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Peter Aumer: Teilhabe geht uns alle an

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Teilhabe geht uns alle an! Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft bedarf es aller! Gelebte Teilhabe eröffnet Chancen, stiftet Identität, sorgt für Zusammenhalt und schützt vor Ausgrenzung.

Das Bundesteilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung des 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes macht Änderungen und Korrekturen erforderlich. Der vorgelegte Gesetzentwurf setzt aber nicht nur das Bundesteilhabegesetz um, sondern baut auch gleichzeitig die Teilhabe aus.

Mit dem 1. Januar 2020 wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen konsequent personenzentriert ausgerichtet. Eine stärkere Personenzentrierung ist in meinen Augen eine Voraussetzung für eine erfolgreiche und gelebte Teilhabe. Dies unterstreicht auch das Zitat unseres früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“: Es ist normal, verschieden zu sein. Es gibt keine Norm für das Menschsein.

Dieser Satz zeigt: Bei der Verwirklichung von echter, gelebter und aktiver Teilhabe steht der Mensch im Mittelpunkt. Dieser Ansatz und sein Erfolg spiegeln sich auch bei meinen Besuchen in Werkstätten und im persönlichen Kontakt mit Menschen mit Behinderung wider.

Uns als Parlament muss es daher ein Anliegen sein, sowohl die Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu stärken als auch ihre Selbstbestimmung auszubauen. Auf diesem Weg ist der heutige Entwurf ein weiterer Schritt im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, um die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln, bei dem es bei Leistungserbringung der Eingliederungshilfe keinen Unterschied mehr zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistung mehr gibt.

Der Gesetzentwurf greift hierbei die Empfehlungen der

„Arbeitsgruppe Personenzentrierung“ auf und ist für die zukünftige Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX von den Lebensunterhaltsleistungen des SGB XII elementar.

Mit der Personenzentrierung werden die Lebensumstände der Menschen mit Behinderung im Alltag verbessert.

Die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind zentrale Themen für unser Land und unsere Gesellschaft. Der Umgang mit diesem Thema zeigt nicht nur, welchen Stellenwert die Würde des Menschen in unserer Gesellschaft einnimmt, sondern auch, wie in unserer Gesellschaft echter Zusammenhalt ausgestaltet wird. Hierfür müssen wir noch viel stärker ein Bewusst- sein schaffen, das zur Bereitschaft eines Perspektivwechsels führt, um aktive, alltägliche und gelebte Inklusion zu ermöglichen.

Gelebte Inklusion fängt damit an, in Gesellschaft und Politik eine Sensibilität für die Anliegen der Menschen mit Behinderung zu schaffen. Dieses Gesetz bereitet den Weg, damit Menschen mit Behinderung in einer offenen und inklusiven Gesellschaft leben können. Gerade für Menschen mit Behinderung ist die Bedeutung, durch die eigene Arbeit zum Lebensunterhalt beizutragen, ein elementrarer Bestandteil von physischer und psychischer Teilhabe. Die personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe legt hierfür beispielsweise schon bei Schule und Ausbildung die dafür so wichtigen Grund- steine. Bitte stimmen Sie aus diesen Gründen dem Gesetzentwurf zu.