Skip to main content

Fritz Güntzler: Bürgerliches Engagement ist wichtig

Rede zur Änderung der Abgabenordnung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Es ist immer gefährlich, wenn ein Politiker das sagt: Ich will es aber wirklich probieren. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist ein wichtiges Thema. Bürgerliches Engagement ist wichtig; darum machen wir auch viel in der Abgabenordnung. Aber weil eben erhebliche Privilegien damit verbunden sind, müssen wir uns auch genau angucken, wer diese Privilegien nutzt. Von daher gibt es da gewisse Vorschriften, und diese sollten auch eingehalten werden.

Ich möchte nur richtigstellen, Frau Renner und Kolleginnen und Kollegen von den Linken: Wenn es diese Änderung im Jahressteuergesetz 2009 nicht gegeben hätte, wäre die Finanzverwaltung Berlin genau zu dem gleichen Ergebnis gekommen, weil der damalige Anwendungserlass zur Abgabenordnung genau dieses Vorgehen vorgesehen hat. Das ist nur gesetzlich normiert worden. Sie haben nach wie vor – das ist ja mehrfach von den Rednern dargestellt worden – die Möglichkeit, das zu widerlegen. Die Dinge sind anscheinend bei der Finanzverwaltung Berlin nicht vorgetragen worden; so jedenfalls die Presseberichterstattung. Von daher: Man kann da nacharbeiten. Der Rechtsstaat arbeitet da, wie ich finde, sehr sauber.

Es ist sehr viel über den Verein der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, also VVN-BdA, und über die Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes gesprochen worden. Ich möchte aus dem bayerischen Verfassungsschutzbericht von 2018 zitieren. Dort heißt es zu dieser Organisation:

In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus.

Gegen den kann man ja nichts haben.

Vielmehr werden alle nichtmarxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.

Wer so handelt, darf nicht gemeinnützig sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU, der AfD und der FDP – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Stimmt doch alles nicht! – Weiterer Zuruf der Abg. Martina Renner [DIE LINKE])

– Herr Kollege Hahn, Sie sagen: „Stimmt doch alles nicht!“ Herr Kollege Hahn, Frau Renner, ganz ruhig. Sie haben vorhin den Rechtsstaat bemüht, und das finde ich ja auch toll. Der VVN hat in Bayern das Verwaltungsgericht angerufen und gefragt, ob die Einordnung richtig ist. Das Verfahren ging über acht Jahre und ist beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gelandet. Der hat festgestellt: Es gibt keine ernsthaften Zweifel an dieser Einordnung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

So funktioniert der Rechtsstaat, und der hat festgestellt: Was der Verfassungsschutz geschrieben hat, ist richtig. – Denn die dafür sprechenden Gründe wurden vorgetragen, und Sie konnten die anderen Gründe nicht vortragen.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Unter dem Deckmantel, gegen Rechtsextremismus zu sein, für Linksextremismus zu kämpfen, reicht nicht, um gemeinnützig zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD)

Wir stehen gemeinsam gegen den Rechtsextremismus, aber nicht so, wie Sie sich das vorstellen: Sie wollen eine andere Welt, und wir sollen das steuerlich fördern. Da machen wir nicht mit.

Jetzt wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)