieser Form richtig vereinbart worden ist. Als fahrradpolitischer Sprecher meiner Fraktion bin ich froh, dass diese Reform auf den Weg gebracht wurde.
(Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])
Viele Anpassungen sind vorgenommen worden, die nötig waren: Anhebung von Geldbußen zum Schutz von Radfahrenden, zum Schutz der Rettungsgasse, zu Parkverstößen auf privilegierten Parkplätzen von Schwerbehinderten, auf Carsharing-Parkplätzen und solchen für elektrisch betriebene Fahrzeuge. – Dabei ist das Ziel, mit erhöhten Geldbußen eine abschreckende Wirkung zu erzielen, es darf nicht so sein, dass es als Kavaliersdelikt gilt. Dabei ist immer die Frage: Was ist angemessen? – Dazu gab es meines Erachtens gute, angemessene Regelungen.
Diese Regelungen sollen die schwächeren Verkehrsteilnehmer stärken. Auf die Politik wird immer wieder Druck ausgeübt, dafür zu sorgen, dass gerade vor Kindergärten langsam gefahren wird; es sollen Zebrastreifen angelegt werden und, und, und. – Trotzdem sehen wir alle, dass dort teilweise mit erhöhten Geschwindigkeiten passiert wird. Dann kommt die Forderung an die Polizei, sie möge kontrollieren. Das macht sie dann ein-, zweimal im Jahr; aber das verändert ja nicht das Verhalten. Deswegen: Über die Angemessenheit müssen wir reden.
Meine lieben Kollegen der FDP, richten Sie Ihre Forderung bitte auch an diejenigen Landesregierungen, wo Sie mit Verantwortung tragen.
(Daniela Kluckert [FDP]: Machen wir!)
Denn nur dann, wenn der Bundesrat in seiner Mehrheit zu einer anderen Auffassung kommt, wird es eine Änderung geben. Es lag nicht am Verkehrsminister Andi Scheuer, dass diese Verschärfung so gekommen ist, die Sie jetzt beklagen. Außerdem brauche ich einen konkreten Hinweis, was Sie sonst noch alles anpassen wollen. Man kann nämlich nach oben und nach unten anpassen. Bisher hielt ich das alles für angemessen – bis auf das Fahrverbot, worüber man noch mal nachdenken sollte.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)