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Patrick Schnieder: Das System, das wir jetzt haben, ist sachgerecht, richtig und gut

Redebeitrag zum Thema Rentenversicherung für Bundestagsabgeordnete

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte über den Antrag der Linken führen wir, weil einige hier im Hause schon den Wahlkampf kommen sehen.

(Beifall des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU])

Immerhin sind Sie, Herr Dr. Bartsch, in diesem Punkt transparent. In dem Antrag schreiben Sie ja selbst, es handelt sich um einen symbolischen Schritt, also reine Symbolpolitik.

(Widerspruch bei der LINKEN)

Die Diäten oder die Altersversorgung eigenen sich hervorragend für solche Symbolpolitik.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Es ist ein Anfang! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist ein Anfang! Wir machen den ersten Schritt!)

Die Zwischenfrage des Kollegen Kurth hat das, wie ich finde, sehr deutlich gemacht. Jedenfalls eignet sich das dann hervorragend, wenn einem die gesellschaftlichen Folgen dieser populistischen Politik gleichgültig sind und man ja eh weiß, dass der Antrag abgelehnt werden wird.

Immerhin bietet die Debatte auch Anlass, noch einmal öffentlich unser sehr gutes System der Abgeordnetenentschädigung zu erklären und öffentlich dazu zu stehen, statt hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Denn wenn wir nicht öffentlich dazu stehen könnten, dann müssten wir es tatsächlich ändern. Das Grundgesetz sagt – ich zitiere –: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Das betrifft nicht nur die aktive Zeit, sondern eben auch die Zeit der Versorgung.

Was sichert die Unabhängigkeit eines Abgeordneten? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Immer wieder haben wir dazu auch Sachverständige befragt. Zuletzt haben wir vor einigen Jahren, im Jahre 2011, eine Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt. In dieser Kommission haben elf Sachverständige über etwa zwei Jahre viele Fragen rund um das Abgeordnetenrecht beraten, unter anderem auch die infrage stehende Problematik.

Die elf Sachverständigen haben längst nicht alle Fragen alleine beantwortet und beraten. Sie haben beispielsweise 13 weitere Sachverständige zur Frage der richtigen Altersversorgung für Abgeordnete angehört. Die Sachverständigen haben sich dafür das gesamte aktuelle Spektrum der Alterssicherung in Deutschland angeschaut. Es wäre gut gewesen, wenn der Antrag der Linken sich zumindest mit einem Satz mit diesen ausführlichen Beratungen auseinandergesetzt hätte.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Haben die nicht gelesen!)

Dann wäre das, was Sie hier vorgelegt haben, auch sehr viel fundierter gewesen.

Weil Sie das nicht getan haben, muss ich noch einmal an die Beratung dieser Unabhängigen Kommission erinnern. Die Expertenkommission war sich einig, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten ein finanziell hinreichend ausgestattetes Altersversorgungssystem geben muss.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht auch in der Gesetzlichen!)

Fünf Kommissionsmitglieder – fast die Hälfe – haben sich für den bisherigen Ansatz ausgesprochen,

(Ralf Kapschack [SPD]: Und die anderen?)

fünf Mitglieder haben für ein Modell votiert, das aus einem schon vorhandenen Alterssicherungssystem, einer parlamentsgewährten Zusatzversorgung und eventuell einer Eigenversorgung besteht – das sogenannte Bausteinmodell –, und ein Mitglied favorisierte ein Modell, das auf eine reine Eigenvorsorge setzt.

(Zuruf des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Problem bei einem anderen als dem jetzigen Modell beschreibt die Kommission allerdings einmütig sehr klar. Hier darf ich aus dem Bericht zitieren:

Um den Abgeordneten einen finanziellen Spielraum für die Eigenvorsorge zu lassen, könnte eine zumutbare Erhöhung der Grundentschädigung erforderlich sein.

Eine Diätenerhöhung halten wir jedenfalls nicht für den richtigen Weg, um dieses Problem zu lösen. Das verschweigen Sie von den Linken in Ihrem Antrag.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Großer Beifall der Unionsfraktion!)

Unser jetziges System der Altersentschädigung stellt durch die Verknüpfung mit der jeweiligen Diätenhöhe sicher, dass die Anforderungen an die Sicherung der Unabhängigkeit gewährleistet sind, und wir müssen durch eine eventuelle Umstellung des Systems die Diäten nicht erhöhen. Der Weg der Linken würde dagegen eine Diätenerhöhung im vierstelligen Bereich erforderlich machen.

(Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Nein!)

Wir stehen ein Jahr vor der Bundestagswahl. Überall in Deutschland überlegen Bürgerinnen und Bürger, ob sie aus ihrem Beruf für eine Zeit aussteigen und für den Bundestag kandidieren wollen. Eine Entscheidung für eine Kandidatur, eine Übernahme oder Aufgabe eines Mandats muss für möglichste viele Bürgerinnen und Bürger ohne finanzielle Nachteile und unabhängig von finanziellen Sorgen und Erwägungen getroffen werden können. Das alleine haben wir hier sicherzustellen. Deshalb glaube ich auch, dass das System, das wir jetzt haben, sachgerecht, richtig und gut ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum Schluss in Kürze noch zum Gesetzentwurf der FDP. Die FDP will mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem die Rückabwicklung einer erst durch die Große Koalition 2008 verschärften gesetzlichen Regelung. Bis dahin gab es für Minister Ruhegehaltsansprüche nach zwei Jahren. Wir haben diesen Mindestzeitraum damals auf vier Jahre erhöht. Weil wir diese Mindestzeit erhöht haben, mussten wir einen Ausgleich für Ausnahmefälle einführen, wenn beispielsweise durch eine vorzeitige Auflösung des Bundestages ein Minister unverschuldet keine volle Wahlperiode im Amt bleiben konnte.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Das gilt aber auch für „verschuldet“!)

Wir halten das Entstehen von Ansprüchen nach zwei Jahren nicht für vertretbar und unsere Regelung für die Ausnahmefälle weiter für sachgerecht. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)