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Stephan Stracke: "Wir schaffen einen klaren Rechtsrahmen"

Rede zum Arbeitsschutzkontrollgesetz

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Union und SPD räumen gemeinsam auf mit den Missständen in der Fleischindustrie. Wir schaffen einen klaren Rechtsrahmen und sagen, was auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischindustrie in Zukunft geht und was nicht geht. Verantwortungslosigkeit in den Betrieben geht nicht mehr. Eine Werkvertragspraxis geht nicht mehr, die den Arbeitsschutz bislang so zerlegt hat, dass er faktisch nicht mehr stattfindet.

Wir sorgen nun für klare Verhältnisse und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz und im Arbeitsrecht. Zukünftig dürfen im Wesentlichen nur noch eigene Beschäftigte im Unternehmen tätig sein. Wir legen die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Regeln in eine Hand, nämlich in die des Betriebsinhabers.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein scharfes Schwert, das wir gemeinsam als Union und SPD auf den Weg gebracht haben. Diese Schärfe ist auch erforderlich, um der Branche endlich strukturelle Verbesserungen abzuringen, und genau das wollen wir gemeinsam erzielen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Metzgerei um die Ecke ist nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und mit den dortigen Missständen gleichzusetzen; denn der Metzger gibt seine selbst hergestellte Ware unmittelbar an den Kunden ab. Deswegen sorgen wir dafür, dass die Metzgereien vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind. Wir wollen, dass die Metzgereibetriebe ihre wichtige Versorgungsfunktion, gerade im ländlichen Raum, auch weiterhin sicherstellen können.

Filialbetriebe wollen wir befördern und ihnen die Arbeit nicht erschweren. Das ist unser Verständnis von Wertschätzung und Förderung des Handwerks.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb nehmen wir das Verkaufspersonal und Auszubildende beim Schwellenwert von 49 Mitarbeitern aus. Das stärkt das Fleischerhandwerk, und das war uns als Union in den Verhandlungen besonders wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Gegensatz zu den Schlachthöfen gibt es in den fleischverarbeitenden Betrieben Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen. Die Ausschläge in der Produktion sind da besonders hoch, und deswegen gibt es auch ein hohes Flexibilitätsbedürfnis. Klassisches Instrument, um diesem Flexibilitätsbedürfnis Rechnung zu tragen, ist die Zeitarbeit. Deswegen erhalten wir für die Betriebe der Fleischverarbeitung dieses Instrument, wenn auch in engen Grenzen.

Die betriebliche Praxis zeigt: Andere sinnvolle Flexibilitätsinstrumente gibt es nicht.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht! Man kann auch Arbeitszeitkonten machen! Man muss ein bisschen Personalplanung machen!)

Weder die Befristung noch Arbeitszeitkonten bei der Stammbelegschaft schaffen es, die Absatzschwankungen der Unternehmen betriebswirtschaftlich abzubilden.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Arbeitszeitkonten!)

Es ist doch verblüffend, dass einige jetzt die Befristung als Heilmittel herausstellen. Es gibt nämlich schon einen Unterschied: Befristungen kann man doch nicht als das sozialpolitische Zukunftsmodell in diesem Bereich ansehen. Zeitarbeiter sind nämlich beim Verleiher angestellt; sie bekommen ein Entgelt dafür. Derjenige, der befristet tätig ist, muss in die Arbeitslosigkeit nach seiner Befristung; das ist der Unterschied. Deswegen ist die Befristung nicht das bevorzugte Mittel, und deswegen machen wir das in diesem Bereich auch nicht.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Arbeitszeitkonten!)

Der Einsatz von Zeitarbeit ist natürlich voraussetzungsstark: Equal Pay vom ersten Tag an, Tarifvorbehalt. Das zeigt: Wir wollen gerade Flexibilitäten erhalten und damit zum Schutz von Arbeitsplätzen beitragen. Denn wir wissen: Der Markt ist stark umkämpft. Der Lebensmitteleinzelhandel hat eine große Marktmacht und arbeitet auch unter einem hohen Preisdruck. Deswegen müssen wir darauf achten, dass wir in dem Bereich Arbeitsplätze schützen. Das tun wir in diesem Sinne.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz ist keine Blaupause für andere Branchen. Es hat aber auch auf andere Bereiche große Strahlkraft; denn wir machen deutlich: Dort, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind, dort tun wir es mit großer Entschlossenheit.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)