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Stephan Pilsinger: Wir stellen die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland auf eine stabile, verlässliche Grundlage

Rede zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung stellen wir die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten endlich auf eine neue gesetzliche Grundlage und tragen damit entscheidend dazu bei, die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland langfristig auf einem hohen Niveau zu sichern.

Das alte Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 wird den Anforderungen an eine bedarfsgerechte, patientenorientierte und qualifizierte Ausbildung in der Psychotherapie heute nicht mehr gerecht. Mit dem vorliegenden Gesetz kommen wir damit auch den zahlreichen Forderungen nach einer Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung in Form eines wissenschaftlichen Masterstudiums nach. Dieses wird künftig Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut sein.

Durch die Neuregelung werden die bisherigen Ausbildungen in der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie abgelöst – sie waren mit hohen Kosten verbunden, deutlich zu lang, uneinheitlich aufgebaut und damit einfach nicht mehr zeitgemäß.

Ziel unserer Reform ist es, eine zukunftsfähige, dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechende Ausbildung für die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu schaffen.

Das neue fünfjährige Masterstudium sichert ein einheitliches, hohes Ausbildungsniveau über die gesamte Ausbildung hinweg und bildet die Grundlage für die anschließende verfahrensorientierte und altersgruppenspezifische Weiterbildung.

Im Rahmen der gesamten Ausbildung werden den Studierenden gezielt Handlungskompetenzen vermittelt, die bei der späteren Berufsausübung maßgeblich sind. Strukturell und inhaltlich passen wir die Ausbildung damit den gestiegenen Anforderungen an die psychotherapeutische Tätigkeit an. Mit dem neuen Gesetz reagieren wir also nicht nur auf den veränderten Versorgungsbedarf, sondern machen die Psychotherapeutenausbildung auch endlich zukunftsfähig!

Wichtig war uns aber auch, dass diejenigen, die sich aktuell noch in der Ausbildung befinden oder im Begriff sind, eine solche Ausbildung vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zu beginnen, nicht schlechter gestellt werden. Im Gegenteil!

Insbesondere wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz die Bedingungen für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) verbessern. Sie erhalten im praktischen Teil der Ausbildung nun eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung, die sich am BAföG-Höchstsatz orientiert und für eine Entschärfung der teilweise prekären Ausbildungssituation sorgt. Auch im Rahmen der Weiterbildung wird künftig sichergestellt, dass die Ausbildungsstätten den Weiterbildungskandidaten eine angemessene Vergütung für ihre qualifizierte Arbeit zahlen. Damit die Vergütung bei den Ausbildungs und Weiterbildungsteilnehmern auch tatsächlich ankommt, werden wir die Entwicklungen der Ausbildungskosten, wie beispielsweise das Schulgeld, genau beobachten und die Regelungen gegebenenfalls nachschärfen.

Die im neuen Gesetz vorgesehenen Befugniserweiterungen zur Verordnung von Ergotherapie und psychiatrischer häuslicher Krankenpflege werden zudem auch auf die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgeweitet, die noch nach altem Recht ausgebildet worden sind. Damit schaffen wir Klarheit in Bezug auf die Kompetenzen dieser Berufsgruppe und verbessern gleichzeitig aktiv die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Abschließend möchte ich explizit hervorheben, dass wir mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung auch denjenigen helfen, die ihre Ausbildung nicht innerhalb des vorgesehenen Übergangszeitraums von zwölf Jahren abschließen können. Wer also beispielsweise einen Angehörigen pflegen muss oder Kindererziehungszeiten in Anspruch nimmt, wird dank der nachträglich eingebrachten Härtefallregelung deutlich entlastet.

Mit der vorliegenden Ausbildungsreform schaffen wir also künftig nicht nur eine einheitliche, den neuesten Standards entsprechende wissenschaftliche Ausbildung für angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sondern stellen gleichzeitig sicher, dass auch die Rahmenbedingungen im bestehenden Ausbildungssystem entscheidend verbessert werden.

Damit stellen wir die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland langfristig auf eine stabile, verlässliche Grundlage. Das sind wir allen Patientinnen und Patienten, die in Deutschland auf eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Behandlung angewiesen, schuldig.