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Torbjörn Kartes: Wir haben die Abschaffung von Kettenbefristungen bereits vereinbart

Gesetz zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können wir dieses Haus kaufen? Bekommen wir dafür überhaupt einen Kredit? Kann ich die größere Wohnung mieten, wenn ich nicht weiß, ob das Geld für die Miete auf Dauer reinkommt? Können wir unter diesen Umständen eine Familie gründen? – Solche Fragen stellen sich Paare, Familien, Singles in Deutschland, die teils seit Jahren in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Richtig ist: Für diese Menschen müssen wir etwas tun, und wir werden etwas tun. Sie können das in unserem Koalitionsvertrag nachlesen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Man muss deutlich sagen: Sie haben uns einen echten Placebo-Gesetzentwurf vorgelegt, der den Menschen den Eindruck vermitteln soll, dass Sie die sachgrundlose Befristungen und vor allem Kettenbefristungen abschaffen wollen. Gleichzeitig schaffen Sie neue, besondere Gründe, aufgrund derer eine Befristung des Arbeitsverhältnisses deutlich länger als 24 Monate möglich sein soll. Wenn man diese mit der bisherigen Rechtslage vergleicht, dann stellt man fest, dass Ihre neuen, ganz besonderen Gründe, zumindest teilweise, fast wortgleich den bisherigen Sachgründen für eine Befristung entsprechen.

Ihre besonderen Gründe sind im Übrigen auch so formuliert, dass sie Arbeitgebern, die unbedingt befristen möchten – aus der Praxis gesprochen –, genügend neue Möglichkeiten eröffnen würden, einen Weg zu finden, wieder zu befristen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses soll deutlich länger als 24 Monate möglich sein, wenn es vornehmlich der Qualifikation des Arbeitnehmers gilt. Wenn ich also einen Mechatroniker einstelle und ihn über Jahre hinweg zum Techniker oder zum Meister ausbilde: Dient das dann primär seiner Qualifikation? – Ich finde, man kann darüber diskutieren. Wenn das so wäre, dann wäre laut Ihrem Gesetzentwurf eine Befristung wieder möglich.

Am Wortlaut Ihres Gesetzentwurfs kann ich nicht erkennen, dass Kettenbefristungen mit Ihrer Neuregelung nicht mehr funktionieren sollten. Sie können auch nach dieser Regelung einen Mitarbeiter zunächst sachgrundlos befristen und im Anschluss, übrigens ohne Obergrenze, seinen Vertrag aus besonderem Grund weiter befristen. Es könnten sogar mehrere besondere Gründe hintereinander auftreten.

Insgesamt kann uns der vorliegende Gesetzentwurf nicht überzeugen. Er verfolgt zwar durchaus legitime Ansätze, er ist handwerklich aber wirklich schlecht gemacht und löst vor allen Dingen nicht das Problem der Kettenbefristungen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Ich weiß nicht, wann Sie den Gesetzentwurf tatsächlich verfasst haben, vielleicht schon vor Abschluss des Koalitionsvertrages; immerhin sprechen Sie in Ihrer Vorlage nur vom Koalitionsvertragsentwurf, auf den Sie sich beziehen. Hätten Sie den aktuellen Koalitionsvertrag zur Kenntnis genommen, wüssten Sie jedenfalls, dass CDU/CSU und SPD die Abschaffung von Kettenbefristungen bereits vereinbart haben.

(Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD])

Die Dauer von befristeten Arbeitsverhältnissen wird gesetzlich auf maximal fünf Jahre begrenzt, bei Befristungen mit Sachgrund sogar auf maximal 18 Monate, sodass Kettenbefristungen nicht mehr beliebig möglich sind. Im Gegenteil: Nach fünf Jahren ist Schluss. Ich halte es für deutlich besser, unter Beibehaltung unserer bisherigen Sachgründe, mit einer klaren Obergrenze zu arbeiten als mit Ihren neuen, besonderen Gründen ohne klaren zeitlichen Rahmen.

Ich glaube, dass das ein Kompromiss ist, den man am Ende gehen kann und mit dem auch Arbeitgeber leben werden können. Für viele oft schon länger befristet beschäftigte Mitarbeiter wird sich durch unser Gesetzgebungsvorhaben die eigene Lebenssituation deutlich verbessern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)