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Stephan Stracke: Wir wollen vor allem die Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern

Rede zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen

Grüß Gott, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verabredungen von Union und SPD zum Befristungsrecht gehen dahin, das Befristungsrecht umfassend zu reformieren. Wir sorgen für mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die befristet beschäftigt sind, indem wir den Interessenausgleich zwischen dem Flexibilitätsbedürfnis der Arbeitgeber auf der einen Seite und dem Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer auf der anderen Seite noch einmal deutlich zugunsten der Arbeitnehmer justieren. Das ist das zentrale Ergebnis unserer Verhandlungen in diesem Bereich, und ich finde das auch gut.

Im Mittelpunkt der Unionspolitik steht dabei nicht die sachgrundlose Befristung. Im Grunde haben wir hier durch die Regelungen in diesem Bereich, zum Beispiel durch die Höchstfristen, ein schon relativ stark reguliertes Instrument. Das, was uns bedrängt, ist doch die Lage derjenigen, die sich von Befristung zu Befristung hangeln, wo über viele Jahre hinweg ein Sachgrund nach dem anderen aneinandergehängt wird. Deshalb haben die Betroffenen keine Planungssicherheit, keine verlässliche Perspektive für ihre Lebensplanung,

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber er hangelt sich auch mit sachgrundloser Befristung von einer Stelle zur anderen!)

wenn es beispielsweise darum geht, eine Familie zu gründen, ein Haus zu bauen. Das führt zum Teil auch zu gesundheitlichen Einschränkungen. Genau diese Lebensperspektive geben wir ein Stück weit zurück, indem wir die Kettenbefristungen reformieren. Hier gibt es bislang keine zeitlichen Begrenzungen durch den Gesetzgeber, und das ändern wir. Wir ändern dies, weil die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zwar feinziseliert ist, aber wenig mit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für den Rechtsanwender zu tun hat. Wir sagen ganz klar: Nach fünf Jahren Befristung ist Schluss.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dann gibt es keine weitere Befristung. Damit sorgen wir für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Es ist das zentrale Anliegen der Unionspolitik, hier für mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sorgen und gerade ihr Sicherheitsbedürfnis in diesem Bereich zu stärken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Stephan Stracke (CDU/CSU):

Selbstverständlich gerne, Herr Präsident. – Frau Müller-Gemmeke, bitte.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das spricht er voller Vorfreude aus!)

– Ja, selbstverständlich.

(Zuruf von der CDU/CSU: Hat sie nicht schon geredet?)

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank. – Ja, ich habe vorhin geredet, aber gerade deswegen habe ich jetzt noch eine Frage.

Es ist gut, dass bei den Kettenbefristungen etwas gemacht wird; das unterstützen wir. Das habe ich vorhin zwar nicht gesagt; aber das sage ich jetzt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Stephan Stracke (CDU/CSU):

Ja, das ist doch gut. Sehr gut!

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich habe vorhin ein Problem bei der sachgrundlosen Befristung geschildert, das ja wohl unsäglich ist. Was wollen Sie gegen diese üblen Formen der sachgrundlosen Befristung machen?

Stephan Stracke (CDU/CSU):

Schauen Sie, liebe Frau Kollegin Müller-Gemmeke: Wir erkennen das Flexibilitätsbedürfnis der Unternehmen im Hinblick auf die sachgrundlose Befristung an. Sie ist das einzige Instrument, das in diesem Bereich relativ unbürokratisch ist. Aber wir verändern dieses Instrument auch, indem wir beispielsweise die Höchstfristen senken. Wir verändern auch die Regelungen zu den Verlängerungsmöglichkeiten. Bisher war eine dreimalige Verlängerung in maximal zwei Jahren möglich. In Zukunft wird nur noch eine einmalige Verlängerung möglich sein.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit kann trotzdem der Kündigungsschutz umgangen werden!)

Gleichzeitig führen wir bei der sachgrundlosen Befristung eine Quotierung innerhalb des jeweiligen Unternehmens ein. Dies führt dazu, dass wir einen massiven Eingriff in das Recht der sachgrundlosen Befristung vornehmen, auch zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich finde, es ist in Ordnung, dass wir das tun. Aber wir dürfen das Instrument der sachgrundlosen Befristung nicht einfach streichen, weil es eben auch das Bedürfnis der Arbeitgeberseite nach Flexibilisierung gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie sich das noch mal genau durch! Dann werden Sie merken, dass das nicht hilft!)

Wenn es um das Thema Missbrauch geht, sind wir uns einig. Natürlich wollen auch wir keinen Missbrauch von befristeter Beschäftigung. Deswegen werden wir gemeinsam überlegen, wie wir das insgesamt gestalten können. Ich glaube, die Verabredungen, die Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen gemeinsam getroffen haben, sind gut und tragfähig, und sie verbessern vor allem die Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt einfach nicht!)

Nun wünsche ich uns, dass wir diese gemeinsamen Verabredungen auch umsetzen können.

Herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)