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Peter Aumer: Wir stärken den europäischen Binnenmarkt

Redebeitrag zur Europäischen Arbeitnehmerentsendung

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Umsetzung der revidierten Arbeitnehmerentsenderichtlinie stärken wir den europäischen Binnenmarkt, sichern wir freie Mobilität von Unternehmern und Arbeitnehmern und schützen wir vor allem die Arbeitnehmer vor Lohndumping und die Unternehmer vor unfairem Wettbewerb.

Warum musste die Richtlinie revidiert werden? Die Zahlen sind eindeutig: 2017 waren rund 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa entsandt; der Anstieg zwischen 2010 und 2017 betrug 40 Prozent, und der Anstieg geht rasant weiter. Deswegen brauchte es diese Revidierung der Entsenderichtlinie und die Umsetzung in deutsches Recht.

Man hat bei der Rede des Kollegen der AfD gemerkt, dass Sie mit der Rasanz des europäischen Zusammenwachsens nicht mitkommen.

(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD] – Zuruf des Abg. Norbert Kleinwächter [AfD])

Uns ist wichtig, dass wir die Menschen mitnehmen, dass wir die sozialen Aspekte berücksichtigen, aber auch, dass wir die wirtschaftlichen Faktoren im Auge haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt, dass die beiden Grundprinzipien der Europäischen Union, die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf der einen Seite und die Dienstleistungsfreiheit auf der anderen Seite, erfolgreiche Prinzipien sind, dass sie wirken und den Menschen in unserem geeinten Europa eine Zukunft geben. Wir müssen schauen, dass wir faire und sozial ausgewogene rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Wir müssen zum einen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick haben und zum anderen faire und gleiche Arbeitsbedingungen für die Unternehmer schaffen, und das nach dem Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

Das Gesetz, das wir heute beschließen, regelt – wir haben es vorhin schon gehört – unter anderem den Umgang mit Zulagen, es regelt die Unterkunft, und es regelt, dass Arbeitnehmer, die länger als 12 bzw. 18 Monate in Deutschland arbeiten – das ist immerhin jeder zehnte Arbeitnehmer –, gleichgestellt sind mit Arbeitnehmern, die dauerhaft in Deutschland beschäftigt sind.

Ich glaube, wir legen hier einen ausgewogenen Gesetzentwurf vor. Es ist für die Zukunft wichtig, dass wir Transparenz schaffen, damit die Arbeitnehmer, die nach Deutschland kommen, wissen, was sie verdienen können, damit sie Tarifverträge kennen und die Arbeitsbedingungen kennenlernen.

Es ist auch positiv, dass das Projekt „Faire Mobilität“ und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit mehr Geld und mehr Personal ausgestattet werden. So können die rechtlichen Rahmenbedingungen ihre positive Wirkung entfalten.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)