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Max Straubinger: Die Änderungen bedeuten einen Fortschritt in unserem Sozialstaat

Rede zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das SGB-IV-Änderungsgesetz in der ersten Lesung. Der Inhalt wurde vielfältigst dargestellt. Es sind hier sehr viele Änderungen im Sozialrecht und in den einzelnen Sozialgesetzbüchern vorhanden, die sehr positiv aufzunehmen sind und einen Fortschritt in unserem Sozialstaat bedeuten.

Die Vorredner haben insbesondere die Veränderungen im Berufskrankheitenrecht – das ist auch wichtig; das ist eine sehr positive Weiterentwicklung –, die Abschaffung des Unterlassungszwanges und die besseren Anerkennungsmöglichkeiten, die vorgesehen sind, herausgestellt. Ich begrüße dies ausdrücklich für unsere Fraktion. Das bedeutet auch – das möchte ich herausstellen –, dass die Sozialpartner dies in Einigkeit beraten und herbeigeführt haben und wir dies im Gesetzgebungsverfahren dementsprechend auch übernehmen. Das ist im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich bin überzeugt, dass dies ein großartiger Fortschritt ist.

Wir als Union bedauern – darüber müssen wir noch diskutieren, auch bei den anschließenden Beratungen – die Abschaffung des Dienstordnungsrechtes bezüglich der DO-Angestellten. Es ist wichtig, dass die übertragenen Aufgaben auch wirkungsvoll erledigt werden können. Unfallversicherungsschutz ist eine wesentliche Aufgabe, die wir den Betrieben geben. Die damit betrauten Personen müssen das auch wirkungsvoll tun können; denn es kann zu Betriebsschließungen führen. Dafür bedarf es meines Erachtens einer besonderen Stellung. Deshalb müssen wir überlegen, ob wir den Unternehmen nicht die Dienstordnungsfähigkeit geben. Denn wir müssen feststellen: Bei den Unfallversicherungsträgern in Bayern bzw. in Nordrhein-Westfalen übernehmen diese Tätigkeiten auch Beamte. Ich bin überzeugt, dass dies auf alle Unfallversicherungsträger auszuweiten ist. Das wollen wir in die Beratungen einbringen.

Uns als Union ist es wichtig, zwei weitere Dinge aufzunehmen, die derzeit nicht vorgesehen sind. Es geht um die Aufnahme der Bergarbeiter im Rückbau. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Bergarbeiter, die jetzt den Rückbau durchzuführen haben, untertage arbeiten und Sicherungsmaßnahmen einleiten, nicht in die Knappschaft aufgenommen werden. Ihre Aufnahme wollen wir in dieses Gesetzgebungsverfahren einbringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was mir und uns allen ein wichtiges Anliegen ist: Wir haben derzeit eine befristete Regelung für ehrenamtliche Bürgermeister. Wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sind sie, wenn sie frühzeitig in Rente gehen, bei der Zuverdienstmöglichkeit beschränkt. Der Zuverdienst soll für die ehrenamtlichen Bürgermeister auch weiter möglich sein. Die jetzige Sonderregelung, die wir ja bereits haben, soll zum 30. September entfristet werden, sodass sie ab 1. Oktober unbefristet weiterläuft.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich auch noch mit dem Berufskrankheitenrecht befassen. Frau Kollegin Müller-Gemmeke hat vorgeschlagen, hier eine Härtefallregelung zu finden. Natürlich kann man sich eine solche Härtefallregelung vorstellen und sie vielleicht auch machen. Aber es ist schon richtig, dass es in der Sozialstaatlichkeit Grenzen gibt. Das müssen letztendlich Gerichte entscheiden. Es kann nicht sein, dass zuerst ein Gericht bemüht wurde und wir dann mit einer Härtefallregelung daherkommen. Das kann es nicht sein, Frau Kollegin.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um seltene Krankheiten! – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um Härtefälle!)

– Ja, das Sozialrecht mag manchmal schwierig sein. Von daher können und werden wir im Ausschuss darüber diskutieren. Ich persönlich habe möglicherweise nicht die Offenheit für dieses Thema wie Sie.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das klären wir im Ausschuss!)

Ein weiterer Punkt: der Antrag der Linken. Mir geht es hier um die Sprache und die Unterstellungen gegen Unternehmen. Ich lese, dass sich die Unternehmen mit der Haftungsregelung, die sie haben, ihrer sonstigen weiteren Aufgabe „entledigen“. Seien wir doch stolz darauf, dass wir die Unfallversicherungsgenossenschaften haben und dass sie von den Unternehmen getragen werden. Die „entledigen“ sich nicht

(Widerspruch des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

– ja, Sie schreiben, dass sie sich „entledigen“ –, sondern sie nehmen diese Aufgabe aktiv wahr, Herr Kollege Birkwald. Das ist das Entscheidende auch mit Blick auf sozialstaatliche Prinzipien.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

 

Max Straubinger (CDU/CSU):

Ja. – Dass möglicherweise Anträge abgelehnt werden, gibt es auch im Sozialrecht. Nicht jeder Wegeunfall ist dem Beruf zuzuordnen. Darüber gibt es Rechtsstreite und möglicherweise dann auch Ablehnungen. Das ist aber in unserem Rechtsstaat meines Erachtens die richtige Antwort.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)