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Stephan Stracke: Weiterbildung und Qualifizierung schützen am besten vor Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

Rede zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

Grüß Gott, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die abschließenden Beratungen des vorliegenden Gesetzentwurfs waren eigentlich schon vor einem Monat angesetzt. Aber dann kam die Coronakrise mit voller Wucht, und wir haben hier im Parlament auch ein sehr wuchtiges Maßnahmenpaket geschaffen und auf den Weg gebracht, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Gesellschaft, in der Wirtschaft und natürlich auch im Gesundheitssystem entsprechend abzumildern.

Natürlich ist Corona auch in der heutigen Debatte allgegenwärtig. Wir erleichtern deshalb beispielsweise Bestimmungen unter anderem im Betriebsverfassungsgesetz, damit Betriebsräte auch per Video- oder Telefonkonferenz tagen können. Damit tragen wir den derzeitigen Schwierigkeiten von Präsenzsitzungen angesichts der Coronapandemie Rechnung und sorgen auch für Rechtssicherheit. Mit der vollständigen Freistellung von Minijobs in systemrelevanten Branchen und Berufen schaffen wir weitere Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf weitere, bis Ende dieses Jahres befristete Änderungen verständigt, die wir aber erst in einem späteren Gesetzgebungsverfahren umsetzen werden. So werden die Erleichterungen beim Hinzuverdienst neben Kurzarbeitergeld künftig auf alle Berufe erstreckt. Bisher profitieren davon nur die Berufe, die systemrelevant sind.

Das Kurzarbeitergeld hilft Unternehmen, anhaltende Auftragsflauten zu überbrücken und dabei so weit wie irgend möglich die Beschäftigten im Betrieb zu halten. Deswegen ist unser Fokus richtig, auf Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld zu setzen. Wir wollen, dass bei einem Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent das Kurzarbeitergeld je nach Dauer in zwei Stufen auf bis zu 80 bzw. 87 Prozent angehoben wird. Damit unterstützen wir vor allem diejenigen, die mit niedrigen Einkommen jetzt durch die Krise besonders belastet sind. Das ist keine pauschale Erhöhung, sondern eine, die nicht wie aus der Gießkanne wirkt und somit vor allem denjenigen zugutekommt, die Kurzarbeit null haben.

Das Arbeitslosengeld wird für Menschen, die sonst in das Hartz-IV-System fallen, um drei Monate verlängert, weil die Vermittlungsbemühungen durch die Arbeitsagenturen aufgrund des Gesundheitsschutzes derzeit sehr eingeschränkt sind.

Alles das sind wichtige Änderungen, die die Einkommenssituation der betroffenen Menschen gerade in schwierigen Zeiten verbessern.

Folgendes sei ganz am Rande erwähnt: Die Coronakrise führt auch dazu, dass wir längst überfällige Entwicklungen im Arbeitsmarkt letztendlich beschleunigen. Notgedrungen nimmt das Thema Flexibilität in der Arbeitsgestaltung einen höheren Stellenwert ein, und diese Lösungen bleiben sicherlich auch in der Zukunft bestehen. Das zeigt auch, wie wichtig es ist, hier beispielsweise die Weiterentwicklung des Arbeitszeitrechtes ebenfalls noch in Angriff zu nehmen.

Bereits vor der Coronakrise gab es im verarbeitenden Gewerbe, insbesondere in der Automobilindustrie und bei den Zulieferern, schwerwiegende wirtschaftliche Probleme angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Dekarbonisierung. Im Zuge des Klimawandels stecken viele Betriebe mitten in einem strukturellen Umbruch. Hier gibt es erheblichen Anpassungsbedarf. Wir unterstützen die Unternehmen und Beschäftigten dabei so gut wie möglich. Der Schlüssel liegt in Innovation, der Schlüssel liegt in technischem Fortschritt, in Kreativität und neuen Ideen. Eine gute Basis hierfür bieten Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten.

Wir wissen: Weiterbildung und Qualifizierung schützen am besten vor Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Wir wollen sicherstellen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen leisten können. Deswegen haben wir jetzt ein ganzes Bündel an Maßnahmen geschnürt, um die bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente weiterzuentwickeln und insbesondere um das Qualifizierungschancengesetz, das wir am 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt haben, gangfähiger zu machen und so die Weiterbildung zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen der Weiterbildungsförderung der Beschäftigten, die Einführung von Sammelanträgen in der Förderpraxis, die Änderung bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und auch eine Erhöhung der durchschnittlichen Kostensätze, um Qualität entsprechend abbilden zu können. Die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses ist richtig, um den Einstieg in qualifizierte Arbeit zu erleichtern.

Und: Wir fördern auch diejenigen, die Grenzgänger sind. Wenn hier beispielsweise vonseiten der AfD angemerkt wird, dass das etwas sei, was Ausländern zugutekäme, und Verschleuderung von Beitragsmitteln bedeute, dann ist dies falsch. Denn diejenigen, die wir fördern, arbeiten in Deutschland, zahlen hier entsprechend ihre Steuern und auch ihre Abgaben – etwas, was Deutschland nutzt, und nicht, was Deutschland schadet; deswegen machen wir das.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erweitern die Förderung der beruflichen Qualifizierung der Beschäftigten in Transfergesellschaften, und damit schaffen wir auch einen guten Start ins Berufsleben, was alles andere als einfach ist, gerade dann, wenn Arbeitsplätze in Gefahr stehen.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir jetzt noch weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs auf den Weg gebracht. Mit der Reduzierung der Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahmen von 160 auf 120 Stunden schaffen wir mehr Beschäftigung und dass mehr Menschen in Weiterbildung qualifiziert werden können. Mit der Möglichkeit der Überschreitung der durchschnittlichen Kostensätze schaffen wir eine höhere Flexibilität und einen größeren Entscheidungsspielraum für die fachkundigen Stellen.

Und was uns als Union besonders wichtig ist: Kleine und mittlere Betriebe erhalten einen besseren Zugang zu Förderleistungen bei Weiterbildungen und Arbeitsentgelt, gerade dann, wenn der betriebliche Anpassungsbedarf nicht wie bisher bei 25 Prozent, sondern lediglich bei 10 Prozent liegt.

Insgesamt ein Gesetzentwurf, der ausgewogen ist, der gut ist und der den Blick auf die Zukunft richtet. Ich bitte um Zustimmung.

Herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU/CSU)