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Olav Gutting: "Die steuerlichen Pflichten für die Bezieher von Alterseinkünften vereinfachen"

Rede zur Rentenbesteuerung

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörer! Wir dürfen uns heute mit diesen zwei Anträgen der Linken und der AfD zum Thema Rentenbesteuerung befassen – ein wichtiges Thema, ein generationenübergreifendes Thema. Wir wissen: Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2002 aufgegeben, die damalige Praxis der Rentenbesteuerung zu ändern und eine Neuregelung zu schaffen, die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Dem ist der Gesetzgeber dann nachgekommen. Seit 2005 gibt es dieses neue Recht. Die Überleitung in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung war ein richtiger Schritt. Sie fügt sich in unser Steuersystem ein; denn sie geht danach, dass wir besteuern zum Zeitpunkt des Zuflusses.

Für den Bürger ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel von Vorteil. Das Einkommen im Rentenalter ist regelmäßig geringer als während des Erwerbslebens, sodass die Rentenzahlungen aufgrund der Steuerprogression, die wir ja haben, mit einem niedrigeren Steuersatz belastet werden.

Die vorliegenden Anträge von AfD und Linken erwecken aber teilweise den Eindruck – das haben wir eben auch bei der Rede des Kollegen Birkwald gehört –, dass bereits die Tatsache, dass immer mehr Rentner ihre Rente der Steuer zu unterwerfen haben, an sich verwerflich ist.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Durchschnittsrentner und Bezieher niedriger Renten!)

Sie schreiben ja in Ihrem Antrag:

Seit der schrittweisen Einführung der sogenannten nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 hat sich die Zahl der steuerbelasteten Rentnerinnen und Rentner beinahe verdoppelt.

Da fehlt dann nur noch das Wort: Das ist skandalös.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das habe ich nicht gesagt!)

– Aber so hat es sich angehört.

(Kerstin Kassner [DIE LINKE]: Verdrehung von Ursache und Wirkung!)

Dazu ist Folgendes festzustellen: Die Steuerbelastung von Renten ist grundsätzlich erst mal nicht zu kritisieren. Vielmehr ist sie eine Folge der höheren Rentenauszahlungen. Die Rentenerhöhungen der letzten Jahre machen sich hier bemerkbar und eben die Überleitung in das System der nachgelagerten Besteuerung.

Es darf und sollte hier keinesfalls der Eindruck entstehen, dass die Besteuerung von Rentenbezügen insgesamt unzulässig und fragwürdig sei.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Hat keiner gesagt! Die Doppelbesteuerung ist das Problem!)

Um es noch mal klarzustellen: Die Besteuerung von Rentenbezügen ist das Spiegelbild der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen, und sie ist deswegen auch systematisch richtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn hier nun versucht wird, fast jede Besteuerung von Renten als eine Doppelbesteuerung darzustellen, dann ist das eigentlich unseriös; denn es gibt aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsbiografien, aufgrund unterschiedlicher Eintritte ins Rentenalter, aufgrund unterschiedlicher Rentenbezugszeiten,

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Sie haben den Antrag gar nicht gelesen!)

aufgrund der Pauschalierungen in den Übergangsregelungen, insgesamt durch die Komplexität unseres Rentensystems tatsächlich bei wenigen Rentnern den Fall, dass es dazu kommt, dass sie auf Teile ihrer Rente Steuern bezahlen, obwohl bereits die Beitragszahlung teilweise der Steuer unterworfen wurde. Schon damals, bei der Diskussion um den Entwurf des Alterseinkünftegesetzes, haben wir Einzelfälle identifiziert, bei denen es tatsächlich zu einer nicht gewollten Doppelbesteuerung kommen kann. Durch die Initiative der CDU/CSU-Fraktion haben wir damals in dieses Gesetz eine Öffnungsklausel eingebaut, und die hat sich in der Praxis bewährt. Damit wird jedenfalls eine Zweifachbesteuerung definitiv ausgeschlossen. Der Steuereffekt in der Gesamtbetrachtung bleibt neutral.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Birkwald?

Olav Gutting (CDU/CSU):

Entschuldigung, nach Ihren Ausführungen hinsichtlich der notwendigen Geschwindigkeit heute Abend würde ich darauf verzichten wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Damit wir uns richtig verstehen, meine Damen und Herren, liebe Kollegen: Eine Do ppelbesteuerung ist in jeder Form abzulehnen. Das gilt im Übrigen nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Unternehmen. Bei diesen wird nämlich leider Doppelbesteuerung viel zu oft hingenommen, zum Beispiel infolge von fehlenden internationalen Abstimmungen oder gewerbesteuerlichen Verwerfungen. Aber das soll jetzt hier nicht das Thema sein.

Es kann vielmehr, wie schon angedeutet, durchaus sein, dass nicht alle Steuerpflichtigen von der steuerlichen Entlastung durch den Abzug von Rentenbeiträgen gleichermaßen profitieren konnten. Diese Fälle wird es auch nach dem kompletten Systemwechsel im Jahr 2040 geben. Aber das Steuerrecht kann nicht immer die Einzelfallgerechtigkeit im Detail garantieren.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, so ist das!)

Das kann man beklagen. Aber diese Fälle, meine Damen und Herren, sind keine Doppelbesteuerungsfälle.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist falsch!)

Die Linksfraktion will nun den steuerlichen Grundfreibetrag auf mindestens 12 600 Euro pro Jahr anheben. Auch dazu nur kurz: Wir haben vor einem knappen halben Jahr das steuerliche Existenzminimum um 169 Euro angehoben. Das hat knapp 3,5 Milliarden Euro gekostet. Und Sie wollen jetzt tatsächlich den Grundfreibetrag um das 15‑Fache dieser Erhöhung steigern. Ich weiß, bei den Linken wächst das Geld auf den Bäumen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, dann kann man an anderer Stelle Steuern erhöhen! Bei denen, die es haben!)

Aber das ist jedenfalls nicht seriös.

Es mag für viele Rentner lästig sein – dafür habe ich großes Verständnis –, dass sie nach einigen Jahren ohne Steuererklärung, insbesondere jetzt, bedingt durch die erheblichen Rentensteigerungen in den letzten Jahren, auf einmal wieder Steuererklärungen abgeben müssen. Ja, das ist lästig. Aber dieser Mehraufwand wird durch den Übergang zu vorausgefüllten Steuererklärungen in Zukunft deutlich erleichtert, und er ist jedenfalls kein Grund, die Steuersystematik insgesamt zu ändern.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da klatscht noch nicht mal Ihre eigene Fraktion!)

Was mich allerdings mit Sorge umtreibt – das will ich zugeben –, sind die Fälle, die wir immer wieder erleben, bei denen es zu Nachforderungen vom Finanzamt kommt. Rentner, die oftmals mangels eines direkten Abzugs über Jahre hinweg gar nicht wissen, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, werden dann ja erst im Rahmen der Veranlagung besteuert, und das führt dann, obwohl es über das Jahr hinweg nur eine kleine Summe ist, plötzlich zu einer großen Nachzahlung. Da stehen dann viele Rentnerinnen und Rentner vor einem Berg; und das ist wirklich misslich. Dafür, dass da Ärger aufkommt, habe ich großes Verständnis.

Deswegen muss es unser Ziel sein, dass wir die steuerlichen Pflichten für die Bezieher von Alterseinkünften vereinfachen und eine zeitnahe Besteuerung gewährleisten. Ich glaube, das ist die zentrale Aufgabe, der wir uns als Gesetzgeber stellen müssen, der sich aber auch die Finanzverwaltung stellen muss. Das müssen wir angehen. Jedenfalls helfen uns Schaufensteranträge wie die heute vorgelegten da nicht weiter. Herr Birkwald, da muss ich Ihnen zustimmen bzw. widersprechen: Nicht nur der Antrag der AfD ist unnötig, Ihrer auch.

(Beifall bei der CDU/CSU)