Skip to main content

Torbjörn Kartes: Wir brauchen diese Änderung

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft – eine gute Nachricht für viele Menschen, die oft nicht den Eindruck haben, mittendrin und Teil unserer Gesellschaft zu sein: weil sie körperliche Beeinträchtigungen haben, weil sie geistig behindert sind. Für sie alle wollen wir mehr gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung.

Damit das Bundesteilhabegesetz das für sie leisten kann, verabschieden wir heute diese Gesetzesänderung. Es ist ein Reparaturgesetz. Damit nehmen wir Korrekturen vor: im Sozialgesetzbuch Neun, das das Eingliederungshilferecht regelt, und im Sozialgesetzbuch Zwölf, das die Sozialhilfe regelt. Damit schaffen wir Klarheit und sorgen für eine reibungslose und rechtssichere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Eine wichtige Änderung aber kommt mit diesem Gesetz heute nicht oder besser noch nicht – leider! Und dennoch möchte ich dafür heute ein Plädoyer halten. Wir möchten als Unionsfraktion gerne auch eine Änderung am Sozialgesetzbuch Acht vornehmen und damit Jugendliche, die in Heimen untergebracht sind, besserstellen. Heute ist es nämlich so: Wenn Jugendliche eine Ausbildung machen oder neben der Schule einer kleinen Beschäftigung nachgehen, dann müssen sie 75 Prozent von ihrem verdienten Geld wieder abgeben. Begründet wird das mit den Kosten fürs Wohnen im Heim, für Verpflegung, für Sozialarbeit, für die Krankenkasse.

Die meisten Jugendlichen haben das Glück, bei den eigenen Eltern zu wohnen. Sie dürfen in vielen Fällen ihren Verdienst behalten. Aber diejenigen, die im Heim wohnen, geben von 200 Euro 150 Euro wieder ab. Das halte ich nicht für gerecht. Das ist auch kein Zeichen, dass sich Leistung lohnt und Arbeit eine gute Sache ist. Und nicht zuletzt fehlt den jungen Leuten dadurch auch die Möglichkeit, Geld anzusparen, für den Führerschein zum Beispiel oder für eine Mietkaution, wenn sie dann mal allein wohnen wollen. Aber genau das ist doch Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe: mobil sein, im Arbeitsleben ankommen, in den eigenen vier Wänden wohnen. Und genau deshalb ist diese aktuelle Regelung falsch.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, also AWO, Diakonie, Caritas usw., kommt zu dem Schluss – ich zitiere –: „Insgesamt stellt die Kostenheranziehung über das SGB VIII eine hohe Demotivation junger Menschen in den Hilfen für Erziehung dar …  Der von allen Akteuren angestrebte Verselbständigungsprozess des jungen Menschen wird darüber erheblich gefährdet.“ Recht haben sie – und wir brauchen diese Änderung mit einem deutlich höheren Anteil, den die jungen Menschen behalten dürfen.

Wir waren in diesem Haus auch schon weiter: Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus dem Jahr 2017 war vorgesehen, dass wir hier auf 50 Prozent gehen und zusätzliche Freibeträge für Einkommen aus Schülerjobs, Ferienjobs, Praktika und Ausbildungsvergütungen schaffen. Leider ist das Gesetz im Bundesrat aus anderen Gründen gestoppt worden, sodass wir uns erneut damit befassen müssen – und in dieser Frage natürlich auch den Schulterschluss mit den Bundesländern noch suchen müssen.

Immerhin ist heute die Regelung vom Tisch, die das Familienministerium in den ursprünglichen Gesetzentwurf geschrieben hatte: dass künftig nicht mehr das Durchschnittseinkommen des Vorjahres zur Berechnung der Kostenheranziehung junger Menschen genommen wird, sondern das aktuelle Monatseinkommen. Dies hätte in vielen Fällen aktuell sogar noch zu Verschlechterungen für die Betroffenen geführt, und das kann ich zu Hause bei mir niemandem erklären.

Man kann sicher darüber diskutieren, auf was bei der Berechnung Bezug genommen werden soll – aber aus meiner Sicht nur dann, wenn wir auch regeln, was junge Menschen in Heimen zukünftig behalten dürfen. So wie jetzt kann die Regelung nicht bleiben, und daher hoffe ich, dass wir uns alsbald auf eine Gesetzesänderung zugunsten der jungen Menschen verständigen können. Klar ist: Das geht nur gemeinsam mit den Bundesländern, und daher können wir das heute auch noch nicht mit auf den Weg bringen. Aber wir sollten das lösen. Es gibt gute Argumente dafür: für mehr gesellschaftliche Teilhabe, für mehr Selbstständigkeit und weil es unsere gesellschaftliche Verantwortung ist.