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Stephan Stracke: Künftig bleibt ein Minijob neben dem Kurzarbeitergeld immer anrechnungsfrei

Rede zur Höhe des Kurzarbeitergeldes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Coronavirus hat unser Land fest im Griff. Es hinterlässt massive Bremsspuren im Gesundheitssystem, in der Gesellschaft und natürlich auch in der Wirtschaft. Nach den letzten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben bereits 725 000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Wie viele Kurzarbeiter sich hinter dieser Zahl tatsächlich verbergen und wie hoch der Umfang der Kurzarbeit tatsächlich ist, das wissen wir noch nicht. Aber bereits heute dürfte feststehen, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über der Spitze von 1,4 Millionen während der Finanzkrise 2008 und 2009 liegen wird.

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist mit spürbaren Einkommenseinbußen für die Beschäftigten verbunden. Viele Arbeitgeber stocken auf, wenn es wirtschaftlich geht; das tun natürlich längst nicht alle. In vielen Bereichen ist dies auch über Tarifverträge organisiert, bei einigen war das im Übrigen auch schon vor der Krise der Fall. Da ist aber sicherlich noch mehr drin.

Die Menschen, deren Kurzarbeitergeld nicht durch betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen aufgestockt wird, müssen sehen, wie sie über die Runden kommen. Deswegen habe ich viel Verständnis für das Anliegen, die Einkommenseinbußen während der Kurzarbeit abzumildern – vor allem dann, wenn ein kompletter Arbeitsausfall und niedrige Löhne gegeben sind.

Wir haben zwei zentrale gesetzliche Verbesserungen bereits eingeführt, von denen die Betroffenen profitieren können: Zum einen haben wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten neben dem Kurzarbeitergeld erweitert, damit Lohnlücken auch abgefedert werden können. Danach können Kurzarbeiter bis zur Höhe ihres früheren Verdienstes dazuverdienen, wenn sie eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen. Künftig bleibt ein Minijob neben dem Kurzarbeitergeld immer anrechnungsfrei. Im Übrigen braucht auch keiner Angst vor der Kündigung der Wohnung zu haben. Wenn der Mietzins nicht bezahlt werden kann, gibt es keine Kündigungen. Es gibt Stundungen bei Verbraucherdarlehensverträgen, Notfall-Kinderzuschlag und vieles mehr. Zum anderen haben wir einen deutlich erleichterten Zugang auf ergänzende Grundsicherung geschaffen – ohne Vermögensprüfung, ohne die Überprüfung von Wohnraum in diesem Bereich.

Eins ist zentral: Eine pauschale Anhebung des Kurzarbeitergeldes führt zur Folgefrage, warum nicht auch das Arbeitslosengeld entsprechend angehoben wird. Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, finanziell schlechterzustellen als Menschen, die in Kurzarbeit sind, ist sicherlich kaum begründbar. Kurzarbeit ist ein Beschäftigungssicherungsinstrument. Es soll Arbeitsplätze erhalten. Völlig überzogene Forderungen vonseiten der Linken, wie sie jetzt wieder auf dem Tisch liegen, beschädigen diese Beschäftigungssicherung und führen letztendlich auch zu mehr Arbeitslosigkeit.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir zu Verbesserungen kommen, gerade für niedrige Einkommen. Der Koalitionsausschuss tagt dazu. Ich hoffe, dass wir hier zu vernünftigen Lösungen kommen, die Maß und Mitte wahren, eine Balance, die auch nicht überlastet.

In diesem Sinne herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU/CSU)