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(Quelle: Mika Baumeister | unsplash)

Flächendeckendes Apothekennetz unerlässlich

Bundestag will Gesetz zur Stärkung der Apotheken vor Ort verabschieden

Für eine sichere Gesundheitsversorgung sind die Apotheken vor Ort zentral: Sie versorgen die Patienten zuverlässig mit Medikamenten und sie stehen für eine persönliche Beratung bereit – auch mit Nacht- und Notdiensten. Der Bundestag will am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, das ihre Position stärkt. 

Gerade in der Corona-Pandemie ist die Bedeutung einer flächendeckenden Apothekenlandschaft offenkundig geworden. Beispielsweise wurden in den Apotheken vor Ort Desinfektionsmittel hergestellt, die wegen der hohen Nachfrage nicht schnell genug lieferbar waren. 

Wettbewerbsgleichheit herstellen

Mit dem Apothekenstärkungsgesetz wird – soweit europarechtlich möglich – ein Wettbewerbsnachteil ausgeglichen, der nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 entstanden war. Dem Urteil zufolge konnten ausländische Versandapotheken ihren Medikamentenabgabepreis frei festlegen und Rabatte gewähren, während die inländischen Apotheker vor Ort an die Festpreise gebunden waren. Zusätzlich begünstigt waren die Versandapotheken dadurch, dass sie sich nicht an Notdiensten beteiligen müssen. 

Vertragsstrafen bei Verstoß

Das neue Gesetz schreibt gleiche Preise für die inländischen Apotheken und den ausländischen Versandhandel fest. Es stellt sicher, dass EU-Versandapotheken Patienten keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren können. Bei Verstoß können Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, erklärt dazu: „Die Preisnachlässe und Boni der ausländischen Versandapotheken sind uns schon lange ein Dorn im Auge. Nun greift der Gesetzgeber ein, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen.“ Apotheken sind gerade im ländlichen Raum ein wichtiger Faktor, um die Lebensqualität zu verbessern und um eine umfassende Beratung der Patienten zu gewährleisten.

Zusätzliche Dienstleistungen werden vergütet

Außerdem werden mit dem Gesetz zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt, auf die gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch erhalten. Für diese werden die Apotheken vergütet. Auch der Zuschlag auf den Botendienst, den während der Corona-Pandemie befristet eingeführt worden war, wird verstetigt.