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Stephan Pilsinger: Abschaffung des Zusatzbeitrags würde zu einer Erhöhung der allgemeinen Beitragssätze führen

Rede zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich heute über zwei Sachen besonders gefreut: Erstens. Ich habe trotz Erdogan das Parlament erreicht. Zweitens. Die EM kommt nach Deutschland, und darüber freue ich mich besonders.

Die Anträge der Opposition sind wahrscheinlich nach dem Motto gemacht, das in der Fußballwelt bekannt ist: Wenn wir nicht gewinnen können, dann treten wir wenigstens den Rasen kaputt. – Deswegen, denke ich, müssen wir heute über das Gesetz sprechen und die Tatsache, dass die Anträge der Opposition in vielfältiger Weise einfach das Thema verfehlen.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten die Anträge vielleicht auch lesen!)

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt Bundesminister Spahn die im Koalitionsvertrag zugesagten Schritte zur Beitragsentlastung in der gesetzlichen Krankenversicherung richtig um. Die Forderungen in den Anträgen der Fraktion der FDP sowie der Fraktion Die Linke sind daher eigentlich nicht nachvollziehbar.

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: „Eigentlich“? Das heißt, sie sind nachvollziehbar!)

Die Forderung der beiden Fraktionen, den Grenzwert für die Mindestbeitragsbemessung für alle freiwillig Versicherten einheitlich auf 450 Euro monatlich zu reduzieren, ist überflüssig; denn bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt werden, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind. Dies ist jetzt schon in § 240 Absatz 2 SGB V geregelt.

Die Forderung der Fraktion Die Linke, Aktienspekulationen und ‑anlagen mit Beitragsgeldern zu verbieten, ist ebenfalls überflüssig. Durch die Möglichkeit, einen begrenzten Anteil des Deckungskapitals von bis zu 20 Prozent in Altersrückstellungen anzulegen, können – im Hinblick auf die langfristige Anlage – höhere Erträge erzielt werden. Außerdem kann dadurch das Anlageportfolio stärker diversifiziert werden. Etwaige Verlustrisiken werden durch die Vorgabe eines passiven, indexorientierten Anlagemanagements begrenzt.

Die Forderung der Fraktion Die Linke, Zusatzbeiträge in der GKV ganz abzuschaffen, finde ich kontraproduktiv. Zum einen sind diese notwendig, damit die Krankenkassen kostendeckend arbeiten können; denn der allgemeine Beitragssatz ist für viele Krankenversicherungen nicht kostendeckend. Würde man nun den Zusatzbeitrag abschaffen, würde dies zu einer Erhöhung der allgemeinen Beitragssätze führen, damit die Kassen auch weiterhin kostendeckend arbeiten können. Dies kann nicht gewollt sein, da damit keine Entlastung der Versicherten, sondern eher eine Belastung erreicht werden würde. Zum anderen finde ich Zusatzbeiträge sinnvoll, um den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen zu fördern.

Der Gesetzentwurf zum Versichertenentlastungsgesetz geht richtigerweise noch über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinaus. Er enthält Regelungen zum Abbau von Finanzreserven bei Krankenkassen, um die Beitragszahler zu entlasten. Die gesetzlichen Maßnahmen sind angesichts der Entwicklung der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen notwendig. Sie sind leider aber auch nötig, weil zahlreiche Krankenkassen keine Bereitschaft erkennen lassen, vorhandene Spielräume für Beitragssenkungen im Sinne ihrer Versicherten zu nutzen.

Gut und richtig finde ich in diesem Zusammenhang auch die im Gesetzentwurf angelegte Reformierung des Risikostrukturausgleichs. Die Rücklagen der einzelnen Krankenkassen verteilen sich sehr unterschiedlich. Einige Krankenkassen haben deutlich höhere Rücklagen als gesetzlich vorgeschrieben. Andere Krankenkassen verfügen kaum über die gesetzliche Mindestreserve. Die Ursachen hierfür finden sich im Risikostrukturausgleich. Einige Kassen haben in kurzer Zeit von diesem Mechanismus profitiert und bei sinkenden Zusatzbeiträ­gen erhebliche Rücklagen angehäuft. Gleichzeitig geraten andere Krankenkassen zunehmend unter Druck, müssen ihren Zusatzbeitragssatz anheben und können kaum Reserven bilden.

Deshalb ist es so wichtig, dass der Risikostrukturausgleich als Ursache für die unterschiedlich hohen Rücklagen angegangen wird. Ansonsten ist zu befürchten, dass der Abbau der Rücklagen die Unterschiede zwischen den Kassenarten noch weiter verschärft und zu einer weiteren Verzerrung im Wettbewerb führt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und ich finde es wichtig, dass es einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)