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Rudolf Henke: "Wir entlasten einen großen Teil der Beitragszahler"

Rede zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Frau Präsidentin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in der gesetzlichen Krankenkasse als sogenannte Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Auf Versorgungsbezüge werden Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz und im Fall der Fälle auch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz erhoben. Betriebsrentnerinnen und ‑rentner haben diese Beiträge in der Regel allein zu tragen. Das ist eine Belastung für die Attraktivität von Betriebsrenten und führt heute vielfach dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber entsprechenden Angeboten zurückhaltend sind. Die Erhebung von Krankenkassenbeiträgen auf Versorgungsbezüge stellt also ein gewisses Hindernis für den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung dar.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge entlasten wir einen großen Teil der Beitragszahler. Mit der Einführung eines monatlichen Freibetrages in Höhe von 159,25 Euro ab dem 1. Januar 2020 sorgen wir für diese Entlastung.

(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])

Von diesem Freibetrag werden ab 2020 Rentnerinnen und Rentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung 2020 weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag ist dann in Zukunft an die Entwicklung der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße gekoppelt und steigt damit jährlich in etwa mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung an.

Das ist der wesentliche Charakter der Neuregelung, und diese Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrenten oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Denn bisher musste bei dem geringsten Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden. Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten ab einer Höhe von 159,25 Euro erhalten jetzt mit der Neuregelung eine Entlastung von rund 300 Euro im Jahr.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das bedeutet: 60 Prozent der betroffenen Personen zahlen künftig maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sind alte Zahlen!)

Insgesamt werden die Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner so jedes Jahr um mindestens 1,2 Milliarden Euro entlastet.

(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])

Von dem Wechsel von der Freigrenze zum neuen Freibetrag profitieren auch die rund 4 Millionen pflichtversicherten Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze. Auch sie haben in Zukunft rund 300 Euro mehr pro Jahr.

Für 2020 werden die Mittel vollständig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds übernommen, dann schrittweise durch abnehmende Beiträge aus demselben Fonds in Höhe von 900 Millionen Euro 2021, 600 Millionen Euro 2022 und 300 Millionen Euro 2023 finanziert. Ab 2024 wären die Beitragsausfälle in voller Höhe durch die Kassen zu tragen.

Mit dem Gesetz wird die bisherige Mindestreserve des Gesundheitsfonds von 25 Prozent auf 20 Prozent einer Monatsausgabe gesenkt. Die Krankenkassen haben in der Anhörung erklärt, dass das eine für sie tragbare und gangbare Lösung ist.

In den Beratungen des Ausschusses haben wir dann noch einen Änderungsantrag eingebracht, der dazu dienen soll, das Verfahren so zu beschleunigen, dass keine umständlichen Anträge und keine umständlichen Zinsberechnungen notwendig sind, sondern dass bei den Zahlstellen die ganz große Anzahl der entsprechenden Zahlungen zügig abgerechnet werden kann.

Insofern glaube ich, dass das nach vielen Jahren der Debatte über das, was wir 2003 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz erlebt haben, und nach vielen Jahren der Suche nach einer gangbaren Lösung jetzt einen pragmatischen Weg darstellt.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Henke, „zügig“ war das Stichwort.

 

Rudolf Henke (CDU/CSU):

Ja. – Er wird nicht jeden vollständig glücklich machen, aber es ist eine pragmatische Lösung, die vielen hilft und die die Attraktivität des Betriebsrentensystems steigert.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zulasten der GKV-Beitragszahler!)

Ich empfehle Ihnen deswegen die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)