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Melanie Bernstein:" Medienkonsum wird intensiver"

Rede zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Kinder und Jugendliche beim Medienkonsum Schutz und Begleitung benötigen, ist eine Erkenntnis, über die wir hier im Hause weitgehende Einigkeit haben. Auch wissen wir alle, mit welcher beeindruckenden Schnelligkeit sich Verfügbarkeit und Konsum von Medien in den vergangenen Jahren geändert und weiterentwickelt haben.

Das Jugendschutzgesetz – das haben wir schon gehört – erlebte seine letzte Neufassung im Juli 2002. Da war das Internet zwar schon ein paar Jahre alt, aber ein Smartphone gehörte, wenn wir uns erinnern, noch nicht zur persönlichen Grundausstattung, erst recht nicht für unsere Kinder. Das war die Zeit, als die Kollegen hier im Hause diskutierten, ob der Kontakt zum Abgeordneten per E-Mail diesen nicht zu sehr von der parlamentarischen Arbeit abhalten würde.

(Heiterkeit der Abg. Kerstin Tack [SPD])

Entsprechend lesen wir in der bisherigen Fassung des Gesetzes viel von CD-ROMs, Videokassetten und DVDs. Es ist also offenkundig, dass hier mal gehandelt werden muss.

Ein Punkt ist, dass Trägermedien und Telemedien kaum noch getrennt betrachtet werden können. Von beiden Medienarten gehen so ziemlich dieselben Gefahren aus; aber zuständig sind einmal der Bund und einmal die Länder.

Der Handlungsbedarf wird noch klarer, wenn wir unseren Blick auf die derzeitige Situation vieler Familien richten. Nun ist Corona nicht an allem schuld, aber es ist klar, dass Medienkonsum intensiver wird, wenn analoge pädagogische Betreuung, Schule und Freizeitangebote nicht verfügbar sind, wenn Eltern oftmals im Homeoffice stundenlang vor Videokonferenzen sitzen oder eben auch einfach zur Arbeit gehen müssen.

Schon im Koalitionsvertrag wurde festgestellt, dass der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz besorgniserregend ist. Also muss eine zeitgemäße Gesetzgebung den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen.

Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an Medien in sicheren Interaktionsräumen zu ermöglichen und vor allen Dingen auch die Eltern entsprechend zu stärken. Risiken der Interaktion im virtuellen Raum sind für Eltern nämlich oft gar nicht auf den ersten Blick erkennbar. Zuständig ist hier der Bund, weshalb wir heute diesen Gesetzentwurf beraten.

Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch auf die Kompetenzen der Länder gesetzt werden soll. Eine Bundeszentrale – von mir aus gern eine möglichst schlanke – könnte etwa die Kompetenz der Länder ganz eng einbinden. Ohne die intensive Mitarbeit der Bundesländer wird ein effektiver Jugendmedienschutz nicht funktionieren!

Auch Unternehmen haben im Übrigen ein ganz hohes Eigeninteresse an einem hinreichenden und effektiven Medienschutz. Davon konnten wir uns alle, glaube ich, in ganz vielen Gesprächen gut überzeugen.

Bei der nun anstehenden Umsetzung müssen wir auch darauf achten, dass ein jetzt beschlossenes Gesetz noch Spielraum bietet für eine Weiterentwicklung der Medienwelt; und die geht fix voran. Denn wie wir – oftmals leidvoll, insbesondere in der Vorweihnachtszeit – spätestens von unseren Kindern erfahren, kommen quasi täglich neue Geräte, Spiele oder Programme auf den Markt. Hier braucht es den verantwortungsvollen Umgang nicht nur der Eltern, sondern auch des Gesetzgebers. Packen wir es einfach gemeinsam an!

Ganz vielen Dank und ganz, ganz schöne Weihnachten für Sie alle.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)